Wir befinden uns auf dem Weg in die "Informationsgesellschaft". Mit den neuen Informations- und Kommunikationstechniken verbindet sich für viele die Hoffnung auf eine offene Gesellschaft freier Informationsflüsse. Sie bedenken jedoch nicht, daß wir uns zunehmend von dem fehlerfreien Funktionieren technischer Systeme abhängig machen. Einerseits drohen katastrophale Schäden, wenn sie versagen oder zerstört werden. Andererseits können sie nur auf Kosten von Freiheit und Demokratie gesichert werden. Eine bewußte Gestaltung der soziotechnischen Systeme kann viele Risiken vermeiden und die Verletzlichkeit der Gesellschaft verringern.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Auf dem Weg in die "Informationsgesellschaft" drohen viele emanzipative Gehalte des Grundgesetzes wie Freiheit, Demokratie und Machtbegrenzung verloren zu gehen. Darüber hinaus wird die Dynamik technikinduzierter Veränderungen sogar unsere Begriffe von "Freiheit" und "Demokratie" verändern. Die Informationstechnik bietet allerdings die Möglichkeiten, Grundrechte und Demokratie, Rechts- und Sozialstaat weiterzuentwickeln. Die Bedingungen für eine verfassungsverträgliche Technikgestaltung werden beschrieben und daraus politische Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Auf dem Weg in die "Informationsgesellschaft" drohen viele emanzipative Gehalte des Grundgesetzes wie Freiheit, Demokratie und Machtbegrenzung verloren zu gehen. Darüber hinaus wird die Dynamik technikinduzierter Veränderungen sogar unsere Begriffe von "Freiheit" und "Demokratie" verändern. Die Informationstechnik bietet allerdings die Möglichkeiten, Grundrechte und Demokratie, Rechts- und Sozialstaat weiterzuentwickeln. Die Bedingungen für eine verfassungsverträgliche Technikgestaltung werden beschrieben und daraus politische Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Komplex, aber hilfreich! Das neue Gesetz schützt Whistleblower vor Repressalien
Vorteile auf einen Blick:
Bietet schnelle Orientierung
Sorgt für Klarheit in schwierigen Fällen
Erklärt das Zusammenspiel von Hinweisgeberschutz und Datenschutz
Zeigt die Mitbestimmungsrechte von
Darum geht es:
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die im beruflichen Kontext auf illegale Missstände hinweisen. Es geht vor allem um Verstöße gegen Strafvorschriften oder bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten. Darunter fallen auch Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln. Hinweisgeber müssen vor Repressalien durch den Arbeitgeber oder Dritte geschützt werden. Einschüchterung, Mobbing, Abmahnung, Kündigung - jegliche Druckmittel oder Sanktionen in Folge eines Hinweises sind verboten und können zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen.
Die Umsetzung des Gesetzes in den Betrieben und Dienststellen ist komplex. Das Verhältnis zwischen Hinweisgeberschutz und Datenschutz spielt eine zentrale Rolle. Betriebsräte und Personalräte haben umfassende Mitbestimmungsrechte. Ihnen gibt der Kommentar schnelle Orientierung und praktische Hinweise. Aber auch für deren Berater, für Personalverantwortliche, Rechtsanwälte und Richter bietet er mit übersichtlicher Darstellung einen guten Einstieg in das Thema.
Der Autor:
Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences a.D., wissenschaftlicher Leiter der Beratungsfirma d+a consulting GbR in Wiesbaden und wissenschaftlicher Berater der Kanzlei Steiner Mittländer Fischer, Frankfurt/Main
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das gesamte Datenschutzrecht - mit Schwerpunkt Beschäftigtendatenschutz
Vorteile auf einen Blick:
Kompakte Darstellung des gesamten Datenschutzrechts
Berücksichtigung aktueller betrieblicher Entwicklungstrends
Fokus auf Arbeitnehmerinteressen und Beschäftigtendatenschutz
Handlungsempfehlungen für Betriebs- und Personalräte sowie für Datenschutzbeauftragte
Das gesamte Datenschutzrecht mit Fokus auf die betriebliche Praxis
Mit fortschreitender Digitalisierung der Arbeitsprozesse und vieler anderer Lebensbereiche wird der Datenschutz immer bedeutsamer. Der Kommentar erläutert umfassend das gesamte europäische und deutsche Datenschutzrecht einschließlich des 2021 in Kraft getretenen Gesetzes "über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien", kurz TTDSG. Wobei das Autorenteam stets die betriebliche Praxis und die Aufgaben von Betriebsräten, Personalräten und von Datenschutzbeauftragten im Blick hat.
Neue Themen in der 3. Auflage:
Aktuelle Überlegungen zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO unter Berücksichtigung des HinSchG
Personalentscheidungen durch Algorithmus
Mitarbeiterüberwachung und die Bezüge zum Mitbestimmungsrecht
Technik-Folgenabschätzung
Auskunftsanspruch von (gekündigten) Beschäftigten nach Art. 15 DSGVO
Aktuelle Rechtsprechung und Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden
Stellung, Rechte und Kündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Neue IT-Trends in der betrieblichen Praxis
Autorinnen und Autoren:
Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen i. R., wissenschaftlicher Berater der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte | Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences a.D., wissenschaftlicher Leiter der Beratungsfirma d+a consulting GbR in Wiesbaden und wissenschaftlicher Berater der Kanzlei Steiner Mittländer Fischer, Frankfurt/Main | Dr. Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise, langjährig Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel (ULD) | Dr. Imke Sommer, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Komplex, aber hilfreich! Das neue Gesetz schützt Whistleblower vor Repressalien
Vorteile auf einen Blick:
Bietet schnelle Orientierung
Sorgt für Klarheit in schwierigen Fällen
Erklärt das Zusammenspiel von Hinweisgeberschutz und Datenschutz
Zeigt die Mitbestimmungsrechte von
Darum geht es:
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die im beruflichen Kontext auf illegale Missstände hinweisen. Es geht vor allem um Verstöße gegen Strafvorschriften oder bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten. Darunter fallen auch Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln. Hinweisgeber müssen vor Repressalien durch den Arbeitgeber oder Dritte geschützt werden. Einschüchterung, Mobbing, Abmahnung, Kündigung - jegliche Druckmittel oder Sanktionen in Folge eines Hinweises sind verboten und können zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen.
Die Umsetzung des Gesetzes in den Betrieben und Dienststellen ist komplex. Das Verhältnis zwischen Hinweisgeberschutz und Datenschutz spielt eine zentrale Rolle. Betriebsräte und Personalräte haben umfassende Mitbestimmungsrechte. Ihnen gibt der Kommentar schnelle Orientierung und praktische Hinweise. Aber auch für deren Berater, für Personalverantwortliche, Rechtsanwälte und Richter bietet er mit übersichtlicher Darstellung einen guten Einstieg in das Thema.
Der Autor:
Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences a.D., wissenschaftlicher Leiter der Beratungsfirma d+a consulting GbR in Wiesbaden und wissenschaftlicher Berater der Kanzlei Steiner Mittländer Fischer, Frankfurt/Main
Aktualisiert: 2023-06-06
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Das gesamte Datenschutzrecht - mit Schwerpunkt Beschäftigtendatenschutz
Vorteile auf einen Blick:
Kompakte Darstellung des gesamten Datenschutzrechts
Berücksichtigung aktueller betrieblicher Entwicklungstrends
Fokus auf Arbeitnehmerinteressen und Beschäftigtendatenschutz
Handlungsempfehlungen für Betriebs- und Personalräte sowie für Datenschutzbeauftragte
Das gesamte Datenschutzrecht mit Fokus auf die betriebliche Praxis
Mit fortschreitender Digitalisierung der Arbeitsprozesse und vieler anderer Lebensbereiche wird der Datenschutz immer bedeutsamer. Der Kommentar erläutert umfassend das gesamte europäische und deutsche Datenschutzrecht einschließlich des 2021 in Kraft getretenen Gesetzes "über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien", kurz TTDSG. Wobei das Autorenteam stets die betriebliche Praxis und die Aufgaben von Betriebsräten, Personalräten und von Datenschutzbeauftragten im Blick hat.
Neue Themen in der 3. Auflage:
Aktuelle Überlegungen zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO unter Berücksichtigung des HinSchG
Personalentscheidungen durch Algorithmus
Mitarbeiterüberwachung und die Bezüge zum Mitbestimmungsrecht
Technik-Folgenabschätzung
Auskunftsanspruch von (gekündigten) Beschäftigten nach Art. 15 DSGVO
Aktuelle Rechtsprechung und Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden
Stellung, Rechte und Kündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Neue IT-Trends in der betrieblichen Praxis
Autorinnen und Autoren:
Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen i. R., wissenschaftlicher Berater der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte | Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences a.D., wissenschaftlicher Leiter der Beratungsfirma d+a consulting GbR in Wiesbaden und wissenschaftlicher Berater der Kanzlei Steiner Mittländer Fischer, Frankfurt/Main | Dr. Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise, langjährig Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel (ULD) | Dr. Imke Sommer, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Komplex, aber hilfreich! Das neue Gesetz schützt Whistleblower vor Repressalien
Vorteile auf einen Blick:
Bietet schnelle Orientierung
Sorgt für Klarheit in schwierigen Fällen
Erklärt das Zusammenspiel von Hinweisgeberschutz und Datenschutz
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Darum geht es:
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die im beruflichen Kontext auf illegale Missstände hinweisen. Es geht vor allem um Verstöße gegen Strafvorschriften oder bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten. Darunter fallen auch Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln. Hinweisgeber müssen vor Repressalien durch den Arbeitgeber oder Dritte geschützt werden. Einschüchterung, Mobbing, Abmahnung, Kündigung - jegliche Druckmittel oder Sanktionen in Folge eines Hinweises sind verboten und können zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen.
Die Umsetzung des Gesetzes in den Betrieben und Dienststellen ist komplex. Das Verhältnis zwischen Hinweisgeberschutz und Datenschutz spielt eine zentrale Rolle. Betriebsräte und Personalräte haben umfassende Mitbestimmungsrechte. Ihnen gibt der Kommentar schnelle Orientierung und praktische Hinweise. Aber auch für deren Berater, für Personalverantwortliche, Rechtsanwälte und Richter bietet er mit übersichtlicher Darstellung einen guten Einstieg in das Thema.
Der Autor:
Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences a.D., wissenschaftlicher Leiter der Beratungsfirma d+a consulting GbR in Wiesbaden und wissenschaftlicher Berater der Kanzlei Steiner Mittländer Fischer, Frankfurt/Main
Aktualisiert: 2023-06-06
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Das gesamte Datenschutzrecht - mit Schwerpunkt Beschäftigtendatenschutz
Vorteile auf einen Blick:
Kompakte Darstellung des gesamten Datenschutzrechts
Berücksichtigung aktueller betrieblicher Entwicklungstrends
Fokus auf Arbeitnehmerinteressen und Beschäftigtendatenschutz
Handlungsempfehlungen für Betriebs- und Personalräte sowie für Datenschutzbeauftragte
Das gesamte Datenschutzrecht mit Fokus auf die betriebliche Praxis
Mit fortschreitender Digitalisierung der Arbeitsprozesse und vieler anderer Lebensbereiche wird der Datenschutz immer bedeutsamer. Der Kommentar erläutert umfassend das gesamte europäische und deutsche Datenschutzrecht einschließlich des 2021 in Kraft getretenen Gesetzes "über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien", kurz TTDSG. Wobei das Autorenteam stets die betriebliche Praxis und die Aufgaben von Betriebsräten, Personalräten und von Datenschutzbeauftragten im Blick hat.
Neue Themen in der 3. Auflage:
Aktuelle Überlegungen zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO unter Berücksichtigung des HinSchG
Personalentscheidungen durch Algorithmus
Mitarbeiterüberwachung und die Bezüge zum Mitbestimmungsrecht
Technik-Folgenabschätzung
Auskunftsanspruch von (gekündigten) Beschäftigten nach Art. 15 DSGVO
Aktuelle Rechtsprechung und Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden
Stellung, Rechte und Kündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Neue IT-Trends in der betrieblichen Praxis
Autorinnen und Autoren:
Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen i. R., wissenschaftlicher Berater der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte | Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences a.D., wissenschaftlicher Leiter der Beratungsfirma d+a consulting GbR in Wiesbaden und wissenschaftlicher Berater der Kanzlei Steiner Mittländer Fischer, Frankfurt/Main | Dr. Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise, langjährig Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel (ULD) | Dr. Imke Sommer, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Anspruch, Voraussetzung, Dauer, Berechnung. Was gilt bei Krankheit im Urlaub, bei Kur und Reha-Maßnahme, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Können arbeitsvertragliche Regelungen Ansprüchemindern? Welche sozialrechtlichen Entgeltersatzleistungen gibt es?
Verständlich und praxisnah beantwortet der Kommentar alle Fragen der Entgeltfortzahlung. Er erläutert kritisch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und alle ergänzenden Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Aufwendungsausgleichs-, Berufsbildungs-, Bundesurlaubs- und Seearbeitsgesetz. Die Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen nach § 616 BGB wird gründlich ausgeleuchtet.
Die Autoren orientieren sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und achten auf die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte. Der Kommentar berücksichtigt auch kollektivrechtliche Interessen, etwa die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung.
Die Neuauflage hat die aktuelle Rechtsprechung im Blick:
• Rechtsprechung zur Entgeltfortzahlung bei selbst verschuldeter Krankheit und Allergien
• BAG zu Entgeltfortzahlung und Mindestlohn
• BAG zur Lohnfortzahlung und künstlicher Befruchtung
Autoren:
Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences. Datenschutz-Experte
Olaf Kunz, Jurist und Tarifsekretär bei der IG Metall Bezirksleitung Küste in Hamburg
Aktualisiert: 2023-05-26
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Am 25. Mai 2018 tritt die EU-DSGVO in Kraft. Damit wird das Datenschutzrecht innerhalb Europas vereinheitlicht. Dennoch bleibt Spielraum für die nationalen Gesetzgeber, im Rahmen bestehender Öffnungsklauseln Regelungen aufzustellen.
Was ändert sich mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverord-nung (DSGVO)? Welche Konsequenzen ergeben sich für die Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis? Wie müssen Arbeitgeber, Betriebsräte und Personalräte bestehende Vereinbarungen anpassen? Das
Handbuch gibt klare Antworten.
Die Schwerpunkte der Neuauflage:
• Welche Auswirkungen hat die EU-DSGVO auf die datenschutzrechtlichen Grundlagen?
• Was bedeutet das Inkrafttreten der EU-DSGVO für den Beschäftigtendatenschutz?
• Warum müssen bestehende betriebliche Vereinbarungen angepasst werden, und was ist bei IT-Systemen neu oder anders zu regeln?
• Welche Mitbestimmungsrechte können die Interessenvertretungen ausüben?
• Welche neuen Entwicklungen gibt es zur ständigen Erreichbarkeit, zum Datenschutz bei Cloud-Systemen oder zum Datenschutz von Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis?
• Welche Auswirkungen haben aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts?
Herausgeber und Autor:
Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informations-gesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences und wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung in Eppstein
Autorinnen und Autoren:
Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz (LfD) des Landes Baden-Württemberg
Isabel Eder, Juristin und Expertin für betriebliche Mitbestimmung im Vorstand der IG BCE, betriebliche Datenschutzbeauftragte der IG BCE, Hannover
Nadja Häfner-Beil, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei AfA – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Bamberg
Dr. Heinz-Peter Höller, Professor im Fachbereich Informatik an der Fachhochschule Schmalkalden | Silvia Mittländer, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Steiner, Mittländer, Fischer, Frankfurt
Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei AfA – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Nürnberg
Regina Steiner, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Steiner, Mittländer, Fischer, Frankfurt
Aktualisiert: 2023-05-11
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Datenschutz wird immer wichtiger – vor allem am Arbeitsplatz. Die moderne Technik bietet ungeahnte Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung. Cloud-Computing, KI und soziale Netzwerke bergen vielfältige datenschutzrechtliche Risiken. Der effektive Schutz von Mitarbeiterdaten ist eine wichtige Aufgabe für den Betriebs- und Personalrat. Das Handbuch stellt alles Wissenswerte zum Datenschutzrecht für die Interessenvertretung in verständlicher Form dar.
Kern der Neuauflage sind die Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Dazu zählt auch der neue § 79a BetrVG, der die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit dem Arbeitgeber zuweist. Rechtsprechung und
Gesetzgebung sind bis Ende 2021 berücksichtigt.
Die Schwerpunkte im Einzelnen:
• Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsrats § 79a BetrVG
• Verhältnis Datenschutzbeauftragter und Betriebsrat
• Corona und Datenschutz: Impfpflicht und Schutz der Gesundheitsdaten
• Virtuelle Betriebsrats- und Personalratssitzungen und Beschlussfassungen
• Mitbestimmung beim Einsatz von KI
• Anspruch auf Sachverständige beim Einsatz von KI
• Datenschutz und IT im neuen BPersVG
• Aktuelle Rechtsprechung zu EU-DSGVO und BDSG
Hinweis:
Das »Handbuch Datenschutz und Mitbestimmung« ist Bestandteil des Online-Produkts »Beschäftigtendatenschutz und Mitbestimmung« aus dem Bund-Verlag.
Der Herausgeber und Autor:
Dr. jur. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences und wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung in Eppstein
Die Autorinnen und Autoren:
Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg
Isabel Eder, Juristin und Abteilungsleiterin für betriebliche Mitbestimmung bei der IG BCE, Hannover
Nadja Häfner-Beil, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei AfA – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Bamberg
Dr. Heinz-Peter Höller, Professor im Fachbereich Informatik an der Fachhochschule Schmalkalden
Daniel Joos, Jurist und Referent für Beschäftigtendatenschutz beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Silvia Mittländer / Regina Steiner, Fachanwältinnen für Arbeitsrecht in der kanzlei steiner mittländer fischer, Frankfurt
Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei AfA – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Nürnberg
Aktualisiert: 2023-05-12
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Datenschutz wird immer wichtiger – vor allem am Arbeitsplatz. Die moderne Technik bietet ungeahnte Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung. Cloud-Computing, KI und soziale Netzwerke bergen vielfältige datenschutzrechtliche Risiken. Der effektive Schutz von Mitarbeiterdaten ist eine wichtige Aufgabe für den Betriebs- und Personalrat. Das Handbuch stellt alles Wissenswerte zum Datenschutzrecht für die Interessenvertretung in verständlicher Form dar.
Kern der Neuauflage sind die Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Dazu zählt auch der neue § 79a BetrVG, der die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit dem Arbeitgeber zuweist. Rechtsprechung und
Gesetzgebung sind bis Ende 2021 berücksichtigt.
Die Schwerpunkte im Einzelnen:
• Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsrats § 79a BetrVG
• Verhältnis Datenschutzbeauftragter und Betriebsrat
• Corona und Datenschutz: Impfpflicht und Schutz der Gesundheitsdaten
• Virtuelle Betriebsrats- und Personalratssitzungen und Beschlussfassungen
• Mitbestimmung beim Einsatz von KI
• Anspruch auf Sachverständige beim Einsatz von KI
• Datenschutz und IT im neuen BPersVG
• Aktuelle Rechtsprechung zu EU-DSGVO und BDSG
Hinweis:
Das »Handbuch Datenschutz und Mitbestimmung« ist Bestandteil des Online-Produkts »Beschäftigtendatenschutz und Mitbestimmung« aus dem Bund-Verlag.
Der Herausgeber und Autor:
Dr. jur. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences und wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung in Eppstein
Die Autorinnen und Autoren:
Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg
Isabel Eder, Juristin und Abteilungsleiterin für betriebliche Mitbestimmung bei der IG BCE, Hannover
Nadja Häfner-Beil, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei AfA – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Bamberg
Dr. Heinz-Peter Höller, Professor im Fachbereich Informatik an der Fachhochschule Schmalkalden
Daniel Joos, Jurist und Referent für Beschäftigtendatenschutz beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Silvia Mittländer / Regina Steiner, Fachanwältinnen für Arbeitsrecht in der kanzlei steiner mittländer fischer, Frankfurt
Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei AfA – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Nürnberg
Aktualisiert: 2023-05-09
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Aktuell und rechtssicher - Muster und Vorlagen für professionelle Betriebsratsarbeit
Vorteile auf einen Blick:
- Direkt einsetzbare Vorlagen für klassische und spezielle Fälle
- Erläuterungen und Hinweise für den richtigen Einsatz
Wie sieht das Protokoll einer Betriebsratssitzung aus? Wie werden Anträge formuliert? Und was ist bei Betriebsvereinbarungen zu beachten? Als Betriebsrat gilt es, viele Formalien zu berücksichtigen. Fehler können zur Nichtigkeit von Beschlüssen, Erklärungen und Vereinbarungen führen.
Mit allen Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz Das Formularbuch enthält alle für den Betriebsrat wichtigen Vorlagen und zahlreiche Muster für Betriebsvereinbarungen mit erprobten Regelungen. Formulierungsbeispiele sparen Zeit und erleichtern die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Neuauflage berücksichtigt alle gesetzlichen Neuerungen und die Rechtsprechung bis Juni 2021.
Aktuelle Schwerpunkte:
- Muster für die Betriebsratswahl 2022
- Regelungen für digitale Betriebsratssitzungen, Vorschläge für die Geschäftsordnung
- Homeoffice, Mobile Arbeit auf Basis des neuen Mitbestimmungsrechts
- Pandemieschutz
- Künstliche Intelligenz und die Unterstützung durch Sachverständige
- Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Basis der neueren Rechtsprechung des BAG
- Regelungen zum Kündigungsschutz für Beschäftigte, die zur Wahl einladen oder diese vorbereiten
- Datenschutz im Betriebsratsbüro
Das Werk ist in Inhalt und Aufbau an den Kommentar für die Praxis zum BetrVG angelehnt. Vorbemerkungen und Hinweise führen ins Thema ein, erläutern die Formulierungen und bieten fallbezogen alternative Optionen an.
Die Herausgeber, Autorinnen und Autoren:
Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen
Dr. Thomas Klebe, Wissenschaftlicher Berater des Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Frankfurt am Main; Rechtsanwalt in der Kanzlei Apitzsch/Schmidt/Klebe; ehem. Justiziar der IG Metall
Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences
Dr. jur. Michael Bachner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main, Partner der Sozietät "Schwegler Rechtsanwälte", Düsseldorf
Peter Berg, Rechtsanwalt in der Sozietät "Schwegler Rechtsanwälte", Düsseldorf
Rudolf Buschmann, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH, Lehrbeauftragter an der Universität Kassel
Dr. Olaf Deinert, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Göttingen; ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht
Dr. Lisa Dornberger, Juristin in Wiesbaden
Micha Heilmann, Rechtsanwalt, Kanzlei dka Rechtsanwälte Fachanwälte, Berlin; ehem. Leiter der Rechtsabteilung der Gewerkschaft NGG
Jochen Homburg, Rechtsanwalt und Tarifsekretär beim Vorstand der IG Metall
Wolfgang Trittin, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main, Trittin Rechtsanwälte
Dr. Johanna Wenckebach, Leiterin des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, Frankfurt am Main
Aktualisiert: 2023-01-06
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Vorteile auf einen Blick:
Hochaktuelle und innovative Lösungen
Hintergrundwissen zum Vertiefen und Stützen der eigenen Argumentation
Das Betriebsverfassungsgesetz hat durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz umfassende Änderungen erfahren. Zudem ist die Wahlordnung völlig neu gefasst worden. Der vollständig überarbeitete Kommentar zum BetrVG erläutert sämtliche Neuerungen fundiert und leistet die nötige Unterstützung für die Umsetzung in der Praxis. Zahlreiche Beispielsfälle dienen der Veranschaulichung. Rechtsprechung und Literatur sind auf dem Stand von Oktober 2021 verarbeitet.
Schwerpunkte der Neuauflage:
Vollständige Kommentierung der neuen Wahlordnung
Mitbestimmungsrecht bei mobiler Arbeit
Betriebsratssitzungen und Beschlussfassung per Videokonferenz
Beteiligungsrechte bei Künstlicher Intelligenz
Neuerungen zu Berufsbildung und Qualifizierung
Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere bei Covid 19
Die Herausgeber, Autorinnen und Autoren:
Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen
Dr. Thomas Klebe, Rechtsanwalt in der Kanzlei Apitzsch/Schmidt/Klebe, Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) in Frankfurt am Main, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht
Dr. Peter Wedde, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft und wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting
Michael Bachner, Dr. jur., Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner in der Kanzlei schwegler rechtsanwälte in Frankfurt am Main.
Peter Berg, Rechtsanwalt in der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht
Rudolf Buschmann, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH
Dr. Olaf Deinert, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Leiter des Instituts für Arbeitsrecht, Universität Göttingen
Dr. Lisa Dornberger, Referentin der SOKA-BAU, Wiesbaden
Jochen Homburg, Rechtsanwalt, Tarifabteilung des IG Metall Vorstands, Frankfurt am Main
Ralf Trümner, Rechtsanwalt in Oldenburg, Partner der Sozietät Schwegler Rechtsanwälte
Sibylle Wankel, Geschäftsführerin der IG Metall München
Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des Hugo Sinzheimer Instituts, Frankfurt am Main
Aktualisiert: 2022-12-01
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Datenschutz wird immer wichtiger – vor allem am Arbeitsplatz. Die moderne Technik bietet ungeahnte Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung. Cloud-Computing, KI und soziale Netzwerke bergen vielfältige datenschutzrechtliche Risiken. Der effektive Schutz von Mitarbeiterdaten ist eine wichtige Aufgabe für den Betriebs- und Personalrat. Das Handbuch stellt alles Wissenswerte zum Datenschutzrecht für die Interessenvertretung in verständlicher Form dar.
Kern der Neuauflage sind die Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Dazu zählt auch der neue § 79a BetrVG, der die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit dem Arbeitgeber zuweist. Rechtsprechung und
Gesetzgebung sind bis Ende 2021 berücksichtigt.
Die Schwerpunkte im Einzelnen:
• Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsrats § 79a BetrVG
• Verhältnis Datenschutzbeauftragter und Betriebsrat
• Corona und Datenschutz: Impfpflicht und Schutz der Gesundheitsdaten
• Virtuelle Betriebsrats- und Personalratssitzungen und Beschlussfassungen
• Mitbestimmung beim Einsatz von KI
• Anspruch auf Sachverständige beim Einsatz von KI
• Datenschutz und IT im neuen BPersVG
• Aktuelle Rechtsprechung zu EU-DSGVO und BDSG
Hinweis:
Das »Handbuch Datenschutz und Mitbestimmung« ist Bestandteil des Online-Produkts »Beschäftigtendatenschutz und Mitbestimmung« aus dem Bund-Verlag.
Der Herausgeber und Autor:
Dr. jur. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences und wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung in Eppstein
Die Autorinnen und Autoren:
Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg
Isabel Eder, Juristin und Abteilungsleiterin für betriebliche Mitbestimmung bei der IG BCE, Hannover
Nadja Häfner-Beil, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei AfA – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Bamberg
Dr. Heinz-Peter Höller, Professor im Fachbereich Informatik an der Fachhochschule Schmalkalden
Daniel Joos, Jurist und Referent für Beschäftigtendatenschutz beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Silvia Mittländer / Regina Steiner, Fachanwältinnen für Arbeitsrecht in der kanzlei steiner mittländer fischer, Frankfurt
Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei AfA – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Nürnberg
Aktualisiert: 2023-04-18
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Aktualisiert: 2022-09-23
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Der Kommentar für die Praxis und die Arbeitshilfen - die perfekte Kombination für die Betriebsratsarbeit!
Aktualisiert: 2022-02-04
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Wie sieht das Protokoll einer Betriebsratssitzung aus? Wie werden Anträge formuliert? Und was ist bei Betriebsvereinbarungen zu beachten? Als Betriebsrat gilt es, viele Formalien zu berücksichtigen. Fehler können zur Nichtigkeit von Beschlüssen, Erklärungen und Vereinbarungen führen. Die Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz sind vollständig eingearbeitet und erläutert.
Das Formularbuch enthält alle für den Betriebsrat wichtigen Vorlagen und zahlreiche Muster für Betriebsvereinbarungen mit erprobten Regelungen.Formulierungsbeispiele sparen Zeit und erleichtern die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Neuauflage berücksichtigt allegesetzlichen Neuerungen und die Rechtsprechung bis Juni 2021.
Aktuelle Schwerpunkte:
• Muster für die Betriebsratswahl 2022
• Regelungen für digitale Betriebsratssitzungen, Vorschläge für die Geschäftsordnung
• Homeoffice, Mobile Arbeit auf Basis des neuen Mitbestimmungsrechts
• Pandemieschutz
• Künstliche Intelligenz und die Unterstützung durch Sachverständige
• Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Basis der neueren Rechtsprechung des BAG
• Regelungen zum Kündigungsschutz für Beschäftigte, die zur Wahl einladen oder diese vorbereiten
• Datenschutz im Betriebsratsbüro
Das Werk ist in Inhalt und Aufbau an den Kommentar für die Praxis zum BetrVG angelehnt. Vorbemerkungen und Hinweise führen ins Thema ein, erläutern die Formulierungen und bieten fallbezogen alternative Optionen an.
Die Herausgeber, Autorinnen und Autoren:
Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen
Dr. Thomas Klebe, Rechtsanwalt in der Kanzlei Apitzsch/Schmidt/Klebe, Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) in Frankfurt am Main, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht
Dr. Peter Wedde, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft und wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting
Peter Berg, Rechtsanwalt in der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht
Rudolf Buschmann, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH
Dr. Olaf Deinert, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Leiter des Instituts für Arbeitsrecht, Universität Göttingen
Dr. Lisa Dornberger, Referentin der SOKA-BAU, Wiesbaden
Micha Heilmann, Rechtsanwalt, Leiter des Hauptstadtbüros der NGG
Jochen Homburg, Rechtsanwalt, Tarifabteilung des IG Metall Vorstands, Frankfurt am Main
Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Instituts, Frankfurt am Main
Aktualisiert: 2022-08-05
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Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz bringt wichtige Veränderungen zugunsten der Betriebsräte. Für die Betriebsratswahlen 2022 werden neue Regelungen gelten: Das vereinfachte Wahlverfahren wird ausgeweitet, wer eine Wahl initiiert, hat in Zukunft Kündigungsschutz. Digitale Betriebsratssitzungen sollen auch nach der Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen möglich bleiben. Der Betriebsrat erhält erstmalig ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit.
Der bei Betriebsräten, Anwälten im Arbeitsrecht und Arbeitsrichtern anerkannte und geschätzte Kommentar erläutert die Reform in allen Details, leistet die erforderliche Hilfe für die Umsetzung in der Praxis, bietet Hintergrundwissen zur Durchsetzung aller Rechte und Anforderungen.
Rechtsprechung und Literatur sind auf dem Stand von Juni 2021 verarbeitet.
Schwerpunkte der Neuauflage:
• Neuregelungen für die Betriebsratswahlen
• Rahmenbedingungen für digitale Betriebsratssitzungen
• Mitbestimmung bei den aktuellen Regelungen der Kurzarbeit
• Mitbestimmung bei Künstlicher Intelligenz
• Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere bei Covid 19
• Homeoffice und die Mitbestimmung des Betriebsrats bei mobiler Arbeit
• Mitbestimmung des Betriebsrats beim Angebot von Aufhebungsverträgen durch den Arbeitgeber
• Arbeitnehmerbegriff nach der Crowd-Worker-Entscheidung des BAG
Die Herausgeber, Autorinnen und Autoren:
Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen
Dr. Thomas Klebe, Rechtsanwalt in der Kanzlei Apitzsch/Schmidt/Klebe, Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) in Frankfurt am Main, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht
Dr. Peter Wedde, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft und wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting
Peter Berg, Rechtsanwalt in der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht
Rudolf Buschmann, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH
Dr. Olaf Deinert, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Leiter des Instituts für Arbeitsrecht, Universität Göttingen
Dr. Lisa Dornberger, Referentin der SOKA-BAU, Wiesbaden
Jochen Homburg, Rechtsanwalt, Tarifabteilung des IG Metall Vorstands, Frankfurt am Main
Ralf Trümner, Rechtsanwalt in Oldenburg, Partner der Sozietät Schwegler Rechtsanwälte
Sibylle Wankel, Geschäftsführerin der IG Metall München
Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Instituts, Frankfurt am Main
Aktualisiert: 2022-02-04
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