Besitzbetrug und Besitzerpressung
Diskussion um den Vermögensbegriff anhand der Strafbarkeit vorübergehenden Besitzentzuges, unter besonderer Berücksichtigung des furtum usus
Mathias Hirschmann
Mathias Hirschmann beurteilt in seinem Band die Vermögenszugehörigkeit bloßen Besitzes. Dabei nimmt er den ökonomisch-juristischen Vermögensbegriff zum Ausgang, arbeitet jedoch einen neuen Ansatz zur Bestimmung wirtschaftlichen Wertes heraus. Statt den Anschaffungspreis einer Sache für maßgeblich zu erachten, soll es einzig auf einen Veräußerungswert ankommen. Der Autor untersucht den Vermögenswert des Besitzes. Eine Vermögenszugehörigkeit bloßen Besitzes läuft schließlich jedoch dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers zuwider. Hierzu werden das im deutschen Strafrecht grundsätzlich straflose furtum usus sowie der § 248b StGB historisch betrachtet. Danach sind Besitzbetrug und Besitzerpressung de lege lata straflos. Der Band schließt mit einer ausführlichen Analyse der Rechtsprechung zu diesem Thema.
In his volume Mathias Hirschmann evaluates the Vermögenszugehörigkeit bloßen Besitzes. Based on the economic-legal term he takes a new approach on determining the economic value. Instead of taking the cost price into consideration, the residual value should be considered relevant. The author analyses the value of an asset. However, Vermögenszugehörigkeit bloßen Besitzes is not in line with the distinct will of the legislation. Here, the offence furtum usus, basically unpunished in Germany as well as § 248b of the German Criminal Code will be analysed historically. Accordingly, asset fraud and asset extortion remain de lege lata unpunished. The volume concludes with a comprehensive analysis of the jurisdiction on this subject.