Arbeitskampfparität
Eine rechtliche und rechtstatsächliche Untersuchung
Klaus Ruhland
Entscheidend für die Beurteilung der Arbeitskampfparität nach der Rechtsprechung des BAG ist das Bestehen eines tatsächlichen Verhandlungsgleichgewichts zwischen den Tarifparteien. Einen wesentlichen Einfluß darauf hat auch die sog. rechtliche Parität. Speziell das BAG bestimmt durch seine Urteile und Beschlüsse zum Arbeitskampfrecht das Verhalten der Tarifparteien im Tarifstreit. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Parität in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht und kommt zu dem Ergebnis, daß ein Kräftegleichgewicht zumindest derzeit in der BRD nicht vorliegt.