Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften als Gestaltungsmittel einer übertragenden Sanierung in der Insolvenz
Thomas Leister
Als Sanierungsinstrument für übertragende Sanierungen in der Insolvenz bietet sich der Einsatz einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) an. Worauf hierbei in sozialversicherungsrechtlicher, betriebsverfassungsrechtlicher und individualarbeitsrechtlicher Hinsicht zu achten ist, ist Gegenstand dieser Arbeit. Insbesondere wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen die Aufhebungsverträge, die anlässlich des Wechsels in die BQG geschlossen werden, wirksam sind. Sind die mit dem insolventen Unternehmen bestehenden Arbeitsverhältnisse nicht wirksam beendet worden, kann dies zum Scheitern einer übertragenden Sanierung führen. Die Wirksamkeit der Aufhebungsverträge ist daher maßgeblich für das Gelingen einer übertragenden Sanierung mittels einer BQG.