Bestechung und Bestechlichkeit ausländischer Amtsträger
De lege lata und de lege ferenda
Sebastian Münkel
In der Compliance-Beratung von Unternehmen spielt die Verhinderung von Auslandskorruption eine bedeutende Rolle. Angestossen durch völkerrechtliche Übereinkommen hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Bekämpfung der internationalen Bestechung (IntBestG) und dem EU-Bestechungsgesetz (EUBestG) das deutsche Korruptionsstrafrecht früh internationalisiert. Spätestens das Urteil des Bundesgerichtshofs zum ‚Fall Siemens‘ hat jedoch gezeigt, dass bei diesen Gesetzen nicht nur Einzelfragen ungeklärt sind. Die Untersuchung schafft zunächst die für eine sinnvolle Anwendung des geltenden Rechts erforderlichen dogmatischen Grundlagen. Aus rechtspolitischer Perspektive schliesst sich die Darstellung an, durch welche Übereinkommen die Internationalisierung des deutschen Korruptionsstrafrechts weiter vorangetrieben werden soll – und inwieweit der deutsche Gesetzgeber bislang gut daran getan hat, diese Änderungen nicht umzusetzen.