Beherbergungsvertrag – So schliessen Sie den Vertrag rechtssicher ab
Frithjof Wahl
Neu in der Reihe GASTRO-SPEZIAL: Der Beherbergungsvertrag
– Interhoga erweitert Angebot zu Rechtsthemen im Gastgewerbe –
Innerhalb ihres Broschürenangebotes „Gastro-Spezial“ geht die Interhoga auf einzelne Rechtsthemen aus der gastgewerblichen Praxis ein, die immer wieder zu leidigen Auseinandersetzungen führen.
So erscheint jetzt der Beherbergungsvertrag, der von Hoteliers täglich oft hundert- bis tausendfach abgeschlossen wird. Was bei diesem Vertrag selbstverständlich ist und allgemeiner Praxis entspricht, kann mitunter rechtlich kompliziert sein. Viele Gerichtsurteile belegen dies.
Mit der Darstellung des Beherbergungsvertrages veröffentlicht die Interhoga einen guten und systematischen Überblick.
Neben der immer wieder diskutierten Frage, ob ein reserviertes Zimmer wieder abbestellt werden kann und wenn ja, mit welchen finanziellen Folgen, geht es auch um den Leistungsumfang des Beherbergungsvertrages. Die Rechte und Pflichten von Hoteliers und Gästen führen häufig zu leidigen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Unabhängig von dem Ärger im Einzelfall und eventuellen finanziellen Verlusten, gilt es auch den Ruf des Hotels zu wahren und keine unglückliche negative Werbung aufkommen zu lassen.
Hier hilft fundiertes Grundwissen zum Beherbergungsvertrag; es sichert die eigene Rechtsposition und hilft, Fehler schon im Vorfeld zu vermeiden.
Der „Beherbergungsvertrag“ (ISBN 3-936772-23-1) ist erschienen bei der INTERHOGA GmbH, dem führenden Fachverlag für Hotellerie und Gastronomie, und ist zum Preis von 24,50 Euro (zuzügl. 4 Euro Versandkostenpauschale) mit Bankeinzugsermächtigung zu beziehen über die Homepage www.interhoga.de oder per Fax unter 0228/36 69 51.