Allgemeine Rechtslehre
Ein Lehrbuch
Hans Christian Röhl, Klaus Friedrich Röhl
Vorteile
– Klare, leicht verständliche Darstellung
– Übersichten zur Veranschaulichung
Zum Werk
Wer das Jurastudium beginnt, steht vor einer erdrückenden Fülle des Stoffes. Deshalb ist es immer wieder überraschend, wie schnell und sicher erfahrene Juristen sich mit neuen Rechtsfragen oder gar in fremden Rechtsordnungen zurechtfinden. Dabei hilft ihnen ein Bestand von Grundbegriffen und Denkfiguren, die oft gar nicht ausformuliert oder gar in abstrakter Rechtstheorie versteckt sind und auch kaum besonders gelernt, sondern nur durch lange Übung erworben werden können. Die Allgemeine Rechtslehre beschreibt diese Hintergrundtheorien der Jurisprudenz und führt sie mit Rechtstheorie und Rechtssoziologie zusammen.
Das Ergebnis ist ein Allgemeiner Teil des Rechts und der Rechtswissenschaft, der nicht nur ein Leitfaden durch den Dschungel des positiven Rechts ist, sondern auch eine Grundlage für die wissenschaftliche Beschäftigung bietet.
Inhalt
– Einleitung
– Begriffe vom Recht und Begriffe im Recht
– Wissenschaftstheoretische Grundlagen
– Die Rechtsnorm
– Recht und Gerechtigkeit
– Subjektive Rechte
– Objektives Recht
– Grundbegriffe des positiven Rechts
– Die Lehre von den Rechtsquellen
– Zur Juristischen Methode
Zielgruppe
Studierende der Rechtswissenschaften und Referendare.