Auf der Suche nach dem gerechten Preis
Vertragsgerechtigkeit und humanitas als Daueraufgabe des römischen Rechts
Doris Regine Göttlicher
In zwei Reskripten hat Diokletian es als Ausdruck der humanitas angesehen, dass ein Kaufvertrag dann anfechtbar sei, wenn nicht einmal die Hälfte des gerechten Preises gezahlt worden ist. Die Entscheidungen und ihre entsprechende Begründung werden gegen die bisher herrschende Ansicht als authentisch angesehen. Auf die humanitas zurückführende Begründungen finden sich, wie Cicero zu erkennen gibt, bereits bei den Juristen des letzten vorchristlichen Jahrhunderts. Ihnen liegen rechtsphilosophische und rechtstheoretische Konzepte zugrunde, die die sabinianische und prokulianische Rechtsschule der klassischen Zeit beeinflusst hatten. Insofern stehen die diokletianischen Entscheidungen in einer Rechtstradition.Doris Göttlicher zeigt die zugrunde liegenden rechtstheoretischen Konzepte und deckt ihre Wurzeln in der republikanischen Rechtswissenschaft auf. Für die aktuelle Diskussion um die geistigen Grundlagen des klassischen Rechts und der Rechtsschulen des Prinzipats werden so neue Argumente gewonnen.