Besitzsteuergesetz
Nebst den Ausführungsbestimmungen des Bundesrats und den preußischen Ausführungsvorschriften; ausführlicher Kommentar
Alfons Mrozek
Frontmatter — Inhaltsverzeichnis — Einleitung — Besitzsteuergesetz. Vom 3. Juli 1913. (RGBl. Nr. 41 S. 524—547.) — Besitzsteuergesetz. Vom 3. Juli 1913. (RGBl. S. 524.) — Besitzsteuer-Ausführungsbestimmungen. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 30. November 1916. (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1916, S. 414 ff.) (Weggelassen sind die Bestimmungen über den inneren Dienst der Steuerbehörden und über deren Verkehr mit anderen Behörden.) — Preußische Ausführungsvorschriften vom 1. Dezember 1916 zum Besitzsteuergesetze vom 3. Juli 1913 (RGBl. S. 524) und zum Kriegssteuergesetze vom 21. Juni 1916 (RGBl. S. 561) sowie zu den Ausführungsbestimmungen des Bundesrats.) (Weggelassen sind die Bestimmungen über den inneren Dienst der Steuerbehörden und über deren Verkehr mit anderen Behörden.) — Preußisches Ergänzungssteuergesetz in der vom 1. April 1909 an gültigen Fassung. (Aufgenommen sind nur die Vorschriften über die Steuerpflicht, das steuerbare Vermögen und die Wertbestimmung.) — Alphabetisches Sachregister. (Die größeren Zahlen bezeichnen die Seiten, die kleineren Zahlen sowie die Buchstaben die Anmerkungen oder ihre Unterabteilungen.) — Backmatter