Anteilserwerbe an gemeinschaftlichen Tätigkeiten
Der IFRS 11.21A zwischen theoretischem Anspruch und bilanzrechtlicher Realität
Marc Schild
Seit der Verabschiedung des IFRS 11 erstreckt sich die Rechtsfigur der gemeinschaftlichen Tätigkeit auch auf rechtlich verselbstständigte Beteiligungsgesellschaften. Wie Anteilserwerbe an solchen gemeinschaftlichen Tätigkeiten bilanziert werden müssen, regelt IFRS 11.21A. Marc Schild untersucht zunächst umfassend die Abgrenzung zwischen Gemeinschaftsunternehmungen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten. Daran anknüpfend legt er in einer „de lege lata“-Betrachtung Anwendungsschwierigkeiten sowie theoretische Mängel des IFRS 11.21A offen. In seiner Analyse de lege ferenda greift er die Schwachstellen der gegenwärtigen Rechtslage auf und führt sie zweckadäquaten Lösungen zu.