Beurkundungsgesetz und Dienstordnung für Notarinnen und Notare – Kommentar von Armbrüster,  Christian, Eickelberg,  Jan, Kruse,  Tobias, Piegsa,  Dirk, Preuß,  Nicola, Renner,  Thomas, Rezori,  Alexander

Beurkundungsgesetz und Dienstordnung für Notarinnen und Notare – Kommentar

BeurkG/DONot

Die Beurkundung ist DIE notarielle Tätigkeit, die täglich in jedem Notariat anfällt. Genaue Kenntnisse des BeurkG und der DONot sowie deren neueste Entwicklungen sind daher unerlässlich. Leider sind diese gesetzlichen Regelungen oft so abstrakt formuliert, dass der Bezug zur notariellen Praxis schwer zu erkennen ist. Abhilfe schafft die neue, 8. Auflage von „BeurkG und DONot“ von Armbrüster/Preuß/Renner. Aktuelle Neuauflage jetzt anfordern! Die aktuelle Kommentierung zum BeurkG und zur DONot Das BeurkG und die DONot bilden für jeden Notar ein nicht voneinander zu trennendes Tandem, dessen Kenntnis und richtige Auslegung für jedes Notarbüro unerlässlich ist. Besonders die notariellen Belehrungspflichten (§ 17 ff BeurkG) bieten so manchen Fallstrick – wer hier nicht exakt den gesetzlichen Vorgaben folgt, steht schnell an der Schwelle zu einem Dienstvergehen. Wer dies vermeiden möchte, vertraut auf die Fachkompetenz des “Armbrüster/Preuß/Renner“. Der Notar findet hier in einem Band eine ausführliche und aktuelle Kommentierung. Zudem wird das gesamte Verfahrensrecht präzise und praxisorientiert erläutert. Alles, was Sie als Notarin oder Notar wissen müssen Inhalt der Neuauflage mit Rechtsprechung und Literatur aktualisiert: ¿ Kommentierung des BeurkG ¿ Kommentierung der DONot ¿ Elektronisches Urkundenarchiv unter Berücksichtigung von §§59/59a BeurkG ¿ Erläuterungen zum elektronischen Rechtsverkehr ¿ Notarielle Belehrungspflichten gem § 17 ff BeurkG ¿ Zwei-Wochenfrist für Verbraucherverträge ¿ Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots ¿ Alles zum Zentralen Testamentsregister ¿ Vorschriften für Benachrichtigungen in Nachlasssachen ¿ und noch vieles mehr! So gelingt die Digitalisierung des Notariats problemlos! Die Digitalisierung macht auch vor dem Notarbüro nicht halt – dieser Tatsache trägt die Neuauflage des Kommentars in besonderem Maße Rechnung. Sie finden hier unter anderem alle aktuellen und relevanten Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr, dem elektronischen Urkundenarchiv bei der Bundesnotarkammer sowie zur am 20.6.2019 verabschiedeten EU-Richtlinie zum Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (Online-Gründung GmbH). Die perfekte Mischung aus Praxis und Wissenschaft Was diesen Kommentar so besonders macht ist das Autorenteam, zu dem sowohl Wissenschaftler als auch praktizierende Notare gehören. Das ergibt die perfekte Mischung aus praxisorientierter Anwendbarkeit und wissenschaftlicher Korrektheit. Selbstverständlich wurden alle zum 01. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen inhaltlich berücksichtigt; darüber hinaus finden Sie auch schon die wichtigsten Informationen zu den sich zum 01. Januar 2022 ändernden Paragrafen. Aktueller geht es nicht!

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