Altöl als Rechtsproblem
Bogislav von Zitzewitz
Altöl, das in allen Bereichen der Wirtschaft anfällt, stellt für die Umwelt eine Belastung dar. Gleichzeitig ist Altöl aber auch Rohstoff, da es im Wege der Wiederaufbereitung erneut einsetzbar ist. Diese Ambivalenz des Altöls hat zu unterschiedlichen rechtlichen Regelungen geführt. Dargestellt wird die Entwicklung der Altölbeseitigung in Deutschland und das Altölgesetz 1968. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage, wie dieses Gesetz seine Aufgabe als Umweltschutzmassnahme auf wirtschaftlicher Basis löste und wo seine Funktionsdefizite lagen. Im Rahmen der Neufassung der Altölregelung im novellierten Abfallgesetz vom 1.11.1986 wird vor allem die Problematik des Verursacherprinzips im Umweltrecht erörtert und der Frage der Effizienz dieser neuen Bestimmungen nachgegangen.