Baurechtliche und -technische Themensammlung. Heft 8: Anerkannte Regeln der Technik.
Inhalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs.
Antje Boldt, Matthias Zöller
Die öffentlich-rechtlichen wie auch die privatrechtlichen Anforderungen und Erwartungen an Bauwerke steigen stetig. Die Änderungen der Bautechnik gehen heute erheblich schneller als früher vonstatten, als sich Bauweisen und -produkte noch über einen längeren Zeitraum bewähren mussten und auch konnten.
Das Heft 8 zu den »anerkannten Regeln der Technik« (a.R.d.T.) behandelt den sich hieraus ergebenden Konflikt: Einerseits soll neu und leistungsfähig gebaut werden, andererseits sollen sich die Bauweisen bereits über längere Zeit praktisch bewährt haben. Diese widersprüchlichen Erwartungen werden an Beispielen aus verschiedenen Bereichen des Bauens verdeutlicht. Hinzu kommt, dass nicht nur die Berufsgruppen, sondern sogar jeder Einzelne etwas anderes unter dem Begriff der a.R.d.T. versteht. DIN-Normen und andere Regeln sind nicht von vorneherein mit anerkannten Regeln der Technik gleichzusetzen, wie dies häufig leider geschieht. Einerseits gibt es nicht für alle Fragen des Bauens solche Regeln, andererseits kann aufgrund der nicht mehr überschaubaren Zunahme von Regelwerken des DIN, der Fachverbände sowie der herstellenden Industrie nicht mehr von vornherein vorausgesetzt werden, dass eine Regel auch bekannt ist – eines der wesentlichen Elemente, damit sich eine Regel als anerkannte Regel der Technik etablieren kann. Dabei war und bleibt der Begriff der a.R.d.T. als Platzhalter für richtiges Bauen dort notwendig, wo Inhalte nicht umfassend und detailliert beschrieben werden können. Die Autoren diskutieren diese Bedeutung der a.R.d.T.