Blutige Hand nimmt kein Erbe – Eine rechtshistorische und -vergleichende Studie zum Rezeptionsweg der römischen indignitas in den französischen, österreichischen und deutschen Privatrechtskodifikationen
Michal Stefan Krupa
Die gegenständliche Abhandlung über die römische «indignitas» bildet eine Antwort auf «Paul Koschakers» Aufruf zur dogmengeschichtlichen und rechtsvergleichenden Untersuchung einzelner privatrechtlicher Rechtsinstitute. Trotz der gemeinsamen rechtsdogmatischen Herkunft – dem römisch-gemeinen Indignitätsrecht – präsentieren sich die Erbunwürdigkeitsbestimmungen der französischen, österreichischen und deutschen Privatrechtskodifikationen als ein aus vielen einzelnen Elementen zusammengestelltes Mosaik. Dieser historisch orientierte Rechtsvergleich der Erbunwürdigkeit liefert einen Beitrag zum besseren Verständnis der gegenwärtig geltenden Erbunwürdigkeitsrechte. Er «blickt» über den Tellerrand der Landesjurisprudenz, erklärt die nationalen Umformulierungen des römischen Erbunwürdigkeitsrechts und erforscht ihre Ursachen.