Arbeitnehmerschutz bei Betriebsänderungen im Konkurs
Zur Anwendung der §§ 111 ff. BetrVG bei Insolvenz des Arbeitgebers
Heinz J. Willemsen
Der Arbeitnehmerschutz ist kein Fremdkörper im Konkurs, sondern ein legitimes Anliegen jeder insolvenzrechtlichen Schuldenbereinigung. Diese Erkenntnis versucht der Verfasser anhand der 111 ff. BtrVG 1972 systematisch zu belegen. Er zeigt die Möglichkeiten auf, die unverkennbaren Härten eines konkursbedingten Arbeitsplatzverlustes für die Arbeitnehmer auszugleichen oder wenigstens zu mildern.