Bewertungskriterien für Industrieminerale, Steine und Erden
Teil 10: Phosphate, Schwefel, Natrium-, Kalium- und Magnesiumsalze /Teil 11: Glimmer (Muskovit, Phlogopit, Sericit, Vermiculit, Glaukonit, Chlorit)
Werner Gwosdz, Walter Lorenz, Simone Röhling
Weltweit sind nichtmetallische Mineralrohstoffe oder Industrieminerale, Steine und Erden bei der wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes von außerordentlicher Bedeutung. Immer häufiger wird der Geologe mit der Frage konfrontiert, Vorkommen dieser Rohstoffe auf ihre Verwendbarkeit und Bauwürdigkeit hin zu bewerten. Ganz bewusst werden dabei auch Rohstoffe abgehandelt, die in Deutschland wenig bekannt sind oder nicht genutzt werden, wohl aber im Ausland. Zunehmend wird nämlich der Handel mit Industriemineralen, Steinen und Erden immer internationaler und demzufolge wird nicht nur der im Rahmen der Entwicklungshilfe tätige Geologe immer öfter auch mit exotischeren Rohstoffen in Berührung kommen. Als zehnte einer Folge von Publikationen werden die Bewertungskriterien für Phosphate, Schwefel, Natrium-, Kalium- und Magnesiumsalze detailliert beschrieben. Als elfte dieserFolge von Publikationen werden die Bewertungskriterien für Glimmer detailliert beschrieben. Die Gruppe der Glimmer umfasst Muskovit, Phlogopit, Sericit, Vermiculit, Glaukonit und Chlorit. Die Bewertungskriterien sind geologischer, mineralogischer, chemisch-physikalischer, wirtschaftlicher und technischer Art und werden ergänzt durch Angaben zur Lagerstättenbildung, zur Möglichkeit der Substitution von Rohstoffen und den daraus hergestellten Produkten und abgeschlossen durch eine Auswahl grundlegender Schriften. Besonders wichtig bei der Beurteilung eines Rohstoffes sind seine qualitativen Eigenschaften. Sie werden im Kapitel Rohstoffanforderungen zusammenfassend beschrieben, und zwar in Abhängigkeit vom jeweils möglichen Einsatzgebiet. Erst die genaue Kenntnis der stofflichen Spezifikationen des jeweiligen Rohstoffes ermöglicht eine Aussage darüber, in welchen Industriezweigen er eingesetzt werden kann. Die mitgeteilten Werte sind als Orientierungswerte (Richtwerte) anzusehen.