Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch nebst Einführungs- und Ergänzungsgesetzen unter Aussschluß des Seerechts von Litthauer,  F.

Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch nebst Einführungs- und Ergänzungsgesetzen unter Aussschluß des Seerechts

Text-Ausgabe mit Anmerkungen, den von dem Reichsgericht und dem früheren Reichs-Oberhandelsgericht angenommenen Rechtsgrundsätzen und Sachregister

Frontmatter — Vorbemerkung — Inhalt — Abkürzungen in den Anmerkungen. — Druckfehler — A. Reichs-Einführungs-Bestimmungen — I. Bundesgesetz. betreffend die Einführung der Allgemeinen Deutschen Wechsel-Ordnung, der Nürnberger Wechselnovellen und des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches als Bundesgesetze. Vom 5. Juni 1869 — II. Gesetz, betreffend die Einführung der allgem. Deutschen Wechselordnung und des allgem. Deutschen Handelsgesetzbuches in Elsaß-Lothringen. Vom 19. Juni 1872 — B. Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch — Allgemeine Bestimmungen — Erstes Buch. Vom Handelsstande — Zweites Buch. Bon den Handelsgesellschaften — Drittes Buch. Bon der stillen Gesellschaft und von der Bereinigung zu einzelnen Handelsgeschäften für gemeinschaftliche Rechnung — Viertes Buch. Bon den Handelsgeschäften — C. Ergänzungsgesetz — I. Bundesgesetz, betreffend die vertragsmäßigen Zinsen. Vom H. November 1867 — II. Bundesgesetz, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften. Vom 11. Juni 1870 — III. Reichsgesetz, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadensersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen. Bergwerken rc. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen. Vom 7 Juni 1871 — IV. Reichsgesetz, betreffend die Inhaberpapiere mit Prämien. Vom 8. Juni 1871 — V. Gesetz über Markenschutz — VI. Gesetz, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen. Vom 14. Mai 1879 — VII. Gesetz, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben. Vom 1. Juli 1882 — D. Landes-Einführungsgrsehe — I. Das Preußische Einführungsgesetz zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuche. Vom 24. Juni 1861 — II. Einführungsgesetz zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch für das Königreich Sachsen. Vom 30. Oktober 1861 — III. Einführungsgesetz zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches für die Freie Stadt Frankfurt. Vom 17. Oktober 1862 — IV. Einführungsgesetz zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches für die Freie und Hansestadt Hamburg. Publicirt den 22. Dezember 1865 — V. Einführungsgesetz zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch für das Königreich Bayern. Publicirt Ende Februar 1862 — E. Anhang — I. Zusammenstellung der auf die rechtliche Stellung der Agenten bezüglichen Entscheidungen des R.O.H.G. u. des R .G. — II. Natur und Wirkungen des kaufmännischen Kontokurrent- Verhältnisses nach den Entscheidungen des R.O.H.G. und des R.G. — Sachregister — Backmatter

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