316 b StGB – Störung öffentlicher Betriebe
Frank Bernstein
Wiederholte Anschläge auf öffentliche Verkehrs-, Versorgungs- und Sicherheitseinrichtungen haben den Gesetzgeber in letzter Zeit mehrfach veranlaßt, den strafrechtlichen Schutz öffentlicher Betriebe nicht unbeträchtlich zu erweitern. Die zentrale Norm des Deutschen Strafgesetzbuches gegen die Störung öffentlicher Betriebe, 316 b, wird in der vorliegenden Arbeit erstmals monographisch aufgearbeitet. Unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte und des geschützten Rechtsgutes unterzieht der Verfasser die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Vorschrift einer wissenschaftlichen Analyse und arbeitet Kriterien heraus, die es erlauben, den noch in mehrfacher Hinsicht unklaren tatbestandlichen Anwendungsbereich sachgerecht einzugrenzen. Mit der abschließenden Behandlung von Problemen des Allgemeinen Teils im Zusammenhang mit der Störung öffentlicher Betriebe werden die hilfreichen Ausführungen zu 316 b StGB in praxisnaher Weise abgerundet.