Auslegung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und Rechtsfolgen einer «fehlerhaften» Auslegung
Unter besonderer Berücksichtigung der «Diversity»-Empfehlungen
Kristen Huttner
Der seit 2002 geltende Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) regelt bewusst bloße Grundsätze guter Unternehmensführung. Die jüngsten Empfehlungen zu mehr Vielfalt («Diversity») in Vorstand, Aufsichtsrat und Führungsfunktionen und insbesondere zur angemessenen Beteiligung von Frauen haben eine gesellschaftspolitische Debatte über die Vertretung von Frauen in Managementpositionen angestoßen sowie eine Reihe von neuen rechtlichen Fragen aufgeworfen. Der Arbeit liegen daher zwei wesentliche Zielsetzungen zugrunde, die in zwei Teilen erörtert werden: Im ersten Teil der Arbeit wird der Frage nachgegangen, wie die geltenden Regelungen und insbesondere die Empfehlungen des Kodex zu mehr Vielfalt (Diversity) auszulegen sind. Im zweiten Teil werden die Rechtsfolgen einer fehlerhaften Auslegung und die zu Kodex-Verstößen ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung untersucht. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob und inwieweit Vorstand und Aufsichtsrat ein unternehmerisches Ermessen bzw. ein vergleichbarer Spielraum bei Auslegung und Anwendung des Kodex zustehen.