Betrieblicher Umweltschutz
Analyse und Handlungsempfehlung, Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Siegfried Leittretter
Betrieblicher Umweltschutz kann dann besonders wirksam umgesetzt werden, wenn die Beschäftigten und ihre Interessenvertretung aktiv daran mitwirken. Obwohl im Betriebsverfassungsgesetz und im Personalvertretungsgesetz keine entsprechenden Mitwirkungsrechte der Beschäftigten und ihrer betrieblichen Interessenvertretung vorgesehen sind, wurden dennoch seit 1987 zahlreiche freiwillige betriebliche Vereinbarungen und Tarifverträge abgeschlossen, in denen die Mitwirkung der Arbeitnehmer geregelt wird.
Diese Broschüre liefert wichtige Anregungen zur Gestaltung solcher Vereinbarungen. Grundlage der Auswertung sind 63 betriebliche und sieben tarifliche Vereinbarungen. Für die Beteiligung des Betriebsrates haben sich in den letzten Jahren gemeinsame Umweltausschüsse als zentrales Steuerungsinstrument durchgesetzt, z.T. paritätisch besetzt. In ihnen fließen umweltrelevante Informationen zusammen und werden wichtige Entscheidungen vorbereitet. Die Auswertung zeigt, wie die Beteiligung der Betriebsräte im Einzelnen geregelt wird, welche Rolle die Umweltbeauftragten des Betriebes bzw. des Konzerns wahrnehmen können und wie die aktive Mitwirkung der Beschäftigten gefördert werden kann.