Bild – Volk – Gegenstand
Grundlagen von Karl Frölichs „rechtlicher Volkskunde“. Eine werkbiografische Analyse unter besonderer Berücksichtigung rechtsarchäologischer, rechtlich-volkskundlicher und rechtsikonografischer Elemente
Lars Esterhaus
Karl Frölich – ein Gießener Jurist und Rechtshistoriker, dessen Leben und Wirken weitgehend in Vergessenheit geraten ist. Zu Unrecht, meint Lars Esterhaus und ordnet Frölichs werkbiografisches Schaffen in einen fachwissenschaftlichen Kontext ein. Damit macht er das umfangreiche Wirken Frölichs mit den rechtsarchäologischen, rechtlich-volkskundlichen und rechtsikonografischen Leitmotiven der Öffentlichkeit zugänglich und gibt wertvolle, neue Impulse für die rechtsgeschichtliche Forschung.