Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Nach Stromunfällen klagen Staatsanwälte wegen Fahrlässigkeitsstraftaten Unternehmensmitarbeiter an, Geschädigte verlangen Schadensersatz von verantwortlichen Herstellern, Verkäufern oder Betreibern elektrischer Anlagen und Berufsgenossenschaften oder andere Versicherungen wollen Regress von verantwortlichen Unternehmen oder Führungskräften. Elektrotechnik kann auch ohne Unfall in Gerichtsverfahren relevant sein: etwa im Verwaltungsrecht bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch Behörden oder im Vertragsrecht bei der Gewährleistung – also bei Sach-, Miet- oder Werkmängeln nach Herstellung, Import, Verkauf oder Vermietung von Elektroprodukten.
Die im vorliegenden Buch auch für juristische „Laien" lesbar zusammengefassten und analysierten Urteile und Strafverfahren berühren sämtliche Rechtsvorschriften mit Elektrobezug, diskutieren zahlreiche DIN-VDE-Normen sowie andere technische Regelwerke und betreffen alle denkbaren Sachverhaltskonstellationen vor Gericht. Parteien vor Gericht sind Unternehmen als juristische Personen und Unternehmensbeschäftigte, die häufig auch (strafrechtlich) angeklagt oder manchmal (zivilrechtlich) beklagt sind, aber auch Privatpersonen.
Die Rechtsprechungspraxis hilft auch für das Tagesgeschäft bei der Einschätzung, was bei Entscheidungen mit Elektrobezug wesentlich sein kann – und wie Gerichte das (nicht immer nachvollziehbar) begründen. Wegen der Relevanz der Einzelfallumstände ist die Berücksichtigung und genaue Studie der Gerichtsurteile nützlich. Die entscheidenden Urteilspassagen sind (nahezu) unverändert wiedergegeben, um den juristischen Originalton zur Verfügung zu stellen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Nach Stromunfällen klagen Staatsanwälte wegen Fahrlässigkeitsstraftaten Unternehmensmitarbeiter an, Geschädigte verlangen Schadensersatz von verantwortlichen Herstellern, Verkäufern oder Betreibern elektrischer Anlagen und Berufsgenossenschaften oder andere Versicherungen wollen Regress von verantwortlichen Unternehmen oder Führungskräften. Elektrotechnik kann auch ohne Unfall in Gerichtsverfahren relevant sein: etwa im Verwaltungsrecht bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch Behörden oder im Vertragsrecht bei der Gewährleistung – also bei Sach-, Miet- oder Werkmängeln nach Herstellung, Import, Verkauf oder Vermietung von Elektroprodukten.
Die im vorliegenden Buch auch für juristische „Laien" lesbar zusammengefassten und analysierten Urteile und Strafverfahren berühren sämtliche Rechtsvorschriften mit Elektrobezug, diskutieren zahlreiche DIN-VDE-Normen sowie andere technische Regelwerke und betreffen alle denkbaren Sachverhaltskonstellationen vor Gericht. Parteien vor Gericht sind Unternehmen als juristische Personen und Unternehmensbeschäftigte, die häufig auch (strafrechtlich) angeklagt oder manchmal (zivilrechtlich) beklagt sind, aber auch Privatpersonen.
Die Rechtsprechungspraxis hilft auch für das Tagesgeschäft bei der Einschätzung, was bei Entscheidungen mit Elektrobezug wesentlich sein kann – und wie Gerichte das (nicht immer nachvollziehbar) begründen. Wegen der Relevanz der Einzelfallumstände ist die Berücksichtigung und genaue Studie der Gerichtsurteile nützlich. Die entscheidenden Urteilspassagen sind (nahezu) unverändert wiedergegeben, um den juristischen Originalton zur Verfügung zu stellen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Nach Stromunfällen klagen Staatsanwälte wegen Fahrlässigkeitsstraftaten Unternehmensmitarbeiter an, Geschädigte verlangen Schadensersatz von verantwortlichen Herstellern, Verkäufern oder Betreibern elektrischer Anlagen und Berufsgenossenschaften oder andere Versicherungen wollen Regress von verantwortlichen Unternehmen oder Führungskräften. Elektrotechnik kann auch ohne Unfall in Gerichtsverfahren relevant sein: etwa im Verwaltungsrecht bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch Behörden oder im Vertragsrecht bei der Gewährleistung – also bei Sach-, Miet- oder Werkmängeln nach Herstellung, Import, Verkauf oder Vermietung von Elektroprodukten.
Die im vorliegenden Buch auch für juristische „Laien" lesbar zusammengefassten und analysierten Urteile und Strafverfahren berühren sämtliche Rechtsvorschriften mit Elektrobezug, diskutieren zahlreiche DIN-VDE-Normen sowie andere technische Regelwerke und betreffen alle denkbaren Sachverhaltskonstellationen vor Gericht. Parteien vor Gericht sind Unternehmen als juristische Personen und Unternehmensbeschäftigte, die häufig auch (strafrechtlich) angeklagt oder manchmal (zivilrechtlich) beklagt sind, aber auch Privatpersonen.
Die Rechtsprechungspraxis hilft auch für das Tagesgeschäft bei der Einschätzung, was bei Entscheidungen mit Elektrobezug wesentlich sein kann – und wie Gerichte das (nicht immer nachvollziehbar) begründen. Wegen der Relevanz der Einzelfallumstände ist die Berücksichtigung und genaue Studie der Gerichtsurteile nützlich. Die entscheidenden Urteilspassagen sind (nahezu) unverändert wiedergegeben, um den juristischen Originalton zur Verfügung zu stellen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Nach Stromunfällen klagen Staatsanwälte wegen Fahrlässigkeitsstraftaten Unternehmensmitarbeiter an, Geschädigte verlangen Schadensersatz von verantwortlichen Herstellern, Verkäufern oder Betreibern elektrischer Anlagen und Berufsgenossenschaften oder andere Versicherungen wollen Regress von verantwortlichen Unternehmen oder Führungskräften. Elektrotechnik kann auch ohne Unfall in Gerichtsverfahren relevant sein: etwa im Verwaltungsrecht bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch Behörden oder im Vertragsrecht bei der Gewährleistung – also bei Sach-, Miet- oder Werkmängeln nach Herstellung, Import, Verkauf oder Vermietung von Elektroprodukten.
Die im vorliegenden Buch auch für juristische „Laien" lesbar zusammengefassten und analysierten Urteile und Strafverfahren berühren sämtliche Rechtsvorschriften mit Elektrobezug, diskutieren zahlreiche DIN-VDE-Normen sowie andere technische Regelwerke und betreffen alle denkbaren Sachverhaltskonstellationen vor Gericht. Parteien vor Gericht sind Unternehmen als juristische Personen und Unternehmensbeschäftigte, die häufig auch (strafrechtlich) angeklagt oder manchmal (zivilrechtlich) beklagt sind, aber auch Privatpersonen.
Die Rechtsprechungspraxis hilft auch für das Tagesgeschäft bei der Einschätzung, was bei Entscheidungen mit Elektrobezug wesentlich sein kann – und wie Gerichte das (nicht immer nachvollziehbar) begründen. Wegen der Relevanz der Einzelfallumstände ist die Berücksichtigung und genaue Studie der Gerichtsurteile nützlich. Die entscheidenden Urteilspassagen sind (nahezu) unverändert wiedergegeben, um den juristischen Originalton zur Verfügung zu stellen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Nach Stromunfällen klagen Staatsanwälte wegen Fahrlässigkeitsstraftaten Unternehmensmitarbeiter an, Geschädigte verlangen Schadensersatz von verantwortlichen Herstellern, Verkäufern oder Betreibern elektrischer Anlagen und Berufsgenossenschaften oder andere Versicherungen wollen Regress von verantwortlichen Unternehmen oder Führungskräften. Elektrotechnik kann auch ohne Unfall in Gerichtsverfahren relevant sein: etwa im Verwaltungsrecht bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch Behörden oder im Vertragsrecht bei der Gewährleistung – also bei Sach-, Miet- oder Werkmängeln nach Herstellung, Import, Verkauf oder Vermietung von Elektroprodukten.
Die im vorliegenden Buch auch für juristische „Laien" lesbar zusammengefassten und analysierten Urteile und Strafverfahren berühren sämtliche Rechtsvorschriften mit Elektrobezug, diskutieren zahlreiche DIN-VDE-Normen sowie andere technische Regelwerke und betreffen alle denkbaren Sachverhaltskonstellationen vor Gericht. Parteien vor Gericht sind Unternehmen als juristische Personen und Unternehmensbeschäftigte, die häufig auch (strafrechtlich) angeklagt oder manchmal (zivilrechtlich) beklagt sind, aber auch Privatpersonen.
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Aktualisiert: 2023-06-26
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Systemvoraussetzungen: Windows 7, Windows 8, Windows 10, Web-Browser (Javascript aktiviert)
Praxisnah und aktuell gibt diese CD-ROM – wie auch der in Printform vorliegende ergänzbare Kommentar von Schmatz / Nötlichs – Auskunft und Rechtssicherheit zum Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz. Enthalten sind: - eine eingehende Kommentierung des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitssicherheitsgesetzes; - die das Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz ergänzenden Unfallverhütungsvorschriften; - die aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes erlassenen Verordnungen, wie die Verordnung über die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit, die Lasthandhabungsverordnung, die Bildschirmarbeitsverordnung und die Baustellenverordnung nebst den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; - die einschlägigen EG-Richtlinien.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Praxisnah und aktuell gibt diese CD-ROM – wie auch der in Printform vorliegende ergänzbare Kommentar von Schmatz / Nötlichs – Auskunft und Rechtssicherheit zum Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz. Enthalten sind: - eine eingehende Kommentierung des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitssicherheitsgesetzes; - die das Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz ergänzenden Unfallverhütungsvorschriften; - die aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes erlassenen Verordnungen, wie die Verordnung über die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit, die Lasthandhabungsverordnung, die Bildschirmarbeitsverordnung und die Baustellenverordnung nebst den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; - die einschlägigen EG-Richtlinien.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Jede Führungskraft muss den eigenen Bereich sicherheitsgerecht organisieren – vom Geschäftsführer des ganzen Unternehmens über den Abteilungs- und Projektleiter bis zum Vorarbeiter auf der Baustelle. Im Recht gibt es viele spezielle Sicherheitsvorschriften. Immer gilt aber auch die Verkehrssicherungspflicht – nämlich in jeder Situation alles (technisch) Mögliche und (wirtschaftlich) Zumutbare zu tun, um andere nicht zu schädigen. Wie weit diese Sicherheitspflicht geht, hängt von den – zuweilen nicht leicht erkennbaren – tatsächlichen Umständen des Einzelfalles und von – zuweilen schwierigen – Wertungen ab. Das ist der Hintergrund dafür, dass Fragen zum Umfang der Verantwortung im Vorhinein nicht abschließend und eindeutig beantwortet werden können. Erst wenn es um die Haftung in einem konkreten Fall geht, wird die Frage der Verantwortung – in diesem einen Fall – beantwortet.
Das Arbeitsschutzrecht verlangt kein Nullrisiko, sondern dass Gefährdungen nach dem Stand der Technik und unter verantwortungsvoller Abwägung der Sicherheitsinteressen und – vorsichtiger – Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit so gering wie möglich sind. Es geht also nicht um die Gewährleistung absoluter, sondern ausreichender Sicherheit. Was ausreicht, ist eine schwierige Wertungsfrage und verantwortungsvolle Entscheidung.
Empfehlung: Der erste Schritt zum – unvermeidlichen – Umgang mit der Unsicherheit, wieviel Sicherheit von einem Mitarbeiter oder einer Führungskraft in einer bestimmten Situation erwartet wird, ist das Verständnis und die Akzeptanz, dass der Gesetzgeber dies für ihn nicht in jedem Fall eindeutig festlegen kann: das muss man schon selbst tun. Je weniger Gewissheit es gibt, desto wichtiger wird die Person und ihre Entscheidung.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Jede Führungskraft muss den eigenen Bereich sicherheitsgerecht organisieren – vom Geschäftsführer des ganzen Unternehmens über den Abteilungs- und Projektleiter bis zum Vorarbeiter auf der Baustelle. Im Recht gibt es viele spezielle Sicherheitsvorschriften. Immer gilt aber auch die Verkehrssicherungspflicht – nämlich in jeder Situation alles (technisch) Mögliche und (wirtschaftlich) Zumutbare zu tun, um andere nicht zu schädigen. Wie weit diese Sicherheitspflicht geht, hängt von den – zuweilen nicht leicht erkennbaren – tatsächlichen Umständen des Einzelfalles und von – zuweilen schwierigen – Wertungen ab. Das ist der Hintergrund dafür, dass Fragen zum Umfang der Verantwortung im Vorhinein nicht abschließend und eindeutig beantwortet werden können. Erst wenn es um die Haftung in einem konkreten Fall geht, wird die Frage der Verantwortung – in diesem einen Fall – beantwortet.
Das Arbeitsschutzrecht verlangt kein Nullrisiko, sondern dass Gefährdungen nach dem Stand der Technik und unter verantwortungsvoller Abwägung der Sicherheitsinteressen und – vorsichtiger – Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit so gering wie möglich sind. Es geht also nicht um die Gewährleistung absoluter, sondern ausreichender Sicherheit. Was ausreicht, ist eine schwierige Wertungsfrage und verantwortungsvolle Entscheidung.
Empfehlung: Der erste Schritt zum – unvermeidlichen – Umgang mit der Unsicherheit, wieviel Sicherheit von einem Mitarbeiter oder einer Führungskraft in einer bestimmten Situation erwartet wird, ist das Verständnis und die Akzeptanz, dass der Gesetzgeber dies für ihn nicht in jedem Fall eindeutig festlegen kann: das muss man schon selbst tun. Je weniger Gewissheit es gibt, desto wichtiger wird die Person und ihre Entscheidung.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Die ergänzbare Ausgabe ist im deutschsprachigen Raum die wohl umfassendste Dokumentation von Vorschriften, Verordnungen und Kommentaren, aus der alle sich auf Betriebe und Dienststellen zu beziehende Regelungen zum Schutze Beschäftigter und Dritter zu entnehmen sind. Sie umfasst alle Rechtsvorschriften des technischen und sozialen Arbeitsschutzes über Werkzeuge, Maschinen und technischen Anlagen; Gefahrstoffe; die Arbeitsschutzorganisationen in Betrieben und Dienststellen; Arbeitsstätten; überwachungsbedürftige Anlagen; ionisierende Strahlen; schädliche Umwelteinwirkungen; gentechnische Verfahren und Produkte.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Michael Au,
Heidrun Bischof,
Ralph Fähnrich,
Bernd Grüner,
Achim Halmschlag,
Martin Henn,
Jens Kahrmann,
Siegfried Kalmbach,
Marian Mischke,
Matthias Nöthlichs,
Hans Schmatz,
Bernd Wiegand,
Thomas Wilrich,
Petra Zahm
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Die ergänzbare Ausgabe ist im deutschsprachigen Raum die wohl umfassendste Dokumentation von Vorschriften, Verordnungen und Kommentaren, aus der alle sich auf Betriebe und Dienststellen zu beziehende Regelungen zum Schutze Beschäftigter und Dritter zu entnehmen sind. Sie umfasst alle Rechtsvorschriften des technischen und sozialen Arbeitsschutzes über Werkzeuge, Maschinen und technischen Anlagen; Gefahrstoffe; die Arbeitsschutzorganisationen in Betrieben und Dienststellen; Arbeitsstätten; überwachungsbedürftige Anlagen; ionisierende Strahlen; schädliche Umwelteinwirkungen; gentechnische Verfahren und Produkte.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Michael Au,
Heidrun Bischof,
Ralph Fähnrich,
Bernd Grüner,
Achim Halmschlag,
Martin Henn,
Jens Kahrmann,
Siegfried Kalmbach,
Marian Mischke,
Matthias Nöthlichs,
Hans Schmatz,
Bernd Wiegand,
Thomas Wilrich,
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Die ergänzbare Ausgabe ist im deutschsprachigen Raum die wohl umfassendste Dokumentation von Vorschriften, Verordnungen und Kommentaren, aus der alle sich auf Betriebe und Dienststellen zu beziehende Regelungen zum Schutze Beschäftigter und Dritter zu entnehmen sind. Sie umfasst alle Rechtsvorschriften des technischen und sozialen Arbeitsschutzes über Werkzeuge, Maschinen und technischen Anlagen; Gefahrstoffe; die Arbeitsschutzorganisationen in Betrieben und Dienststellen; Arbeitsstätten; überwachungsbedürftige Anlagen; ionisierende Strahlen; schädliche Umwelteinwirkungen; gentechnische Verfahren und Produkte.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Michael Au,
Heidrun Bischof,
Ralph Fähnrich,
Bernd Grüner,
Achim Halmschlag,
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Siegfried Kalmbach,
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Hans Schmatz,
Bernd Wiegand,
Thomas Wilrich,
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