Auswirkungen der nationalen Umsetzung des Eurocode 7 bei der Bemessung von Grund- und Tunnelbauwerken mit Vergleichsberechnung nach DIN 054 (20005)
S. Briebrecher, A Städing
BASt B 103: Auswirkungen der nationalen Umsetzung des Eurocode 7 bei der Bemessung von Grund- und Tunnelbauwerken mit Vergleichsberechnung nach DIN 1054 (2005)
S. Briebrecher, A. Städing
32 S., 10 Abb., 9 Tab., inkl. Anlagen-CD, ISBN 978-3-95606-088-5, 2014, EUR 14,00
Zur Erprobung der Umsetzung des Eurocode 7 und der weiteren neuen europäischen Nor-men im Grund- und Tunnelbau wurden Vergleichsberechnungen nach DIN EN 1997-1 / DIN 1054 (2010) und nach bisher gültiger DIN 1054 (2005) durchgeführt. Als Beispiele wurden ein Spundwandverbau, eine Winkelstützwand, ein Tunnel in offener Bauweise, ein Tunnel in geschlossener Bauweise und eine Pfahlgründung berechnet. Die Untersuchungen haben im wesentlichen die folgenden Ergebnisse gezeigt:
– Für den betrachteten Spundwandverbau und die untersuchte Winkelstützwand ergeben sich auf der Grundlage der neuen europäischen Vorschriften die gleichen Bauteilabmes-sungen und Querschnittsausnutzungen wie nach den bisherigen nationalen Normen.
– Für Tunnelbauwerke in offener und in geschlossener Bauweise ergeben sich aufgrund der gemäß DIN EN 1992-2 nun größer anzusetzenden Elastizitätsmoduln des Betons ge-ringfügig höhere erforderliche Bewehrungsquerschnitte als bisher.
– Bei Pfahlbemessungen ergeben sich geringfügig abweichende Bemessungswiderstände der äußeren Tragfähigkeit der Pfähle.
– Durch die Einführung der neuen europäischen Vorschriften für Bauwerke des Grund- und Tunnelbaus ergeben sich insgesamt nur geringe technische Änderungen bei den zu füh-renden statischen Nachweisen und auch nur geringe Änderungen in den Bemessungser-gebnissen gegenüber den bisherigen deutschen Normen. Die Umstellung auf die europä-ischen Normen beinhaltet im Grund- und Tunnelbau daher keine gravierenden Änderun-gen des Sicherheitsniveaus oder der Kosten.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die ZTV-ING, Teil 2, Abschnitte 1, 2 und 4 sowie Teil 5, Abschnitte 1 und 2 und die zugehörigen fachspezifischen europäischen und deutschen Vorschriften für die hier untersuchten Bauwerke eine hinreichende Grundlage für die Umsetzung der Eurocodes im Grund- und Tunnelbau sind.