Akustische Auswirkungen von Lichtsignalanlagen und Kreisverkehren
André Fiebig, Klaus Genuit, Till Papenfus
Nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen wird für die Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen ein abstandsabhängiger Zuschlag vergeben. Dagegen werden Kreisverkehre sowie Kreuzungen und Einmündungen ohne Lichtzeichenanlage bislang nicht mit einem Malus versehen. Im Rahmen der geplanten Überarbeitung der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen wurde die Notwendigkeit der Vergabe von Belästigungszuschlägen für verschiedene Verkehrssituationen in einem Forschungsprojekt erörtert.