Aktualisiert: 2023-06-15
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Zum Thema, wie der Gerechtigkeitsbegriff in der sozialen Dimension Ordnung bedeuten könnte, fand sich eine internationale Gruppe von Messner-Schülern und Experten der Sozialwissenschaften aus Europa und Japan zu einem Symposium in der alten Heimat Johannes Messners zusammen.
Die Krise der Naturrechtslehre, verstanden unter dem neoscholastischen Ansatz der jüngeren Vergangenheit in der katholischen Theologie und Philosophie seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil und die langanhaltende Anfechtung der Rechtsethik seit Aufklärung und Postmoderne bis zuletzt, spiegelt sich auch in den hier publizierten Referaten wider. Kann man den auf Erfahrung, insbesondere der inneren Bewußtseinserfahrung des Menschen, gründenden allgemeingültigen Ansatz Messners für eine zeitgemäße Naturrechtslehre als gelungen bezeichnen? Oder muß man sich unter Verzicht auf die klassische philosophische Tradition um eine Begründung der Menschenwürde und der Möglichkeit einer Wahrheitserkenntnis für die Sozialwissenschaften vordergründig nur auf theologische Einsichten oder regelrechten Diskurs verlassen? Deutlich wird das am Beitrag der japanischen Freunde, die zum Haupttitel im Untertitel dieser Publikation den Hinweis auf die Tugendfrage verlangten. Der Messner-Schüler Wolfgang Schmitz geht in seinem hier an erster Stelle gereihten Beitrag sofort auf die Institutionenethik ein und sieht im Tugendbegriff bei der Frage nach sozialer Ordnung keinen grundlegenden Ansatz. Dagegen finden sich andere Beiträge, die gerade vom Tugendbegriff her eine soziale Grundordnung für Mensch und Gesellschaft aufgrund eines ebenso sozialen wie individuellen Wesensbegriffs vom Menschen als Gesellschaftswesen im Rückgriff auf die Naturrechtstradition entgegen grundsätzlichen Positivismus und Empirismus in den Sozialwissenschaften setzen. Ein Referatstitel bringt es auf den Nenner: Gemeinwohlgerechtigkeit - Illusion oder Realität? Kann man denn Gerechtigkeit mit Ordnungsdenken in die Sozialwissenschaften einführen? Die Massengesellschaft brauche Ordnung, findet Mizunami im letzten japanischen Beitrag des Bandes nach der Sicht von Johannes Messner. Einen konkreten Weg beschreitet Herbert Schambeck, wenn er uns zum Gedanken der Natur der Sache führt, die aus dem Menschsein zum Sachgerechten in der Gesellschaft sozialwissenschaftliche Wege begründet.
Dieser Band will ein Impuls sein, der die Unentbehrlichkeit eines metaphysischen und gerechten Fundaments für die soziale Ordnung im gesellschaftlichen Leben aufzeigt und aus der Erfahrung auf die Wege hinführen will, wie man im modernen Denken aus der Fülle gesellschaftlicher Entwicklungen und Erfahrungen letztlich eine Rangordnung der Werte in Verbindung von Ethik und Sozialwissenschaften finden mag.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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In diesem Band werden die Vorträge des V. Internationalen Symposiums der Johannes-Messner-Gesellschaft (Sept. 1999 in Wien) veröffentlicht. Die Thematik war durch die Ereignisse der Intervention der NATO zum Schutz der Menschenrechte im Kosovo höchst aktuell. Hatte sich nicht das neuzeitliche Völkerrecht aus dem ius inter gentes wieder in Richtung ius gentium entwickelt? War nicht vermittels der Erfahrungen in der internationalen Politik die Rückkehr zum klassischen Naturrecht, damit zum sittlichen Naturgesetz als Grundlage jeden Menschenlebens in der Finalordnung des Menschseins (Aristoteles) im Gange? In Würdigung der Völkerrechtsgeschichte seit Hugo Grotius und nach dem Westfälischen Frieden schrieb Johannes Messner (Das Naturrecht, Berlin 1984, 377), das ius gentium sei wesentlich verschieden von dem, was wir heute als »Völkerrecht« bezeichneten, dieses sei zwischenstaatliches Vertragsrecht! Das Recht der Völkergemeinschaft ist also letztlich nicht ein Produkt der Staatengemeinschaft, sondern ergibt sich aus der sozialen Natur des Menschen, über Sozialordnung und deren Recht. Man kann mit Messner daher im Sinne der Völkerrechtsordnung von drei Arten des Rechts sprechen: vom naturrechtlichen, vom gewohnheitsrechtlichen und vom positivrechtlichen Völkerrecht.
Das einleitende Grußwort des Apostolischen Nuntius in Wien, Exz. Donato Squicciarini, nimmt auf die Bedeutung der Person Messners und auf seine Völkerrechtsethik Bezug, welche für die Position der Katholischen Kirche in der Völkergemeinschaft heute so bedeutsam ist. Näher führt diesen Gedanken für die Entwicklung des Völkerrechts in Zukunft der Hrsg. des Bandes und Nachfolger auf dem Lehrstuhl Messners, Rudolf Weiler, im folgenden Beitrag weiter. Dekan Heribert Köck widmet sich in der Frage nach der Quelle des Völkerrechts hinsichtlich der Annahme eines allen Völkern gemeinsamen Ethos und des daraus folgenden Universalismus in der Ethik. Die entsprechenden Verfassungsfragen beleuchtet Margit Hintersteininger, gleichfalls vom Völkerrechtsinstitut der Universität Linz. Der langjährige Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Direktor des Österreichischen Instituts für Menschenrechte, Franz Matscher, befasst sich mit Begriff und Grundlage der Menschenrechte in Bezug auf das positive Völkerrecht. Der in Tokio lehrende spanische Rechtsphilosoph P. José Llompart SJ steuert Gesichtspunkte aus japanischer Sicht bei mit der Frage »Braucht das Völkerrecht das Naturrecht?« Hideshi Yamada von der Nanzan-Universität in Nagoya bringt dazu weitere philosophische Überlegungen über die Menschenrechte. Michael Schnarrer geht von einer Darlegung der Völkerrechtsgeschichte aus und zeichnet ihre philosophischen Wurzeln nach. Abschließend umreisst der Wirtschafts- und Finanzexperte Min. a. D. Wolfgang Schmitz die heute so notwendige normative Ordnung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen.
Die Völkergemeinschaft bedarf offensichtlich für ihre normative Ordnung der Basis eines gemeinsamen Grundgesetzes der Menschheit. Vorliegende Publikation widmet sich der rechtsethischen Grundfrage verbunden mit konkreten völkerrechtlichen Überlegungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In der Wirtschaft gelebte Sittlichkeit, für Ethos in einer globalen Welt, dazu braucht die Menschheit ethische Orientierung und daher den Begründungszusammenhang universeller Ethik. Wie aber kommen wir dazu?
In zweijährigem Abstand werden seit 1991 »Internationale Johannes Messner-Symposien« veranstaltet. In Fortsetzung und Erneuerung des traditionellen klassischen Naturrechts zeigen Schüler Messners und Vertreter dieser Richtung / Lehre den Blick auf den sozialen Zusammenhang des wirtschaftlichen Geschehens in der Volkswirtschaft für die Sicht des wirtschaftlichen Erfolgs ein allgemein gültiges Kriterium für Sittlichkeit unter Bezug auf das Wesen des Menschen. Dabei wird ökonomische Sachrichtigkeit mit der dem Menschen gemäßen Sittlichkeit verbunden.
Die Autoren des vorliegenden Bandes sehen in der Verbindung von ökonomisch-sozialwissenschaftlichen und oder sozialethischen Erkenntnissen hier eine mögliche Perspektive. Sie rekrutieren sich aus unterschiedlichen Disziplinen: Politische Ökonomie, Ethik, Sozialwissenschaften, Finanz- und Betriebswissenschaft sowie Sozialethik. J. H. Pichler fragt, wie Erfolg in der Wirtschaft für die Menschen gemessen werden kann. J. M. Schnarrer stellt die Wirtschaftsphilosophie von Amartya Sen unter dem Thema "Renaissance des Wertbegriffs in der Wirtschaftsphilosophie" dar. Der Finanzminister a. D. W. Schmitz zeigt seinen Weg zur Verbindung des Wirtschaftens mit Sittlichkeit. »Wertmaßstäbe der Wirtschaft in christlicher Sicht« bringt der Moraltheologe K. H. Peschke. Wirtschaften ist Kultur, und Menschen sind kulturelle Wesen - daher brauchen wir für die Menschheit und ihre Kultur im 21. Jahrhundert eine universelle Kulturethik, meint Hideshi Jamada. E. H. Prat de la Riba setzt dagegen auf »Kultur des Geldes«. H. Pribyl stellt die Bedeutung der Sozialpartnerschaft als Voraussetzung für erfolgreiches Wirtschaften heraus. M. Masuda verweist mit der Gestaltung des Unternehmerbildes in der katholischen Soziallehre auf die wirtschaftliche Bedeutung sittlich geordneter Arbeits- und Betriebsethik.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Lebensalter Johannes Schaschings deckt sich in drei Vierteln mit jenem Centenarium, das für die Formung der Soziallehre der Kirche von heute seit Rerum novarum so entscheidend war. Nach seinem Eintritt in die österreichische Provinz der Gesellschaft Jesu im Jahre 1937 wurde er 1946 zum Priester geweiht und begann 1950 bereits seine Laufbahn in der akademischen Lehre. Die Periode ab der zweiten Enzyklika, dem Rundschreiben Johannes XXXIII., Mater et magistra, das 1961 erschienen war, hat Schasching bereits als angesehener Sozialethiker und Sozialwissenschaftler nach seiner Habilitation in Innsbruck im Jahre 1951 nicht nur von Lehrstühlen her mitgestaltet. Zuerst für das Fachgebiet Spezielle Ethik und Soziologie habilitiert, war er eben dort als Außerordentlicher Universitätsprofessor im Institut für christliche Philosophie tätig. 1961 wurde er auch Senator der Universität. Zuletzt hat Schasching in seinem Kommentarwerk zu Centesimus annus (Wien 1991), »Unterwegs mit den Menschen«, das Grundanliegen dieser Enzyklika Johannes Pauls II. und der katholischen Soziallehre mit den Worten des Papstes selbst treffend hervorgehoben. Dieses päpstliche Motto könnte auch über dem bisherigen Lebenswerk des Wissenschaftlers, Seelsorgers und Ordensmannes Pater Schasching stehen.
Schon vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil hat Schasching als Soziologe in lebendiger, anschaulicher Weise »Politikern, Managern und Prälaten« mit seinen »Nachtgedanken« einen Spiegel zum Verständnis ihrer Aufgabe in der industriellen Gesellschaft vorgehalten. Vorausgegangen war 1960 sein grundlegendes Werk »Kirche und industrielle Gesellschaft«. Der Jubilar ist besonders als Religions- und Kirchensoziologe ausgewiesen. Er hat es schon vor dem Konzil verstanden, als solcher Bahnbrechendes zu leisten, ohne die Verbindung mit den anderen Sozialwissenschaften und ihren für die Soziallehre der Kirche bedeutenden Ergebnisse zu vernachlässigen. Er ist dabei immer Mann der Kirche geblieben und hat mit seinen wertvollen Anregungen für die Begegnung von Kirche und Welt sich nie auf dem Boden modellhafter Vorschläge oder Rezepte für soziales Handeln eingelassen. Er hat es immer vermocht, zwischen Positionen zu vermitteln und dem großen gemeinsamen Anliegen der Begegnung von Kirche und Welt im Bereich des Sozialen zu dienen. Die sogenannten Sozialprinzipien sind für ihn stets Handlungsmotiv für die Entscheidungsfindung, aber nicht unmittelbare Anweisung. So stehen seine soziologischen Erkenntnisse immer im Dienste des christlichen Ordnungsbildes der Gesellschaft und in der Kompetenz der Kirche und ihrer Soziallehre.
Der Oberösterreicher Schasching konnte seinen Weitblick durch viele Jahre des Wirkens in Rom als einer der Generalassistenten der Ordensleitung der Gesellschaft Jesu und noch länger als Professor und durch mehrere Jahre als Dekan an der Päpstlichen Universität des Jesuitenordens Gregoriana in Rom weiter entfalten und in den Dienst der Weltkirche und der Ausbildung stellen. Ein umfangreiches aktuelles Schrifttum in vielen internationalen Zeitschriften zeugt ebenso davon.
Nach seiner im Jahre 1987 erfolgten Emeritierung wurde Schasching noch 1988 zum Consultor des päpstlichen Rates Iustitia et Pax ernannt, seit 1989 ist er als Consultor im Ufficio del Lavoro della Sede Apostolica (ULSA) tätig. Seit 1991 steht der Altmeister der katholischen Soziallehre in Wien wiederum der katholischen Kirche Österreichs und als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Katholischen Sozialakademie Österreichs zur Verfügung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kaum ein Gesichtswinkel hat den Blick auf die Beurteilung ethisch relevanter Zustände und Entwicklungen und die zu ihrer Korrektur wünschenswerten menschlichen Verhaltensweisen in Vergangenheit und Gegenwart mehr irritiert als der Gesichtswinkel des »Interesses«, sowohl auf der Seite ethisch Postulierender als auch auf der Seite potentieller Adressaten ethischer Postulate.
Es gehört zu den sozial interessantesten Phänomenen, was aus diesem oft wertneutral verstandenen Begriff im Zusammenhang mit der Wertung konkreten menschlichen Handelns oder Unterlassens geworden ist. Die Bedeutung des Wortes »Interesse« rangiert heute vom Gegenpol schlechthin gegenüber ethisch postulierten Rücksichtnahmen auf andere bis zur verständnisvollen Legitimation für das Fehlverhalten von Adressaten ethischer Postulate.
Die Sozialwissenschaften der letzten Jahrzehnte haben Ansätze entwickelt, die es heute möglich machen, dem schiefen Spannungsverhältnis von Interesse und Moral mit neuen analytischen Methoden und normativen Wegen entgegenzutreten. Die Philosophie, die Theologie und die Sozialwissenschaften unserer Zeit rücken das Interesse in ein konstruktiv positives Verhältnis zur Moral. Das »wohlverstandene Interesse« (J. Messner) ist kein Gegenpol zum ethischen Verhalten, sondern - im Gegenteil - als eine der menschlichen Natur immanente Kraft sein wichtigster und - im ganzen gesehen - sein unentbehrlicher Bundesgenosse.
Vom »größten Glück der größten Zahl« der einzelnen Menschen bis zum kollektivistisch - totalitären Postulat »Gemeinnutz geht vor Eigennutz« hat die Menschheit in den letzten zweihundert Jahren einen inhalts- und überraschungsreichen Lernprozeß durchlaufen, der es reizvoll erscheinen läßt, einen Beitrag zu einer Zwischenbilanz zu versuchen.
Das alles hat die Johannes-Messner-Gesellschaft veranlaßt, diesen Fragenkomplex zum Gegenstand eines Symposiums zu machen, das am 11. und 12. Februar 1993 in Wien-Neuwaldegg stattgefunden hat. Einige der dort für das Them
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zum Thema, wie der Gerechtigkeitsbegriff in der sozialen Dimension Ordnung bedeuten könnte, fand sich eine internationale Gruppe von Messner-Schülern und Experten der Sozialwissenschaften aus Europa und Japan zu einem Symposium in der alten Heimat Johannes Messners zusammen.
Die Krise der Naturrechtslehre, verstanden unter dem neoscholastischen Ansatz der jüngeren Vergangenheit in der katholischen Theologie und Philosophie seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil und die langanhaltende Anfechtung der Rechtsethik seit Aufklärung und Postmoderne bis zuletzt, spiegelt sich auch in den hier publizierten Referaten wider. Kann man den auf Erfahrung, insbesondere der inneren Bewußtseinserfahrung des Menschen, gründenden allgemeingültigen Ansatz Messners für eine zeitgemäße Naturrechtslehre als gelungen bezeichnen? Oder muß man sich unter Verzicht auf die klassische philosophische Tradition um eine Begründung der Menschenwürde und der Möglichkeit einer Wahrheitserkenntnis für die Sozialwissenschaften vordergründig nur auf theologische Einsichten oder regelrechten Diskurs verlassen? Deutlich wird das am Beitrag der japanischen Freunde, die zum Haupttitel im Untertitel dieser Publikation den Hinweis auf die Tugendfrage verlangten. Der Messner-Schüler Wolfgang Schmitz geht in seinem hier an erster Stelle gereihten Beitrag sofort auf die Institutionenethik ein und sieht im Tugendbegriff bei der Frage nach sozialer Ordnung keinen grundlegenden Ansatz. Dagegen finden sich andere Beiträge, die gerade vom Tugendbegriff her eine soziale Grundordnung für Mensch und Gesellschaft aufgrund eines ebenso sozialen wie individuellen Wesensbegriffs vom Menschen als Gesellschaftswesen im Rückgriff auf die Naturrechtstradition entgegen grundsätzlichen Positivismus und Empirismus in den Sozialwissenschaften setzen. Ein Referatstitel bringt es auf den Nenner: Gemeinwohlgerechtigkeit - Illusion oder Realität? Kann man denn Gerechtigkeit mit Ordnungsdenken in die Sozialwissenschaften einführen? Die Massengesellschaft brauche Ordnung, findet Mizunami im letzten japanischen Beitrag des Bandes nach der Sicht von Johannes Messner. Einen konkreten Weg beschreitet Herbert Schambeck, wenn er uns zum Gedanken der Natur der Sache führt, die aus dem Menschsein zum Sachgerechten in der Gesellschaft sozialwissenschaftliche Wege begründet.
Dieser Band will ein Impuls sein, der die Unentbehrlichkeit eines metaphysischen und gerechten Fundaments für die soziale Ordnung im gesellschaftlichen Leben aufzeigt und aus der Erfahrung auf die Wege hinführen will, wie man im modernen Denken aus der Fülle gesellschaftlicher Entwicklungen und Erfahrungen letztlich eine Rangordnung der Werte in Verbindung von Ethik und Sozialwissenschaften finden mag.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das Lebensalter Johannes Schaschings deckt sich in drei Vierteln mit jenem Centenarium, das für die Formung der Soziallehre der Kirche von heute seit Rerum novarum so entscheidend war. Nach seinem Eintritt in die österreichische Provinz der Gesellschaft Jesu im Jahre 1937 wurde er 1946 zum Priester geweiht und begann 1950 bereits seine Laufbahn in der akademischen Lehre. Die Periode ab der zweiten Enzyklika, dem Rundschreiben Johannes XXXIII., Mater et magistra, das 1961 erschienen war, hat Schasching bereits als angesehener Sozialethiker und Sozialwissenschaftler nach seiner Habilitation in Innsbruck im Jahre 1951 nicht nur von Lehrstühlen her mitgestaltet. Zuerst für das Fachgebiet Spezielle Ethik und Soziologie habilitiert, war er eben dort als Außerordentlicher Universitätsprofessor im Institut für christliche Philosophie tätig. 1961 wurde er auch Senator der Universität. Zuletzt hat Schasching in seinem Kommentarwerk zu Centesimus annus (Wien 1991), »Unterwegs mit den Menschen«, das Grundanliegen dieser Enzyklika Johannes Pauls II. und der katholischen Soziallehre mit den Worten des Papstes selbst treffend hervorgehoben. Dieses päpstliche Motto könnte auch über dem bisherigen Lebenswerk des Wissenschaftlers, Seelsorgers und Ordensmannes Pater Schasching stehen.
Schon vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil hat Schasching als Soziologe in lebendiger, anschaulicher Weise »Politikern, Managern und Prälaten« mit seinen »Nachtgedanken« einen Spiegel zum Verständnis ihrer Aufgabe in der industriellen Gesellschaft vorgehalten. Vorausgegangen war 1960 sein grundlegendes Werk »Kirche und industrielle Gesellschaft«. Der Jubilar ist besonders als Religions- und Kirchensoziologe ausgewiesen. Er hat es schon vor dem Konzil verstanden, als solcher Bahnbrechendes zu leisten, ohne die Verbindung mit den anderen Sozialwissenschaften und ihren für die Soziallehre der Kirche bedeutenden Ergebnisse zu vernachlässigen. Er ist dabei immer Mann der Kirche geblieben und hat mit seinen wertvollen Anregungen für die Begegnung von Kirche und Welt sich nie auf dem Boden modellhafter Vorschläge oder Rezepte für soziales Handeln eingelassen. Er hat es immer vermocht, zwischen Positionen zu vermitteln und dem großen gemeinsamen Anliegen der Begegnung von Kirche und Welt im Bereich des Sozialen zu dienen. Die sogenannten Sozialprinzipien sind für ihn stets Handlungsmotiv für die Entscheidungsfindung, aber nicht unmittelbare Anweisung. So stehen seine soziologischen Erkenntnisse immer im Dienste des christlichen Ordnungsbildes der Gesellschaft und in der Kompetenz der Kirche und ihrer Soziallehre.
Der Oberösterreicher Schasching konnte seinen Weitblick durch viele Jahre des Wirkens in Rom als einer der Generalassistenten der Ordensleitung der Gesellschaft Jesu und noch länger als Professor und durch mehrere Jahre als Dekan an der Päpstlichen Universität des Jesuitenordens Gregoriana in Rom weiter entfalten und in den Dienst der Weltkirche und der Ausbildung stellen. Ein umfangreiches aktuelles Schrifttum in vielen internationalen Zeitschriften zeugt ebenso davon.
Nach seiner im Jahre 1987 erfolgten Emeritierung wurde Schasching noch 1988 zum Consultor des päpstlichen Rates Iustitia et Pax ernannt, seit 1989 ist er als Consultor im Ufficio del Lavoro della Sede Apostolica (ULSA) tätig. Seit 1991 steht der Altmeister der katholischen Soziallehre in Wien wiederum der katholischen Kirche Österreichs und als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Katholischen Sozialakademie Österreichs zur Verfügung.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Kaum ein Gesichtswinkel hat den Blick auf die Beurteilung ethisch relevanter Zustände und Entwicklungen und die zu ihrer Korrektur wünschenswerten menschlichen Verhaltensweisen in Vergangenheit und Gegenwart mehr irritiert als der Gesichtswinkel des »Interesses«, sowohl auf der Seite ethisch Postulierender als auch auf der Seite potentieller Adressaten ethischer Postulate.
Es gehört zu den sozial interessantesten Phänomenen, was aus diesem oft wertneutral verstandenen Begriff im Zusammenhang mit der Wertung konkreten menschlichen Handelns oder Unterlassens geworden ist. Die Bedeutung des Wortes »Interesse« rangiert heute vom Gegenpol schlechthin gegenüber ethisch postulierten Rücksichtnahmen auf andere bis zur verständnisvollen Legitimation für das Fehlverhalten von Adressaten ethischer Postulate.
Die Sozialwissenschaften der letzten Jahrzehnte haben Ansätze entwickelt, die es heute möglich machen, dem schiefen Spannungsverhältnis von Interesse und Moral mit neuen analytischen Methoden und normativen Wegen entgegenzutreten. Die Philosophie, die Theologie und die Sozialwissenschaften unserer Zeit rücken das Interesse in ein konstruktiv positives Verhältnis zur Moral. Das »wohlverstandene Interesse« (J. Messner) ist kein Gegenpol zum ethischen Verhalten, sondern - im Gegenteil - als eine der menschlichen Natur immanente Kraft sein wichtigster und - im ganzen gesehen - sein unentbehrlicher Bundesgenosse.
Vom »größten Glück der größten Zahl« der einzelnen Menschen bis zum kollektivistisch - totalitären Postulat »Gemeinnutz geht vor Eigennutz« hat die Menschheit in den letzten zweihundert Jahren einen inhalts- und überraschungsreichen Lernprozeß durchlaufen, der es reizvoll erscheinen läßt, einen Beitrag zu einer Zwischenbilanz zu versuchen.
Das alles hat die Johannes-Messner-Gesellschaft veranlaßt, diesen Fragenkomplex zum Gegenstand eines Symposiums zu machen, das am 11. und 12. Februar 1993 in Wien-Neuwaldegg stattgefunden hat. Einige der dort für das Them
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In der Wirtschaft gelebte Sittlichkeit, für Ethos in einer globalen Welt, dazu braucht die Menschheit ethische Orientierung und daher den Begründungszusammenhang universeller Ethik. Wie aber kommen wir dazu?
In zweijährigem Abstand werden seit 1991 »Internationale Johannes Messner-Symposien« veranstaltet. In Fortsetzung und Erneuerung des traditionellen klassischen Naturrechts zeigen Schüler Messners und Vertreter dieser Richtung / Lehre den Blick auf den sozialen Zusammenhang des wirtschaftlichen Geschehens in der Volkswirtschaft für die Sicht des wirtschaftlichen Erfolgs ein allgemein gültiges Kriterium für Sittlichkeit unter Bezug auf das Wesen des Menschen. Dabei wird ökonomische Sachrichtigkeit mit der dem Menschen gemäßen Sittlichkeit verbunden.
Die Autoren des vorliegenden Bandes sehen in der Verbindung von ökonomisch-sozialwissenschaftlichen und oder sozialethischen Erkenntnissen hier eine mögliche Perspektive. Sie rekrutieren sich aus unterschiedlichen Disziplinen: Politische Ökonomie, Ethik, Sozialwissenschaften, Finanz- und Betriebswissenschaft sowie Sozialethik. J. H. Pichler fragt, wie Erfolg in der Wirtschaft für die Menschen gemessen werden kann. J. M. Schnarrer stellt die Wirtschaftsphilosophie von Amartya Sen unter dem Thema "Renaissance des Wertbegriffs in der Wirtschaftsphilosophie" dar. Der Finanzminister a. D. W. Schmitz zeigt seinen Weg zur Verbindung des Wirtschaftens mit Sittlichkeit. »Wertmaßstäbe der Wirtschaft in christlicher Sicht« bringt der Moraltheologe K. H. Peschke. Wirtschaften ist Kultur, und Menschen sind kulturelle Wesen - daher brauchen wir für die Menschheit und ihre Kultur im 21. Jahrhundert eine universelle Kulturethik, meint Hideshi Jamada. E. H. Prat de la Riba setzt dagegen auf »Kultur des Geldes«. H. Pribyl stellt die Bedeutung der Sozialpartnerschaft als Voraussetzung für erfolgreiches Wirtschaften heraus. M. Masuda verweist mit der Gestaltung des Unternehmerbildes in der katholischen Soziallehre auf die wirtschaftliche Bedeutung sittlich geordneter Arbeits- und Betriebsethik.
Aktualisiert: 2023-05-20
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In der Wirtschaft gelebte Sittlichkeit, für Ethos in einer globalen Welt, dazu braucht die Menschheit ethische Orientierung und daher den Begründungszusammenhang universeller Ethik. Wie aber kommen wir dazu?
In zweijährigem Abstand werden seit 1991 »Internationale Johannes Messner-Symposien« veranstaltet. In Fortsetzung und Erneuerung des traditionellen klassischen Naturrechts zeigen Schüler Messners und Vertreter dieser Richtung / Lehre den Blick auf den sozialen Zusammenhang des wirtschaftlichen Geschehens in der Volkswirtschaft für die Sicht des wirtschaftlichen Erfolgs ein allgemein gültiges Kriterium für Sittlichkeit unter Bezug auf das Wesen des Menschen. Dabei wird ökonomische Sachrichtigkeit mit der dem Menschen gemäßen Sittlichkeit verbunden.
Die Autoren des vorliegenden Bandes sehen in der Verbindung von ökonomisch-sozialwissenschaftlichen und oder sozialethischen Erkenntnissen hier eine mögliche Perspektive. Sie rekrutieren sich aus unterschiedlichen Disziplinen: Politische Ökonomie, Ethik, Sozialwissenschaften, Finanz- und Betriebswissenschaft sowie Sozialethik. J. H. Pichler fragt, wie Erfolg in der Wirtschaft für die Menschen gemessen werden kann. J. M. Schnarrer stellt die Wirtschaftsphilosophie von Amartya Sen unter dem Thema "Renaissance des Wertbegriffs in der Wirtschaftsphilosophie" dar. Der Finanzminister a. D. W. Schmitz zeigt seinen Weg zur Verbindung des Wirtschaftens mit Sittlichkeit. »Wertmaßstäbe der Wirtschaft in christlicher Sicht« bringt der Moraltheologe K. H. Peschke. Wirtschaften ist Kultur, und Menschen sind kulturelle Wesen - daher brauchen wir für die Menschheit und ihre Kultur im 21. Jahrhundert eine universelle Kulturethik, meint Hideshi Jamada. E. H. Prat de la Riba setzt dagegen auf »Kultur des Geldes«. H. Pribyl stellt die Bedeutung der Sozialpartnerschaft als Voraussetzung für erfolgreiches Wirtschaften heraus. M. Masuda verweist mit der Gestaltung des Unternehmerbildes in der katholischen Soziallehre auf die wirtschaftliche Bedeutung sittlich geordneter Arbeits- und Betriebsethik.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In diesem Band werden die Vorträge des V. Internationalen Symposiums der Johannes-Messner-Gesellschaft (Sept. 1999 in Wien) veröffentlicht. Die Thematik war durch die Ereignisse der Intervention der NATO zum Schutz der Menschenrechte im Kosovo höchst aktuell. Hatte sich nicht das neuzeitliche Völkerrecht aus dem ius inter gentes wieder in Richtung ius gentium entwickelt? War nicht vermittels der Erfahrungen in der internationalen Politik die Rückkehr zum klassischen Naturrecht, damit zum sittlichen Naturgesetz als Grundlage jeden Menschenlebens in der Finalordnung des Menschseins (Aristoteles) im Gange? In Würdigung der Völkerrechtsgeschichte seit Hugo Grotius und nach dem Westfälischen Frieden schrieb Johannes Messner (Das Naturrecht, Berlin 1984, 377), das ius gentium sei wesentlich verschieden von dem, was wir heute als »Völkerrecht« bezeichneten, dieses sei zwischenstaatliches Vertragsrecht! Das Recht der Völkergemeinschaft ist also letztlich nicht ein Produkt der Staatengemeinschaft, sondern ergibt sich aus der sozialen Natur des Menschen, über Sozialordnung und deren Recht. Man kann mit Messner daher im Sinne der Völkerrechtsordnung von drei Arten des Rechts sprechen: vom naturrechtlichen, vom gewohnheitsrechtlichen und vom positivrechtlichen Völkerrecht.
Das einleitende Grußwort des Apostolischen Nuntius in Wien, Exz. Donato Squicciarini, nimmt auf die Bedeutung der Person Messners und auf seine Völkerrechtsethik Bezug, welche für die Position der Katholischen Kirche in der Völkergemeinschaft heute so bedeutsam ist. Näher führt diesen Gedanken für die Entwicklung des Völkerrechts in Zukunft der Hrsg. des Bandes und Nachfolger auf dem Lehrstuhl Messners, Rudolf Weiler, im folgenden Beitrag weiter. Dekan Heribert Köck widmet sich in der Frage nach der Quelle des Völkerrechts hinsichtlich der Annahme eines allen Völkern gemeinsamen Ethos und des daraus folgenden Universalismus in der Ethik. Die entsprechenden Verfassungsfragen beleuchtet Margit Hintersteininger, gleichfalls vom Völkerrechtsinstitut der Universität Linz. Der langjährige Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Direktor des Österreichischen Instituts für Menschenrechte, Franz Matscher, befasst sich mit Begriff und Grundlage der Menschenrechte in Bezug auf das positive Völkerrecht. Der in Tokio lehrende spanische Rechtsphilosoph P. José Llompart SJ steuert Gesichtspunkte aus japanischer Sicht bei mit der Frage »Braucht das Völkerrecht das Naturrecht?« Hideshi Yamada von der Nanzan-Universität in Nagoya bringt dazu weitere philosophische Überlegungen über die Menschenrechte. Michael Schnarrer geht von einer Darlegung der Völkerrechtsgeschichte aus und zeichnet ihre philosophischen Wurzeln nach. Abschließend umreisst der Wirtschafts- und Finanzexperte Min. a. D. Wolfgang Schmitz die heute so notwendige normative Ordnung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen.
Die Völkergemeinschaft bedarf offensichtlich für ihre normative Ordnung der Basis eines gemeinsamen Grundgesetzes der Menschheit. Vorliegende Publikation widmet sich der rechtsethischen Grundfrage verbunden mit konkreten völkerrechtlichen Überlegungen.
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