Auftragsziele und Gewinnstreben der Sparkassen
Ein modelltheoretischer Beitrag zur Eigenkapital-Diskussion
Brigitte Fickel
Die Sparkassen haben unter Beibehaltung ihrer Auftragsfunktion und damit ihrer öffentlichen Rechtsform sich zu dynamischen Universalbanken entwickelt. Die Kommunen haften als Gewährträger für die Geschäftstätigkeit der Sparkassen unbeschränkt. Zur Verbesserung ihrer unzureichenden Eigenkapital-Ausstattung streben die Sparkassen eine Quantifizierung der öffentlichen Haftung an. Unter Würdigung der bestehenden Strukturen des Kreditsektors wird diese «Hilfskonstruktion» abgelehnt. Im Rahmen eines modelltheoretischen Ansatzes wird der alternativen Möglichkeit «Selbstfinanzierung durch verstärktes Gewinnstreben» unter Beachtung des komplexen Zielsystems als systemgerechter Weg zur Eigenkapitalverbesserung der Vorzug gegeben.