Beamtenrecht Sachsen-Anhalt
Kommentar
Günter Benne, Holger Pietzsch
Das Beamtengesetz Sachsen-Anhalt (LBG LSA) regelt umfassend alle Beamtenverhältnisse des Landes, der Kommunen und Körperschaften, der Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit.
Der Kommentar erläutert das Beamtengesetz Sachsen-Anhalt praxisnah und aktuell. Hervorzuheben sind unter besonderer Berücksichtigung der landesspezifischen Rechtsprechung und teilweise nicht veröffentlichter Verwaltungsvorschriften die Erläuterungen über: alle Beamtenverhältnisse und Laufbahnen der Gemeinden, Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise sowie des Landes Sachsen-Anhalt und der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt; die rechtliche Stellung der Beamten; die Personalverwaltung; Sondervorschriften für einzelne Beamtengruppen und für Polizeivollzugsbeamte und Beamte des Feuerwehr- und Justizvollzugsdienstes.
Der Kommentar zum Beamtenrecht Sachsen-Anhalt eignet sich als zuverlässige Arbeits- und Orientierungshilfe für alle Personalverwaltungen des Landes, der Kommunen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit, Dienstvorgesetzte, Personalräte, Beamtenanwärter, Studierende an Universitäten, Fachhochschulen, Verwaltungsschulen, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Gerichte, Rechtsanwälte.
Der Autor Dr. Günter Benne, war Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Lehrbeauftragter an der Hochschule Harz, spezialisiert auf das Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs- und Disziplinarrecht. Er hat seine weit reichenden praktischen Erfahrungen in die Erläuterungen mit Beispielen für die Praxis eingebracht.
Dr. Holger Pietzsch, der den Kommentar fortführt, ist Richter am Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Er lässt seine mehrjährigen Erfahrungen als Richter in der für das öffentliche Dienstrecht und für das Disziplinarrecht zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg sowie als Referent für Personalangelegenheiten in einer obersten Landesbehörde und als Personaldezernent beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einfließen.