Beck’sches Formularbuch Zwangsvollstreckung
Antje Baumann, Jörg Eckert, Alfred Goebel, Fabian Urs-Dieter Hasselblatt, Christiane Maria Knabben-Krause, Rolf Leithaus, Daniel Mueller, Thomas Peppersack, Werner Sternal, Katrin Süßbrich, Hubertus Thoholte, Michael L. Ultsch, Markus Weber
Zum Werk
Das bewährte Formularbuch stellt sämtliche Vollstreckungsarten – ohne Insolvenzrecht – dar, d.h. Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung werden gleichermaßen behandelt. Das Werk umfasst weit mehr als 700 Muster und Checklisten.
Im Stile eines „klassischen“ Beck’schen Formularbuchs bietet der Titel dem anwaltlichen Gläubigervertreter die erforderlichen Mustertexte und ausführliche praxisorientierte Anmerkungen zu den wesentlichen Bereichen der Einzelzwangsvollstreckung, wie z.B. zu Forderungspfändung, Lohnpfändung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung. Darüber hinaus sind auch für den Schuldnervertreter Verteidigungsmuster in Form von kommentierten Mustern für die vielfältigen Rechtsbehelfe eingestellt. Zudem beinhaltet das Werk ausführliche Kapitel zur Vorbereitung der Vollstreckung sowie zur Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug.
Sämtliche Formulare (ohne Anmerkungen) stehen für die rasche und unkomplizierte Übernahme in die eigene Textverarbeitung online zum Download zur Verfügung.
Vorteile auf einen BlickMobiliar- und Immobiliarvollstreckung in einem Bandpraxiserprobte Muster – kenntnisreich kommentiertauch Vollstreckungsverfahren mit Auslandsbezug sind enthalten
Zur Neuauflage
Die 4. Auflage bringt das Werk auf den Rechtsstand Sommer 2020. Aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur wurden – mit besonderem Blick auf die aktuellen Entwicklungen im elektronischen Rechtsverkehr und in der grenzüberschreitenden Vollstreckung auf europäischer Ebene – gewohnt zuverlässig eingearbeitet. Die Neuregelungen zur Kontopfändung (EuKoPfVODG) und insbesondere die vielfältigen rechtlichen Auswirkungen von Corona und COVID-19 auf das Vollstreckungswesen (COVInsAG und Art. 240 EGBG) sind eingehend behandelt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte sowie ihre mit der Vorbereitung und Durchführung der Vollstreckung betreuten Mitarbeiter. Auch Syndikusrechtsanwälte, Rechtspfleger und Vollstreckungsbeauftragte nutzen das Werk mit Gewinn.