Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Regine Romahn
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wurde im Jahr 2004 gesetzlich verankert. Es gilt für Beschäftigte, die insgesamt mehr als sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten arbeitsunfähig sind. Ziel ist, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der betroffenen Beschäftigten so schnell wie möglich wieder herzustellen. Auch vorbeugende Maßnahmen sollen ergriffen werden. Daher müssen betriebliche Strukturen geschaffen werden, die gezielt die Beschäftigten erreichen. Die freiwillige Teilnahme, Vertraulichkeit und der Datenschutz sind besonders wichtige Aspekte, die geregelt werden müssen, um den Erfolg der Maßnahmen nicht zu beeinträchtigen.
Die Auswertung von 127 Betriebs- und Dienstvereinbarungen zeigt, wie die betrieblichen Akteure das BEM regeln, welche Regelungstrends bestehen und sie gibt Anregungen für die Gestaltung eigener Vereinbarungen.