Biobanken zwischen Wissenschaftsfreiheit, Eigentumsrecht und Persönlichkeitsschutz
Marco Wicklein
Man bekommt Blut abgenommen, einen Zahn gezogen oder Haare geschnitten, ohne darüber nachzudenken, was damit später passieren wird oder passieren soll. Diese Frage beschäftigt jedoch immer mehr Juristen und Mediziner, aber auch Pharmaunternehmen. Gerade Biobanken – systematische Sammlungen von Körpersubstanzen und Spenderdaten – stehen in der aktuellen Diskussion. Einerseits sehen Mediziner in Biobanken eine Chance für die Weiterentwicklung der medizinischen Forschung und des Gesundheitswesens. Andererseits lösen Biobanken auch Ängste und Misstrauen aus. Insbesondere wird befürchtet, dass Proben und Daten unkontrolliert verwendet werden. Marco Wicklein stellt die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen einer möglichen Regelung zu Biobanken allgemeinverständlich zusammen und beleuchtet hierbei insbesondere die involvierten Grundrechte sowie die Gesetzgebungskompetenzen. Konkret wendet er sich zudem der Frage zu, in welchen Fällen eine sog. „globale“ Einwilligung des Substanzspenders ausreichend ist oder ob sogar ganz auf eine Einwilligung des Substanzspenders verzichtet werden kann.