Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht

Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht von Wilrich,  Thomas
Nach Stromunfällen klagen Staatsanwälte wegen Fahrlässigkeitsstraftaten Unternehmensmitarbeiter an, Geschädigte verlangen Schadensersatz von verantwortlichen Herstellern, Verkäufern oder Betreibern elektrischer Anlagen und Berufsgenossenschaften oder andere Versicherungen wollen Regress von verantwortlichen Unternehmen oder Führungskräften. Elektrotechnik kann auch ohne Unfall in Gerichtsverfahren relevant sein: etwa im Verwaltungsrecht bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch Behörden oder im Vertragsrecht bei der Gewährleistung – also bei Sach-, Miet- oder Werkmängeln nach Herstellung, Import, Verkauf oder Vermietung von Elektroprodukten. Die im vorliegenden Buch auch für juristische „Laien" lesbar zusammengefassten und analysierten Urteile und Strafverfahren berühren sämtliche Rechtsvorschriften mit Elektrobezug, diskutieren zahlreiche DIN-VDE-Normen sowie andere technische Regelwerke und betreffen alle denkbaren Sachverhaltskonstellationen vor Gericht. Parteien vor Gericht sind Unternehmen als juristische Personen und Unternehmensbeschäftigte, die häufig auch (strafrechtlich) angeklagt oder manchmal (zivilrechtlich) beklagt sind, aber auch Privatpersonen. Die Rechtsprechungspraxis hilft auch für das Tagesgeschäft bei der Einschätzung, was bei Entscheidungen mit Elektrobezug wesentlich sein kann – und wie Gerichte das (nicht immer nachvollziehbar) begründen. Wegen der Relevanz der Einzelfallumstände ist die Berücksichtigung und genaue Studie der Gerichtsurteile nützlich. Die entscheidenden Urteilspassagen sind (nahezu) unverändert wiedergegeben, um den juristischen Originalton zur Verfügung zu stellen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht

Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht von Wilrich,  Thomas
Nach Stromunfällen klagen Staatsanwälte wegen Fahrlässigkeitsstraftaten Unternehmensmitarbeiter an, Geschädigte verlangen Schadensersatz von verantwortlichen Herstellern, Verkäufern oder Betreibern elektrischer Anlagen und Berufsgenossenschaften oder andere Versicherungen wollen Regress von verantwortlichen Unternehmen oder Führungskräften. Elektrotechnik kann auch ohne Unfall in Gerichtsverfahren relevant sein: etwa im Verwaltungsrecht bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch Behörden oder im Vertragsrecht bei der Gewährleistung – also bei Sach-, Miet- oder Werkmängeln nach Herstellung, Import, Verkauf oder Vermietung von Elektroprodukten. Die im vorliegenden Buch auch für juristische „Laien" lesbar zusammengefassten und analysierten Urteile und Strafverfahren berühren sämtliche Rechtsvorschriften mit Elektrobezug, diskutieren zahlreiche DIN-VDE-Normen sowie andere technische Regelwerke und betreffen alle denkbaren Sachverhaltskonstellationen vor Gericht. Parteien vor Gericht sind Unternehmen als juristische Personen und Unternehmensbeschäftigte, die häufig auch (strafrechtlich) angeklagt oder manchmal (zivilrechtlich) beklagt sind, aber auch Privatpersonen. Die Rechtsprechungspraxis hilft auch für das Tagesgeschäft bei der Einschätzung, was bei Entscheidungen mit Elektrobezug wesentlich sein kann – und wie Gerichte das (nicht immer nachvollziehbar) begründen. Wegen der Relevanz der Einzelfallumstände ist die Berücksichtigung und genaue Studie der Gerichtsurteile nützlich. Die entscheidenden Urteilspassagen sind (nahezu) unverändert wiedergegeben, um den juristischen Originalton zur Verfügung zu stellen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Technik-Verantwortung

Technik-Verantwortung von Wilrich,  Thomas
Dieses Buch erläutert für alle Technik-Verantwortlichen, wann in unserem Rechtssystem persönliche Verantwortung wodurch und wie für wen und gegenüber wem durch welche Rechtsgrundlagen entsteht, welchen Umfang sie hat und welche Rechtsfolgen möglich sind. Mit der Analyse der Gerichtspraxis kann man einschätzen, was im Ernstfall „real" gefordert wird. Verantwortung heißt „Antwort geben". Es geht um die Rechtsfrage, wann und wer durch wen und wie „zur Verantwortung gezogen" werden kann – also, ob die Antwort in Haftung besteht. Entstehung, Inhalt, Umfang und Rechtsfolgen persönlicher Technikverantwortung werden erläutert für: • Hersteller, Importeure und Händler (Produktverantwortung), • Arbeitgeber bzw. Unternehmer (Betreiberverantwortung), • Dienstleister, Einrichter, Prüfer, Instandhalter (Serviceverantwortung), • alle in Form von Organisations-, Personalführungs- und Aufsichtspflichten. Sämtliche Haftungsvoraussetzungen werden verständlich und mit Rechtsprechungsbeispielen erläutert – Grundlagen, Größe und Grenze persönlicher Verantwortung, Pflichtverletzung bzw. Rechtswidrigkeit, Schaden bzw. Rechtsgutsverletzung, Kausalität und objektive Zurechnung, Schuld in Form der Fahrlässigkeit. • Fachverantwortung für Tun eines jeden Beschäftigten heißt Handlungs-/Ausführungspflichten, Entscheidungs-/Auswahlpflichten und Vorbereitungs-, Prüfungs-, Melde- und Nachfragepflichten. • Garantenverantwortung für Unterlassen bedeutet Organisations-, Durchsetzungs- und Führungspflichten der Anlagen- und Bereichsverantwortlichen (Betreiberpflichten) und der Weisungsbefugten (Vorgesetztenpflichten). Die Analysen Hunderter Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis zu Technikunfällen runden das Werk ab – darunter zahlreiche Produkthaftungsfälle sowie Arbeitsunfälle aus den Bereichen Explosionsschutz, Verkehr, Maschinenbau, Schweißen und Elektrotechnik.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Technik-Verantwortung

Technik-Verantwortung von Wilrich,  Thomas
Dieses Buch erläutert für alle Technik-Verantwortlichen, wann in unserem Rechtssystem persönliche Verantwortung wodurch und wie für wen und gegenüber wem durch welche Rechtsgrundlagen entsteht, welchen Umfang sie hat und welche Rechtsfolgen möglich sind. Mit der Analyse der Gerichtspraxis kann man einschätzen, was im Ernstfall „real" gefordert wird. Verantwortung heißt „Antwort geben". Es geht um die Rechtsfrage, wann und wer durch wen und wie „zur Verantwortung gezogen" werden kann – also, ob die Antwort in Haftung besteht. Entstehung, Inhalt, Umfang und Rechtsfolgen persönlicher Technikverantwortung werden erläutert für: • Hersteller, Importeure und Händler (Produktverantwortung), • Arbeitgeber bzw. Unternehmer (Betreiberverantwortung), • Dienstleister, Einrichter, Prüfer, Instandhalter (Serviceverantwortung), • alle in Form von Organisations-, Personalführungs- und Aufsichtspflichten. Sämtliche Haftungsvoraussetzungen werden verständlich und mit Rechtsprechungsbeispielen erläutert – Grundlagen, Größe und Grenze persönlicher Verantwortung, Pflichtverletzung bzw. Rechtswidrigkeit, Schaden bzw. Rechtsgutsverletzung, Kausalität und objektive Zurechnung, Schuld in Form der Fahrlässigkeit. • Fachverantwortung für Tun eines jeden Beschäftigten heißt Handlungs-/Ausführungspflichten, Entscheidungs-/Auswahlpflichten und Vorbereitungs-, Prüfungs-, Melde- und Nachfragepflichten. • Garantenverantwortung für Unterlassen bedeutet Organisations-, Durchsetzungs- und Führungspflichten der Anlagen- und Bereichsverantwortlichen (Betreiberpflichten) und der Weisungsbefugten (Vorgesetztenpflichten). Die Analysen Hunderter Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis zu Technikunfällen runden das Werk ab – darunter zahlreiche Produkthaftungsfälle sowie Arbeitsunfälle aus den Bereichen Explosionsschutz, Verkehr, Maschinenbau, Schweißen und Elektrotechnik.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Technik-Verantwortung

Technik-Verantwortung von Wilrich,  Thomas
Dieses Buch erläutert für alle Technik-Verantwortlichen, wann in unserem Rechtssystem persönliche Verantwortung wodurch und wie für wen und gegenüber wem durch welche Rechtsgrundlagen entsteht, welchen Umfang sie hat und welche Rechtsfolgen möglich sind. Mit der Analyse der Gerichtspraxis kann man einschätzen, was im Ernstfall „real" gefordert wird. Verantwortung heißt „Antwort geben". Es geht um die Rechtsfrage, wann und wer durch wen und wie „zur Verantwortung gezogen" werden kann – also, ob die Antwort in Haftung besteht. Entstehung, Inhalt, Umfang und Rechtsfolgen persönlicher Technikverantwortung werden erläutert für: • Hersteller, Importeure und Händler (Produktverantwortung), • Arbeitgeber bzw. Unternehmer (Betreiberverantwortung), • Dienstleister, Einrichter, Prüfer, Instandhalter (Serviceverantwortung), • alle in Form von Organisations-, Personalführungs- und Aufsichtspflichten. Sämtliche Haftungsvoraussetzungen werden verständlich und mit Rechtsprechungsbeispielen erläutert – Grundlagen, Größe und Grenze persönlicher Verantwortung, Pflichtverletzung bzw. Rechtswidrigkeit, Schaden bzw. Rechtsgutsverletzung, Kausalität und objektive Zurechnung, Schuld in Form der Fahrlässigkeit. • Fachverantwortung für Tun eines jeden Beschäftigten heißt Handlungs-/Ausführungspflichten, Entscheidungs-/Auswahlpflichten und Vorbereitungs-, Prüfungs-, Melde- und Nachfragepflichten. • Garantenverantwortung für Unterlassen bedeutet Organisations-, Durchsetzungs- und Führungspflichten der Anlagen- und Bereichsverantwortlichen (Betreiberpflichten) und der Weisungsbefugten (Vorgesetztenpflichten). Die Analysen Hunderter Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis zu Technikunfällen runden das Werk ab – darunter zahlreiche Produkthaftungsfälle sowie Arbeitsunfälle aus den Bereichen Explosionsschutz, Verkehr, Maschinenbau, Schweißen und Elektrotechnik.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht

Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht von Wilrich,  Thomas
Nach Stromunfällen klagen Staatsanwälte wegen Fahrlässigkeitsstraftaten Unternehmensmitarbeiter an, Geschädigte verlangen Schadensersatz von verantwortlichen Herstellern, Verkäufern oder Betreibern elektrischer Anlagen und Berufsgenossenschaften oder andere Versicherungen wollen Regress von verantwortlichen Unternehmen oder Führungskräften. Elektrotechnik kann auch ohne Unfall in Gerichtsverfahren relevant sein: etwa im Verwaltungsrecht bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch Behörden oder im Vertragsrecht bei der Gewährleistung – also bei Sach-, Miet- oder Werkmängeln nach Herstellung, Import, Verkauf oder Vermietung von Elektroprodukten. Die im vorliegenden Buch auch für juristische „Laien" lesbar zusammengefassten und analysierten Urteile und Strafverfahren berühren sämtliche Rechtsvorschriften mit Elektrobezug, diskutieren zahlreiche DIN-VDE-Normen sowie andere technische Regelwerke und betreffen alle denkbaren Sachverhaltskonstellationen vor Gericht. Parteien vor Gericht sind Unternehmen als juristische Personen und Unternehmensbeschäftigte, die häufig auch (strafrechtlich) angeklagt oder manchmal (zivilrechtlich) beklagt sind, aber auch Privatpersonen. Die Rechtsprechungspraxis hilft auch für das Tagesgeschäft bei der Einschätzung, was bei Entscheidungen mit Elektrobezug wesentlich sein kann – und wie Gerichte das (nicht immer nachvollziehbar) begründen. Wegen der Relevanz der Einzelfallumstände ist die Berücksichtigung und genaue Studie der Gerichtsurteile nützlich. Die entscheidenden Urteilspassagen sind (nahezu) unverändert wiedergegeben, um den juristischen Originalton zur Verfügung zu stellen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht

Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht von Wilrich,  Thomas
Nach Stromunfällen klagen Staatsanwälte wegen Fahrlässigkeitsstraftaten Unternehmensmitarbeiter an, Geschädigte verlangen Schadensersatz von verantwortlichen Herstellern, Verkäufern oder Betreibern elektrischer Anlagen und Berufsgenossenschaften oder andere Versicherungen wollen Regress von verantwortlichen Unternehmen oder Führungskräften. Elektrotechnik kann auch ohne Unfall in Gerichtsverfahren relevant sein: etwa im Verwaltungsrecht bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch Behörden oder im Vertragsrecht bei der Gewährleistung – also bei Sach-, Miet- oder Werkmängeln nach Herstellung, Import, Verkauf oder Vermietung von Elektroprodukten. Die im vorliegenden Buch auch für juristische „Laien" lesbar zusammengefassten und analysierten Urteile und Strafverfahren berühren sämtliche Rechtsvorschriften mit Elektrobezug, diskutieren zahlreiche DIN-VDE-Normen sowie andere technische Regelwerke und betreffen alle denkbaren Sachverhaltskonstellationen vor Gericht. Parteien vor Gericht sind Unternehmen als juristische Personen und Unternehmensbeschäftigte, die häufig auch (strafrechtlich) angeklagt oder manchmal (zivilrechtlich) beklagt sind, aber auch Privatpersonen. Die Rechtsprechungspraxis hilft auch für das Tagesgeschäft bei der Einschätzung, was bei Entscheidungen mit Elektrobezug wesentlich sein kann – und wie Gerichte das (nicht immer nachvollziehbar) begründen. Wegen der Relevanz der Einzelfallumstände ist die Berücksichtigung und genaue Studie der Gerichtsurteile nützlich. Die entscheidenden Urteilspassagen sind (nahezu) unverändert wiedergegeben, um den juristischen Originalton zur Verfügung zu stellen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht

Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht von Wilrich,  Thomas
Nach Stromunfällen klagen Staatsanwälte wegen Fahrlässigkeitsstraftaten Unternehmensmitarbeiter an, Geschädigte verlangen Schadensersatz von verantwortlichen Herstellern, Verkäufern oder Betreibern elektrischer Anlagen und Berufsgenossenschaften oder andere Versicherungen wollen Regress von verantwortlichen Unternehmen oder Führungskräften. Elektrotechnik kann auch ohne Unfall in Gerichtsverfahren relevant sein: etwa im Verwaltungsrecht bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch Behörden oder im Vertragsrecht bei der Gewährleistung – also bei Sach-, Miet- oder Werkmängeln nach Herstellung, Import, Verkauf oder Vermietung von Elektroprodukten. Die im vorliegenden Buch auch für juristische „Laien" lesbar zusammengefassten und analysierten Urteile und Strafverfahren berühren sämtliche Rechtsvorschriften mit Elektrobezug, diskutieren zahlreiche DIN-VDE-Normen sowie andere technische Regelwerke und betreffen alle denkbaren Sachverhaltskonstellationen vor Gericht. Parteien vor Gericht sind Unternehmen als juristische Personen und Unternehmensbeschäftigte, die häufig auch (strafrechtlich) angeklagt oder manchmal (zivilrechtlich) beklagt sind, aber auch Privatpersonen. Die Rechtsprechungspraxis hilft auch für das Tagesgeschäft bei der Einschätzung, was bei Entscheidungen mit Elektrobezug wesentlich sein kann – und wie Gerichte das (nicht immer nachvollziehbar) begründen. Wegen der Relevanz der Einzelfallumstände ist die Berücksichtigung und genaue Studie der Gerichtsurteile nützlich. Die entscheidenden Urteilspassagen sind (nahezu) unverändert wiedergegeben, um den juristischen Originalton zur Verfügung zu stellen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit – Einzelbezug

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit – Einzelbezug von Nöthlichs,  Matthias, Wilrich,  Thomas
Systemvoraussetzungen: Windows 7, Windows 8, Windows 10, Web-Browser (Javascript aktiviert) Praxisnah und aktuell gibt diese CD-ROM – wie auch der in Printform vorliegende ergänzbare Kommentar von Schmatz / Nötlichs – Auskunft und Rechtssicherheit zum Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz. Enthalten sind: - eine eingehende Kommentierung des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitssicherheitsgesetzes; - die das Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz ergänzenden Unfallverhütungsvorschriften; - die aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes erlassenen Verordnungen, wie die Verordnung über die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit, die Lasthandhabungsverordnung, die Bildschirmarbeitsverordnung und die Baustellenverordnung nebst den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; - die einschlägigen EG-Richtlinien.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit – Einzelbezug

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit – Einzelbezug von Nöthlichs,  Matthias, Wilrich,  Thomas
Systemvoraussetzungen: Windows 7, Windows 8, Windows 10, Web-Browser (Javascript aktiviert) Praxisnah und aktuell gibt diese CD-ROM – wie auch der in Printform vorliegende ergänzbare Kommentar von Schmatz / Nötlichs – Auskunft und Rechtssicherheit zum Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz. Enthalten sind: - eine eingehende Kommentierung des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitssicherheitsgesetzes; - die das Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz ergänzenden Unfallverhütungsvorschriften; - die aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes erlassenen Verordnungen, wie die Verordnung über die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit, die Lasthandhabungsverordnung, die Bildschirmarbeitsverordnung und die Baustellenverordnung nebst den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; - die einschlägigen EG-Richtlinien.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Sicherheitsverantwortung

Sicherheitsverantwortung von Wilrich,  Thomas
Jede Führungskraft muss den eigenen Bereich sicherheitsgerecht organisieren – vom Geschäftsführer des ganzen Unternehmens über den Abteilungs- und Projektleiter bis zum Vorarbeiter auf der Baustelle. Im Recht gibt es viele spezielle Sicherheitsvorschriften. Immer gilt aber auch die Verkehrssicherungspflicht – nämlich in jeder Situation alles (technisch) Mögliche und (wirtschaftlich) Zumutbare zu tun, um andere nicht zu schädigen. Wie weit diese Sicherheitspflicht geht, hängt von den – zuweilen nicht leicht erkennbaren – tatsächlichen Umständen des Einzelfalles und von – zuweilen schwierigen – Wertungen ab. Das ist der Hintergrund dafür, dass Fragen zum Umfang der Verantwortung im Vorhinein nicht abschließend und eindeutig beantwortet werden können. Erst wenn es um die Haftung in einem konkreten Fall geht, wird die Frage der Verantwortung – in diesem einen Fall – beantwortet. Das Arbeitsschutzrecht verlangt kein Nullrisiko, sondern dass Gefährdungen nach dem Stand der Technik und unter verantwortungsvoller Abwägung der Sicherheitsinteressen und – vorsichtiger – Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit so gering wie möglich sind. Es geht also nicht um die Gewährleistung absoluter, sondern ausreichender Sicherheit. Was ausreicht, ist eine schwierige Wertungsfrage und verantwortungsvolle Entscheidung. Empfehlung: Der erste Schritt zum – unvermeidlichen – Umgang mit der Unsicherheit, wieviel Sicherheit von einem Mitarbeiter oder einer Führungskraft in einer bestimmten Situation erwartet wird, ist das Verständnis und die Akzeptanz, dass der Gesetzgeber dies für ihn nicht in jedem Fall eindeutig festlegen kann: das muss man schon selbst tun. Je weniger Gewissheit es gibt, desto wichtiger wird die Person und ihre Entscheidung.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Sicherheitsverantwortung

Sicherheitsverantwortung von Wilrich,  Thomas
Jede Führungskraft muss den eigenen Bereich sicherheitsgerecht organisieren – vom Geschäftsführer des ganzen Unternehmens über den Abteilungs- und Projektleiter bis zum Vorarbeiter auf der Baustelle. Im Recht gibt es viele spezielle Sicherheitsvorschriften. Immer gilt aber auch die Verkehrssicherungspflicht – nämlich in jeder Situation alles (technisch) Mögliche und (wirtschaftlich) Zumutbare zu tun, um andere nicht zu schädigen. Wie weit diese Sicherheitspflicht geht, hängt von den – zuweilen nicht leicht erkennbaren – tatsächlichen Umständen des Einzelfalles und von – zuweilen schwierigen – Wertungen ab. Das ist der Hintergrund dafür, dass Fragen zum Umfang der Verantwortung im Vorhinein nicht abschließend und eindeutig beantwortet werden können. Erst wenn es um die Haftung in einem konkreten Fall geht, wird die Frage der Verantwortung – in diesem einen Fall – beantwortet. Das Arbeitsschutzrecht verlangt kein Nullrisiko, sondern dass Gefährdungen nach dem Stand der Technik und unter verantwortungsvoller Abwägung der Sicherheitsinteressen und – vorsichtiger – Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit so gering wie möglich sind. Es geht also nicht um die Gewährleistung absoluter, sondern ausreichender Sicherheit. Was ausreicht, ist eine schwierige Wertungsfrage und verantwortungsvolle Entscheidung. Empfehlung: Der erste Schritt zum – unvermeidlichen – Umgang mit der Unsicherheit, wieviel Sicherheit von einem Mitarbeiter oder einer Führungskraft in einer bestimmten Situation erwartet wird, ist das Verständnis und die Akzeptanz, dass der Gesetzgeber dies für ihn nicht in jedem Fall eindeutig festlegen kann: das muss man schon selbst tun. Je weniger Gewissheit es gibt, desto wichtiger wird die Person und ihre Entscheidung.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Sicherheitstechnik – Einzelbezug

Sicherheitstechnik – Einzelbezug von Au,  Michael, Bischof,  Heidrun, Fähnrich,  Ralph, Grüner,  Bernd, Halmschlag,  Achim, Henn,  Martin, Kahrmann,  Jens, Kalmbach,  Siegfried, Mischke,  Marian, Nöthlichs,  Matthias, Schmatz,  Hans, Wiegand,  Bernd, Wilrich,  Thomas, Zahm,  Petra
Die ergänzbare Ausgabe ist im deutschsprachigen Raum die wohl umfassendste Dokumentation von Vorschriften, Verordnungen und Kommentaren, aus der alle sich auf Betriebe und Dienststellen zu beziehende Regelungen zum Schutze Beschäftigter und Dritter zu entnehmen sind. Sie umfasst alle Rechtsvorschriften des technischen und sozialen Arbeitsschutzes über Werkzeuge, Maschinen und technischen Anlagen; Gefahrstoffe; die Arbeitsschutzorganisationen in Betrieben und Dienststellen; Arbeitsstätten; überwachungsbedürftige Anlagen; ionisierende Strahlen; schädliche Umwelteinwirkungen; gentechnische Verfahren und Produkte.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Sicherheitstechnik – Einzelbezug

Sicherheitstechnik – Einzelbezug von Au,  Michael, Bischof,  Heidrun, Fähnrich,  Ralph, Grüner,  Bernd, Halmschlag,  Achim, Henn,  Martin, Kahrmann,  Jens, Kalmbach,  Siegfried, Mischke,  Marian, Nöthlichs,  Matthias, Schmatz,  Hans, Wiegand,  Bernd, Wilrich,  Thomas, Zahm,  Petra
Die ergänzbare Ausgabe ist im deutschsprachigen Raum die wohl umfassendste Dokumentation von Vorschriften, Verordnungen und Kommentaren, aus der alle sich auf Betriebe und Dienststellen zu beziehende Regelungen zum Schutze Beschäftigter und Dritter zu entnehmen sind. Sie umfasst alle Rechtsvorschriften des technischen und sozialen Arbeitsschutzes über Werkzeuge, Maschinen und technischen Anlagen; Gefahrstoffe; die Arbeitsschutzorganisationen in Betrieben und Dienststellen; Arbeitsstätten; überwachungsbedürftige Anlagen; ionisierende Strahlen; schädliche Umwelteinwirkungen; gentechnische Verfahren und Produkte.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Sicherheitstechnik – Einzelbezug

Sicherheitstechnik – Einzelbezug von Au,  Michael, Bischof,  Heidrun, Fähnrich,  Ralph, Grüner,  Bernd, Halmschlag,  Achim, Henn,  Martin, Kahrmann,  Jens, Kalmbach,  Siegfried, Mischke,  Marian, Nöthlichs,  Matthias, Schmatz,  Hans, Wiegand,  Bernd, Wilrich,  Thomas, Zahm,  Petra
Die ergänzbare Ausgabe ist im deutschsprachigen Raum die wohl umfassendste Dokumentation von Vorschriften, Verordnungen und Kommentaren, aus der alle sich auf Betriebe und Dienststellen zu beziehende Regelungen zum Schutze Beschäftigter und Dritter zu entnehmen sind. Sie umfasst alle Rechtsvorschriften des technischen und sozialen Arbeitsschutzes über Werkzeuge, Maschinen und technischen Anlagen; Gefahrstoffe; die Arbeitsschutzorganisationen in Betrieben und Dienststellen; Arbeitsstätten; überwachungsbedürftige Anlagen; ionisierende Strahlen; schädliche Umwelteinwirkungen; gentechnische Verfahren und Produkte.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit – Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit – Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate von Nöthlichs,  Matthias, Wilrich,  Thomas
Systemvoraussetzungen: Windows 7, Windows 8, Windows 10, Web-Browser (Javascript aktiviert) Praxisnah und aktuell gibt diese CD-ROM – wie auch der in Printform vorliegende ergänzbare Kommentar von Schmatz / Nötlichs – Auskunft und Rechtssicherheit zum Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz. Enthalten sind: - eine eingehende Kommentierung des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitssicherheitsgesetzes; - die das Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz ergänzenden Unfallverhütungsvorschriften; - die aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes erlassenen Verordnungen, wie die Verordnung über die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit, die Lasthandhabungsverordnung, die Bildschirmarbeitsverordnung und die Baustellenverordnung nebst den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; - die einschlägigen EG-Richtlinien.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit – Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit – Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate von Nöthlichs,  Matthias, Wilrich,  Thomas
Systemvoraussetzungen: Windows 7, Windows 8, Windows 10, Web-Browser (Javascript aktiviert) Praxisnah und aktuell gibt diese CD-ROM – wie auch der in Printform vorliegende ergänzbare Kommentar von Schmatz / Nötlichs – Auskunft und Rechtssicherheit zum Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz. Enthalten sind: - eine eingehende Kommentierung des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitssicherheitsgesetzes; - die das Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz ergänzenden Unfallverhütungsvorschriften; - die aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes erlassenen Verordnungen, wie die Verordnung über die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit, die Lasthandhabungsverordnung, die Bildschirmarbeitsverordnung und die Baustellenverordnung nebst den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; - die einschlägigen EG-Richtlinien.
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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit – Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate von Nöthlichs,  Matthias, Wilrich,  Thomas
Systemvoraussetzungen: Windows 7, Windows 8, Windows 10, Web-Browser (Javascript aktiviert) Praxisnah und aktuell gibt diese CD-ROM – wie auch der in Printform vorliegende ergänzbare Kommentar von Schmatz / Nötlichs – Auskunft und Rechtssicherheit zum Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz. Enthalten sind: - eine eingehende Kommentierung des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitssicherheitsgesetzes; - die das Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz ergänzenden Unfallverhütungsvorschriften; - die aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes erlassenen Verordnungen, wie die Verordnung über die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit, die Lasthandhabungsverordnung, die Bildschirmarbeitsverordnung und die Baustellenverordnung nebst den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; - die einschlägigen EG-Richtlinien.
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