Abbildung immaterieller Vermögenswerte im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen
Kritische Würdigung und Weiterentwicklung der betreffenden internationalen Rechnungslegungsvorschriften
Martin Tettenborn
Die Bedeutung immaterieller Werte hat sich durch den Übergang von einer bislang durch die Industrie geprägten Gesellschaft zu einer wissens- und technologiebasierten Wirtschaft deutlich erhöht. Unternehmen haben in diesem Zusammenhang erkannt, dass der Schlüssel zum unternehmerischen Erfolg nicht nur im materiellen Vermögen zu finden ist, und sind deshalb bestrebt, immaterielle Werte zu entwickeln oder zu erwerben, um diese als Wettbewerbsvorteil einzusetzen. Insbesondere durch Unternehmenszusammenschlüsse werden Unternehmen schnell in die Lage versetzt, die Verfügungsmacht über zusätzliche immaterielle Werte wie Technologien, Kundenstämme und Marken zu erhalten. Die Abbildung von immateriellen Werten ist insbesondere bei Unternehmenszusammenschlüssen relevant. Dabei darf im Konzernabschluss nicht lediglich der Anteil am Tochterunternehmen ausgewiesen, sondern es muss ein fiktiver Erwerb von Vermögenswerten und Schulden unterstellt werden. Diese Annahme führt dazu, dass bisher nicht oder nicht in voller Höhe aktivierte Werte, insbesondere immaterielle Werte, identifiziert, angesetzt und zum Fair Value bewertet werden müssen. Die Rechnungslegungsnormen sehen teilweise vor, dass immaterielle Werte beim übernommenen Unternehmen nur sehr restriktiv bilanziert werden können. Dies hat zur Folge, dass nach einer Unternehmensübernahme oftmals eine große Differenz zwischen ausgewiesenem Buchwert des übernommenen Unternehmens und der Gegenleistung besteht, die ebenfalls bilanziell erfasst und abgebildet werden muss. Ziel dieser Studie ist es zu erarbeiten, inwiefern die Rechnungslegungsvorschriften de lege lata, bezogen auf die Abbildung der identifizierbaren und nicht-identifizierbaren immateriellen Werte, die infolge von Universalsukzessionen übernommen werden, als zielkonform betrachtet werden können. Die Rechtsvorschriften werden als zielkonform betrachtet, wenn sie betriebswirtschaftlich begründbar und entscheidungsnützlich für Investoren sind. Dazu wird nicht nur die aktuelle Rechtslage diskutiert, sondern zudem die Bilanzierungspraxis von Unternehmenszusammenschlüssen mit dem Fokus auf die Bilanzierung immaterieller Werte mithilfe deskriptiver Statistik untersucht. Für die Rechnungslegung nach IFRS de lege ferenda werden Vorschläge erarbeitet, die zeigen, wie die Zielkonformität der Rechnungslegung erhöht werden kann, indem in der Arbeit gewonnene Erkenntnisse in die zukünftige Rechnungslegung integriert werden. Dazu wird ein Konzept entwickelt, das sowohl bisher sinnvolle, gültige Rechtsvorschriften beibehält und gezielt einzelne Artikel ausgewählter internationaler Rechnungslegungsstandards weiterentwickelt.