Bilanzstrafrecht im Lichte bilanzrechtlicher Reformen
Niklas Hagedorn
Die Arbeit ist eine Abhandlung des geltenden deutschen Bilanzstrafrechts. Sie diskutiert – neben einer Einführung in HGB-Bilanzrecht und IFRS – Anwendungsbereich, Reichweite und Rechtsgüterschutz bilanzstrafrechtlicher Tatbestände, insbesondere der §§ 283 ff. StGB und § 331 HGB.°°Bilanzstrafrecht steht im Spannungsfeld zwischen verfassungsrechtlichen Grenzen des Art. 103 Abs. 2 GG und praktischem Strafbedürfnis. Dies betrifft nicht nur die inhaltliche Bestimmtheit von Straftatbeständen, sondern auch den verfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt im Strafrecht, der bei dynamischen Verweisungen auf europarechtlich ratifizierte IFRS strapaziert wird.°°Mit Inkrafttreten des BilMoG 2009 hat der Gesetzgeber das HGB-Bilanzrecht den IFRS teilweise angenähert. In diesem Zusammenhang stellen sich aus strafrechtlicher Sicht in erster Linie Fragen im Zusammenhang mit dem in § 2 Abs. 3 StGB normierten Grundsatz der lex mitior. Die Arbeit versteht sich als wissenschaftlicher Beitrag zum Bilanzstrafrecht und praxisnahes Werk zugleich und richtet sich an Wirtschaftsstrafjuristen aller Berufe.