Bestattungsrecht Rheinland-Pfalz
Kommentar
Detlef Stollenwerk
Friedhöfe als öffentliche Einrichtungen dienen der Bestattung der Toten und folglich der Abwehr damit verbundener gesundheitlicher Gefahren. Das Friedhofs- und Bestattungsrecht unterliegt nach der Kompetenzverteilung ausschließlich der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer.
Der Kommentar „Bestattungsrecht Rheinland-Pfalz“ behandelt alle Punkte an, die für diesen Rechtsbereich relevant sind.
Die Bedeutung und Funktion der Friedhöfe haben in den letzten Jahren einen auffallenden Wandel erfahren. Neben den ordnungsrechtlichen und trauerkulturellen Funktionen sind die Friedhöfe heute auch von ökologischer und sozialer Bedeutung.
Im Kommentar zum Bestattungsrecht Rheinland-Pfalz werden diese Funktionen praxisnah und verständlich erläutert und enthalten Hinweise auf die einschlägige Rechtsprechung.
Damit werden dem Rechtsanwender die notwendigen Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung gestellt.
Der Titel richtet sich an die öffentliche Verwaltung, kirchliche Friedhofsträger, Gerichte und Rechtsanwälte, Bestattungs- und Friedhofsdienstleister sowie an interessierte Bürger.