Aus der Praxis für die Praxis
- Verlässliche Darstellung des Kosten- und Honorarrechts
- Berücksichtigung verschiedener Verfahrensbereiche
- Antworten auf Einstufungsfragen anwaltlicher Leistungen: zB Schriftsätze, Verhandlungen, Telefonate
- Aus Anwaltsperspektive geschrieben
"Ein Geschäft ist ein Geschäft und muss ein Geschäft bleiben", so lautet ein Sprichwort aus dem Wirtschaftsleben und Unternehmensrecht. Anwaltliche Leistungen bedürfen selbstverständlich der materiellen Abgeltung, um die hohe und höchste Qualität des Anwaltsstandes sicherzustellen und den in diesem Berufszweig tätigen Personen das wirtschaftliche Überleben und gute Auskommen zu sichern.
Gleichzeitig gilt es aber, keine zu große Belastung des Prozessgegners zu bewirken. Andernfalls würde das anwaltliche Kostenrecht zu einer Barriere für die Inanspruchnahme der staatlichen Justiz darstellen.
Der Kommentar zum Kostenrecht beinhaltet eine verlässliche Darstellung des Kosten- und Honorarrechts mit umfassenden Nachweisen zu Rechtsprechung und Literatur. Insbesondere wird auf verschiedenste Verfahrensbereiche sowie diverse Einstufungsfragen anwaltlicher Leistungen betreffend Schriftsätze, Verhandlungen, Telefonate uvm eingegangen.
Die Darstellung aus Anwaltsperspektive sowie zahlreiche Beispiele machen den Kommentar zu einem Werk "aus der Praxis für die Praxis". Zudem bringt der Autor die Erfahrung aus seiner beruflichen Tätigkeit als ständig einschreitender Parteienvertreter ein, in der das Kostenrecht eine wesentliche Bedeutung einnimmt. Nach § 8 Abs 1 FinProkG stehen auch der Finanzprokuratur Kosten gleich der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt zu.
+++
Rezensionsstimme
"Endlich gibt es mit diesem Werk auch einen Kommentar zum Kostenrecht aus dem Blickwinkel eines Praktikers, der selbst Honorar zu verrechnen und Kosten zu verzeichnen hat [...]. Summa summarum trägt dieses Buch den Titel "Praxiskommentar" völlig zu Recht: Mit seinem Buch beschert Helmut Ziehensack uns Rechtsanwälten dankenswerterweise einen neuen, sehr umfassenden, profunden und wichtigen Arbeitsbehelf, der mE in keiner Kanzlei fehlen sollte. In meiner steht er schon - und ist in steter Verwendung."
Eric Heinke in: AnwBl 2021/1, Seite 61
Aktualisiert: 2023-06-02
> findR *
Das Verfahren der Akteneinsicht in der Praxis
Die Akteneinsicht ist sowohl für Parteien in Verwaltungs-, Abgaben- und Zivilverfahren als auch für Beschuldigte in Finanzstrafverfahren von elementarer Bedeutung zur Wahrung ihrer Interessen. Im Sinne der "Waffengleichheit" ist es unumgänglich, dass beide Seiten - Verwaltungsbehörden und Gerichte auf der einen und Parteien bzw Beschuldigte auf der anderen Seite - den gleichen Informationsstand besitzen.
In diesem Werk wird das Verfahren der Akteneinsicht sehr praxisbezogen dargestellt, wobei auch auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Verfahrensnormen eingegangen wird. Ausnahmen und Beschränkungen der Akteneinsicht werden ebenso gezeigt wie die Vorgehensweise bei möglichen Normenkonflikten zwischen zwei gleichzeitig anzuwendenden Verfahrensvorschriften: zB wenn sich Transparenzerfordernisse bei behördlichen Ermittlungen mit Geheimhaltungsinteressen von Personen überschneiden.
Der Praxisleitfaden richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Gerichten und an berufliche Parteienvertreter und Verteidiger.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Aus der Praxis für die Praxis
- Verlässliche Darstellung des Kosten- und Honorarrechts
- Berücksichtigung verschiedener Verfahrensbereiche
- Antworten auf Einstufungsfragen anwaltlicher Leistungen: zB Schriftsätze, Verhandlungen, Telefonate
- Aus Anwaltsperspektive geschrieben
"Ein Geschäft ist ein Geschäft und muss ein Geschäft bleiben", so lautet ein Sprichwort aus dem Wirtschaftsleben und Unternehmensrecht. Anwaltliche Leistungen bedürfen selbstverständlich der materiellen Abgeltung, um die hohe und höchste Qualität des Anwaltsstandes sicherzustellen und den in diesem Berufszweig tätigen Personen das wirtschaftliche Überleben und gute Auskommen zu sichern.
Gleichzeitig gilt es aber, keine zu große Belastung des Prozessgegners zu bewirken. Andernfalls würde das anwaltliche Kostenrecht zu einer Barriere für die Inanspruchnahme der staatlichen Justiz darstellen.
Der Kommentar zum Kostenrecht beinhaltet eine verlässliche Darstellung des Kosten- und Honorarrechts mit umfassenden Nachweisen zu Rechtsprechung und Literatur. Insbesondere wird auf verschiedenste Verfahrensbereiche sowie diverse Einstufungsfragen anwaltlicher Leistungen betreffend Schriftsätze, Verhandlungen, Telefonate uvm eingegangen.
Die Darstellung aus Anwaltsperspektive sowie zahlreiche Beispiele machen den Kommentar zu einem Werk "aus der Praxis für die Praxis". Zudem bringt der Autor die Erfahrung aus seiner beruflichen Tätigkeit als ständig einschreitender Parteienvertreter ein, in der das Kostenrecht eine wesentliche Bedeutung einnimmt. Nach § 8 Abs 1 FinProkG stehen auch der Finanzprokuratur Kosten gleich der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt zu.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Das Verfahren der Akteneinsicht in der Praxis
Die Akteneinsicht ist sowohl für Parteien in Verwaltungs-, Abgaben- und Zivilverfahren als auch für Beschuldigte in Finanzstrafverfahren von elementarer Bedeutung zur Wahrung ihrer Interessen. Im Sinne der "Waffengleichheit" ist es unumgänglich, dass beide Seiten - Verwaltungsbehörden und Gerichte auf der einen und Parteien bzw Beschuldigte auf der anderen Seite - den gleichen Informationsstand besitzen.
In diesem Werk wird das Verfahren der Akteneinsicht sehr praxisbezogen dargestellt, wobei auch auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Verfahrensnormen eingegangen wird. Ausnahmen und Beschränkungen der Akteneinsicht werden ebenso gezeigt wie die Vorgehensweise bei möglichen Normenkonflikten zwischen zwei gleichzeitig anzuwendenden Verfahrensvorschriften: zB wenn sich Transparenzerfordernisse bei behördlichen Ermittlungen mit Geheimhaltungsinteressen von Personen überschneiden.
Der Praxisleitfaden richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Gerichten und an berufliche Parteienvertreter und Verteidiger.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Bis zur ersten Auflage dieses Werkes fehlte weitestgehend ein Skriptum zu diesem Rechtsbereich, welches den Prüfungsstoff abschließend, jedoch in gebotener Kürze darstellt. Diese Lücke wird nun auch mit der Neuauflage des vorliegenden Skriptums abgedeckt. Nicht zuletzt ging es den Autoren darum, dieses Skriptum zu einem für die zu entwickeln.
Aktualisiert: 2023-05-05
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Aktualisiert: 2023-05-04
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Aus der Praxis für die Praxis
- Verlässliche Darstellung des Kosten- und Honorarrechts
- Berücksichtigung verschiedener Verfahrensbereiche
- Antworten auf Einstufungsfragen anwaltlicher Leistungen: zB Schriftsätze, Verhandlungen, Telefonate
- Aus Anwaltsperspektive geschrieben
"Ein Geschäft ist ein Geschäft und muss ein Geschäft bleiben", so lautet ein Sprichwort aus dem Wirtschaftsleben und Unternehmensrecht. Anwaltliche Leistungen bedürfen selbstverständlich der materiellen Abgeltung, um die hohe und höchste Qualität des Anwaltsstandes sicherzustellen und den in diesem Berufszweig tätigen Personen das wirtschaftliche Überleben und gute Auskommen zu sichern.
Gleichzeitig gilt es aber, keine zu große Belastung des Prozessgegners zu bewirken. Andernfalls würde das anwaltliche Kostenrecht zu einer Barriere für die Inanspruchnahme der staatlichen Justiz darstellen.
Der Kommentar zum Kostenrecht beinhaltet eine verlässliche Darstellung des Kosten- und Honorarrechts mit umfassenden Nachweisen zu Rechtsprechung und Literatur. Insbesondere wird auf verschiedenste Verfahrensbereiche sowie diverse Einstufungsfragen anwaltlicher Leistungen betreffend Schriftsätze, Verhandlungen, Telefonate uvm eingegangen.
Die Darstellung aus Anwaltsperspektive sowie zahlreiche Beispiele machen den Kommentar zu einem Werk "aus der Praxis für die Praxis". Zudem bringt der Autor die Erfahrung aus seiner beruflichen Tätigkeit als ständig einschreitender Parteienvertreter ein, in der das Kostenrecht eine wesentliche Bedeutung einnimmt. Nach § 8 Abs 1 FinProkG stehen auch der Finanzprokuratur Kosten gleich der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt zu.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Das Verfahren der Akteneinsicht in der Praxis
Die Akteneinsicht ist sowohl für Parteien in Verwaltungs-, Abgaben- und Zivilverfahren als auch für Beschuldigte in Finanzstrafverfahren von elementarer Bedeutung zur Wahrung ihrer Interessen. Im Sinne der "Waffengleichheit" ist es unumgänglich, dass beide Seiten - Verwaltungsbehörden und Gerichte auf der einen und Parteien bzw Beschuldigte auf der anderen Seite - den gleichen Informationsstand besitzen.
In diesem Werk wird das Verfahren der Akteneinsicht sehr praxisbezogen dargestellt, wobei auch auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Verfahrensnormen eingegangen wird. Ausnahmen und Beschränkungen der Akteneinsicht werden ebenso gezeigt wie die Vorgehensweise bei möglichen Normenkonflikten zwischen zwei gleichzeitig anzuwendenden Verfahrensvorschriften: zB wenn sich Transparenzerfordernisse bei behördlichen Ermittlungen mit Geheimhaltungsinteressen von Personen überschneiden.
Der Praxisleitfaden richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Gerichten und an berufliche Parteienvertreter und Verteidiger.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Aus der Praxis für die Praxis
- Verlässliche Darstellung des Kosten- und Honorarrechts
- Berücksichtigung verschiedener Verfahrensbereiche
- Antworten auf Einstufungsfragen anwaltlicher Leistungen: zB Schriftsätze, Verhandlungen, Telefonate
- Aus Anwaltsperspektive geschrieben
"Ein Geschäft ist ein Geschäft und muss ein Geschäft bleiben", so lautet ein Sprichwort aus dem Wirtschaftsleben und Unternehmensrecht. Anwaltliche Leistungen bedürfen selbstverständlich der materiellen Abgeltung, um die hohe und höchste Qualität des Anwaltsstandes sicherzustellen und den in diesem Berufszweig tätigen Personen das wirtschaftliche Überleben und gute Auskommen zu sichern.
Gleichzeitig gilt es aber, keine zu große Belastung des Prozessgegners zu bewirken. Andernfalls würde das anwaltliche Kostenrecht zu einer Barriere für die Inanspruchnahme der staatlichen Justiz darstellen.
Der Kommentar zum Kostenrecht beinhaltet eine verlässliche Darstellung des Kosten- und Honorarrechts mit umfassenden Nachweisen zu Rechtsprechung und Literatur. Insbesondere wird auf verschiedenste Verfahrensbereiche sowie diverse Einstufungsfragen anwaltlicher Leistungen betreffend Schriftsätze, Verhandlungen, Telefonate uvm eingegangen.
Die Darstellung aus Anwaltsperspektive sowie zahlreiche Beispiele machen den Kommentar zu einem Werk "aus der Praxis für die Praxis". Zudem bringt der Autor die Erfahrung aus seiner beruflichen Tätigkeit als ständig einschreitender Parteienvertreter ein, in der das Kostenrecht eine wesentliche Bedeutung einnimmt. Nach § 8 Abs 1 FinProkG stehen auch der Finanzprokuratur Kosten gleich der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt zu.
+++
Rezensionsstimme
"Endlich gibt es mit diesem Werk auch einen Kommentar zum Kostenrecht aus dem Blickwinkel eines Praktikers, der selbst Honorar zu verrechnen und Kosten zu verzeichnen hat [...]. Summa summarum trägt dieses Buch den Titel "Praxiskommentar" völlig zu Recht: Mit seinem Buch beschert Helmut Ziehensack uns Rechtsanwälten dankenswerterweise einen neuen, sehr umfassenden, profunden und wichtigen Arbeitsbehelf, der mE in keiner Kanzlei fehlen sollte. In meiner steht er schon - und ist in steter Verwendung."
Eric Heinke in: AnwBl 2021/1, Seite 61
Aktualisiert: 2023-05-02
> findR *
Das Verfahren der Akteneinsicht in der Praxis
Die Akteneinsicht ist sowohl für Parteien in Verwaltungs-, Abgaben- und Zivilverfahren als auch für Beschuldigte in Finanzstrafverfahren von elementarer Bedeutung zur Wahrung ihrer Interessen. Im Sinne der "Waffengleichheit" ist es unumgänglich, dass beide Seiten - Verwaltungsbehörden und Gerichte auf der einen und Parteien bzw Beschuldigte auf der anderen Seite - den gleichen Informationsstand besitzen.
In diesem Werk wird das Verfahren der Akteneinsicht sehr praxisbezogen dargestellt, wobei auch auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Verfahrensnormen eingegangen wird. Ausnahmen und Beschränkungen der Akteneinsicht werden ebenso gezeigt wie die Vorgehensweise bei möglichen Normenkonflikten zwischen zwei gleichzeitig anzuwendenden Verfahrensvorschriften: zB wenn sich Transparenzerfordernisse bei behördlichen Ermittlungen mit Geheimhaltungsinteressen von Personen überschneiden.
Der Praxisleitfaden richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Gerichten und an berufliche Parteienvertreter und Verteidiger.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Aktualisiert: 2020-09-16
Autor:
Stefan Albiez,
Doris Braun,
Christoph Brenn,
Selena Clavora,
Bernhard Eccher,
Peter Wolfgang Egger ,
Barbara Egglmeier-Schmolke,
Susanne Ferrari,
Dominik Fuchs,
Thomas Garber,
Caroline Gewolf-Vukovich,
Sabine Hohensinn,
Johann Höllwerth,
Christian Huber,
Alexander Illedits,
Helga Jesser-Huß,
Mario Kapp,
Doris Kiendl-Wendner,
Christoph Kietaibl,
Georg E. Kodek,
Wolfgang Kolmasch,
Katharina Körber-Risak,
Stephanie Kulhanek,
Petra Leupold,
Laurenz Liedermann,
Andreas Mair,
Marco Nademleinsky,
Kristin Nemeth,
Franz Neuhauser,
Matthias Neumayr,
Michael Nueber,
Josef Obermaier,
Helmut Ofner,
Marieluise Palzer,
Roland Parzmayr,
Stefan Perner,
David Pesendorfer,
Walter Josef Pfeil,
Bettina Pfurtscheller,
Claudia Pinterich,
Renate Pletzer,
Monika Ploier,
Linda Poppenwimmer,
Reinhard Pröbsting,
Martin Ramharter,
Michael Reiner,
Thomas Reisch,
Martin Risak,
Claudia Rudolf,
Ursula Schrammel,
Francesco A Schurr,
Mathias Schuster,
Michael Schwimann,
Andreas Sengstschmid,
Martin Stefula,
Clemens Thiele,
Lukas Weber,
Hans Weitzenböck,
Martina Weixelbraun-Mohr,
Alexander Wittwer,
Edgar Wojta,
Helmut Ziehensack
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Aktualisiert: 2020-09-16
Autor:
Stefan Albiez,
Adelheid Beer,
Doris Braun,
Christoph Brenn,
Selena Clavora,
Harald Friedl,
Thomas Garber,
Herbert Gartner,
Caroline Gewolf-Vukovich,
Claudia Hanslik-Schneider,
Klaus Stephan Hawel,
Johann Höllwerth,
Michael Holoubek,
Alexander Illedits,
Karin Illedits-Lohr,
Mario Kapp,
Katharina Körber-Risak,
Stephanie Kulhanek,
Christoph Mondel,
Michael Nueber,
Josef Obermaier,
Roland Parzmayr,
David Pesendorfer,
Monika Ploier,
Linda Poppenwimmer,
Richard Regner,
Otto Reich-Rohrwig,
Thomas Reisch,
Roman Reßler,
Cornelius Riedl,
Natascha Romstorfer-Bechtloff,
Michael Rudnigger,
Martin Schauer,
Michaela Schinnagl,
Andreas Sengstschmid,
Nadja Shah,
Martin Stefula,
Clemens Thiele,
Ruth Vospernik,
Lukas Weber,
Martina Weixelbraun-Mohr,
Daniela Wieger,
Edgar Wojta,
Helmut Ziehensack
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Aktualisiert: 2020-09-14
Autor:
Stefan Albiez,
Adelheid Beer,
Doris Braun,
Christoph Brenn,
Selena Clavora,
Bernhard Eccher,
Peter Wolfgang Egger ,
Barbara Egglmeier-Schmolke,
Susanne Ferrari,
Harald Friedl,
Dominik Fuchs,
Thomas Garber,
Herbert Gartner,
Caroline Gewolf-Vukovich,
Claudia Hanslik-Schneider,
Klaus Stephan Hawel,
Sabine Hohensinn,
Johann Höllwerth,
Michael Holoubek,
Christian Huber,
Alexander Illedits,
Karin Illedits-Lohr,
Helga Jesser-Huß,
Mario Kapp,
Doris Kiendl-Wendner,
Christoph Kietaibl,
Georg E. Kodek,
Wolfgang Kolmasch,
Katharina Körber-Risak,
Stephanie Kulhanek,
Petra Leupold,
Laurenz Liedermann,
Andreas Mair,
Christoph Mondel,
Marco Nademleinsky,
Kristin Nemeth,
Franz Neuhauser,
Matthias Neumayr,
Michael Nueber,
Josef Obermaier,
Helmut Ofner,
Marieluise Palzer,
Roland Parzmayr,
Stefan Perner,
David Pesendorfer,
Walter Josef Pfeil,
Bettina Pfurtscheller,
Claudia Pinterich,
Renate Pletzer,
Monika Ploier,
Linda Poppenwimmer,
Reinhard Pröbsting,
Martin Ramharter,
Richard Regner,
Otto Reich-Rohrwig,
Michael Reiner,
Thomas Reisch,
Roman Reßler,
Cornelius Riedl,
Martin Risak,
Natascha Romstorfer-Bechtloff,
Michael Rudnigger,
Claudia Rudolf,
Martin Schauer,
Michaela Schinnagl,
Ursula Schrammel,
Francesco A Schurr,
Mathias Schuster,
Michael Schwimann,
Andreas Sengstschmid,
Nadja Shah,
Martin Stefula,
Clemens Thiele,
Ruth Vospernik,
Lukas Weber,
Hans Weitzenböck,
Martina Weixelbraun-Mohr,
Daniela Wieger,
Alexander Wittwer,
Edgar Wojta,
Helmut Ziehensack
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Bis zur ersten Auflage dieses Werkes fehlte weitestgehend ein Skriptum zu diesem Rechtsbereich, welches den Prüfungsstoff abschließend, jedoch in gebotener Kürze darstellt. Diese Lücke wird nun auch mit der Neuauflage des vorliegenden Skriptums abgedeckt. Nicht zuletzt ging es den Autoren darum, dieses Skriptum zu einem für die zu entwickeln.
Aktualisiert: 2022-05-10
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Das Amtshaftungsgesetz gewinnt seit Jahren zunehmend an Bedeutung, weshalb in der juristischen Fachwelt der Ruf nach einer aktuellen und praxisnahen Publikation immer lauter wurde. Dieser Praxiskommentar bietet daher gegenüber den übrigen Werken zum AHG eine vollständige Neubearbeitung samt aktualisierter Darstellung und vermehrter Praxisbetonung. Einen Schwerpunkt stellt die umfangreich zum AHG ergangene Judikatur dar. Entscheidungen mit aussagekräftigen Kurzbezeichnungen ermöglichen dem eiligen Leser einen raschen Überblick sowie die Wiedererkennung bedeutender Entscheidungen.
Die umfassende Systematisierung des Amtshaftungsrechts, Formular-Muster sowie Schaubilder erleichtern die Durchdringung und Bearbeitung von Fällen dieses wichtigen Rechtsbereichs.
Beim vorliegenden Kommentar zum AHG handelt es sich um ein Werk „aus der Praxis für die Praxis“. Im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit des Autors als ständig einschreitender beruflicher Parteienvertreter in Amtshaftungscausen als Prokuraturanwalt der Finanzprokuratur in Wien wurde auch den zahlreichen praktischen Fragen bei der Abwicklung von Amtshaftungsansprüchen und insbesondere Verfahrensfragen ausreichend Raum gegeben.
Aktualisiert: 2017-11-30
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