Anspruch und Wirklichkeit der Gesellschaftlichen Gerichte in der DDR
Steffen Schroeder
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Rechtswirklichkeit der gesellschaftlichen Gerichte in der DDR. Dabei wird zunächst die Entwicklung der Konflikt- und Schiedskommissionen nachgezeichnet und exemplarisch auf das Zusammenwirken der an der Bildung und Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Gerichte beteiligten Institutionen der DDR eingegangen. Daran anschließend werden in der notwendigen Kürze die Aufgaben und die Arbeitsweise der gesellschaftlichen Gerichte dargestellt. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit beschäftigt sich im Folgenden mit den Zielen und Vorstellungen der politischen Machthaber in der DDR, die mit der Einführung der gesellschaftlichen Gerichte verbunden waren und inwieweit die Konflikt- und Schiedskommissionen, die an sie gestellten Erwartungen erfüllt haben. In dem Zusammenhang erfolgte auch eine Analyse der Beratungs- und Entscheidungspraxis der Kommissionen sowie des Einspruchsverhaltens gegen Entscheidungen der Konfliktkommissionen, mit der gezeigt werden kann, wie die Akzeptanz und Stellung dieser Kommissionen in der Bevölkerung war. Abschließend widmet sich die Arbeit der Frage, inwieweit in Verfahren vor den gesellschaftlichen Gerichten aus politischen Gründen eingegriffen wurde.