Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Ronny Studier
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Vollzitat: „Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) geändert worden ist“
Rechtsstand: 16. Juli 2021
Inhalt:
Erster Teil – Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil – Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
Erster Abschnitt – Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats
Zweiter Abschnitt – Amtszeit des Betriebsrats
Dritter Abschnitt – Geschäftsführung des Betriebsrats
Vierter Abschnitt – Betriebsversammlung
Fünfter Abschnitt – Gesamtbetriebsrat
Sechster Abschnitt – Konzernbetriebsrat
Dritter Teil – Jugend- und Auszubildendenvertretung
Erster Abschnitt – Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
Zweiter Abschnitt – Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
Dritter Abschnitt – Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung
Vierter Teil – Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Erster Abschnitt – Allgemeines
Zweiter Abschnitt – Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers
Dritter Abschnitt – Soziale Angelegenheiten
Vierter Abschnitt – Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
Fünfter Abschnitt – Personelle Angelegenheiten
Erster Unterabschnitt – Allgemeine personelle Angelegenheiten
Zweiter Unterabschnitt – Berufsbildung
Dritter Unterabschnitt – Personelle Einzelmaßnahmen
Sechster Abschnitt – Wirtschaftliche Angelegenheiten
Erster Unterabschnitt – Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Zweiter Unterabschnitt – Betriebsänderungen
Fünfter Teil – Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten
Erster Abschnitt – Seeschifffahrt
Zweiter Abschnitt – Luftfahrt
Dritter Abschnitt – Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften
Sechster Teil – Straf- und Bußgeldvorschriften
Siebenter Teil – Änderung von Gesetzen
Achter Teil – Übergangs- und Schlussvorschriften