Abgasvorschriften für Personenkraftwagen von Frey,  Armin

Abgasvorschriften für Personenkraftwagen

Chancen einer weltweiten Harmonisierung

Der Handel mit Personenkraftwagen (Pkw) ist in der Handelspolitik vieler Staaten von großer Bedeutung. Besonders eindrucksvoll wurde dies an dem Handelskonflikt über die Einfuhrbestimmungen von Pkw zwischen Japan und den USA deutlich. Desweiteren ist die Automobilindustrie einer der größten Industriezweige. In der Europäischen Union beispielsweise entfielen 8,8 Prozent des externen Handels im Jahr 1994 auf die Automobilindustrie. Auf der anderen Seite trägt das hohe Verkehrsaufkommen jedoch in den meisten Staaten in einem hohen Maße zur Umweltverschmutzung und Gesundheitsbelastung bei. Deshalb gibt es seit Mitte der 60er Jahre Abgasvorschriften für Pkw. Diese Vorschriften sind weltweit jedoch sehr unterschiedlich, was dazu führt, daß die Automobilhersteller verschiedene Ausführungen eines Modells herstellen müssen, um den Abgasvorschriften zu genügen. Konkret bedeutet das, daß z. B. BMW aufgrund der verschiedenen Abgasvorschriften bis zu vier verschiedene Ausführungen eines Modells produziert.

Die unterschiedlichen Abgasvorschriften und deren Auswirkungen auf die Automobilhersteller haben drei politische Konsequenzen.
• Zum einen führen die unterschiedlichen Bestimmungen zu technischen Handelshemmnissen. Nach dem „General Agreement on Tariffs and Trade (GATT)“ und den Verträgen der „Welthandelsorganisation (WTO)“ sollen Handelshemmnisse jedoch gerade vermieden werden. Durch die vertraglichen
Normierungen erwächst daher ein Druck auf die Mitgliedsstaaten der WTO, Handelshemmnisse generell zu beseitigen.
• Zum anderen führt die Tatsache, daß die Automobilhersteller zur Entwicklung mehrerer Ausführungen eines Modells genötigt sind, dazu, daß sich die Entwicklungskosten um bis zu 10 Prozent erhöhen. Da diese Kosten durch weltweit einheitliche Abgasvorschriften vermieden werden könnten, haben die Automobilhersteller ein großes Interesse an einer globalen Harmonisierung dieser Vorschriften. Deshalb üben die Automobilhersteller entsprechenden Druck auf alle Staaten aus, in denen sie Pkw verkaufen. Da die Hersteller die Kosteneinsparungen aufgrund des Konkurrenzdrucks an die Verbraucher weitergeben würden, hätten auch die Verbraucher einen Vorteil von den harmonisierten Vorschriften.
• Da die Abgasvorschriften den Handel behindern, um die Umwelt zu schützen, sind sie ein Element des Zielkonflikts Handel und Umwelt. Dieser Zielkonflikt ist eines der Hauptthemen der nächsten WTO-Runde und die Mitgliedsstaaten der WTO haben ein großes Interesse daran, diesen Zielkonflikt zu entschärfen, weil der Handel von elementarer volkswirtschaftlicher Bedeutung für jeden Staat mit offener Volkswirtschaft ist. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, besteht darin, die Abgasvorschriften international so abzustimmen, daß die Umwelt geschützt und der Handel durch diese Vorschriften nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Die Staaten haben auf diese Konsequenzen der Abgasvorschriften folgendermaßen reagiert: Seit dem 25. März 1958 gibt es das „Agreement Concerning the Adoption of Uniform Conditions of Approval and Reciprocal Recognition of Approval for Motor Vehicle Equipment and Parts (1958-agreement)“, das die Harmonisierung von Abgasvorschriften zum Ziel hat. Dieses Agreement wurde bis heute laufend aktualisiert und genießt internationale Anerkennung. Jedoch sind Japan und die USA den relevanten Abgasvorschriften nicht beigetreten. Um eine globale Harmonisierung zu erreichen, wurde am 25. Juni 1998 im Rahmen der United Nations Economic Commission for Europe (UN/ECE) das global agreement (Agreement concerning the establishing of global technical regulations for wheeled vehicles, equipment and parts which can be fitted and/or be used on wheeled vehicles) zur Unterschrift ausgelegt. Dieses Übereinkommen sieht neben Sicherheits- und Anti-Diebstahl-Standards auch die weltweite Harmonisierung der Abgasvorschriften für Fahrzeugen vor. Würde dieses Übereinkommen zu einer weltweiten Harmonisierung der Abgasvorschriften führen, wäre den GATT-/WTO-Vorschriften Genüge getan, sowie den Interessen der Automobilindustrie und der Verbraucher Rechnung getragen, als auch der Konflikt Handel und Umwelt auf diesem Gebiet entschärft. Desweiteren würde das global agreement das erste Beispiel darstellen, welches durch die Einführung globaler Umweltvorschriften zur Entschärfung des Zielkonflikts Handel und Umwelt führen würde. Die andern handelsspezifischen internationalen Umweltabkommen, wie z. B. der Montrealer Vertrag über Flurchlorkohlenwasserstoffe, führten stets zu einem Handelsverbot. Zur Lösung der Probleme müßte das Übereinkommen jedoch in Kraft treten, die entsprechenden Regulierungen getroffen und weltweit von den Nationalstaaten und/oder „regional economic integration organizations“ übernommen werden.

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