BNotO – Bundesnotarordnung
Kommentar
Thomas Diehn
Der Wandel des notariellen Berufsrechts erfordert in einer Vielzahl von Fragestellungen neue Denkansätze, veränderte Perspektiven und moderne Lösungen. Dies gilt für den Zugang zum Beruf, für die Amtsführung, für die Kammern und für die Rolle, die das Notariat in der vorsorgenden Rechtspflege innehat – in Deutschland und in Europa. Mit der seiner ersten Auflage hat der Kommentar zu diesen Fragen bereits überzeugende Diskussionsbeiträge und Antworten geliefert. Diese vertieft die Neuauflage und baut sie weiter aus. Notwendig ist eine Aktualisierung aber vor allem wegen der zahlreichen seit Erscheinen der Vorauflage bereits in Kraft getretenen Gesetzesänderungen sowie der zukünftigen, die primär durch die Einführung des Elektronischen Urkundenarchivs 2020 bzw. 2022 in Kraft treten werden. Diese »Zukunftsthemen« werden schon heute mit dem Blick auf die Praxis, mit wissenschaftlicher Tiefe und – wo nötig – mit technischem Sachverstand ausführlich in die Kommentierung einbezogen. Die Zukunftsfassungen der betroffenen Einzelnormen sind gut erkennbar mit dem Gesetzestext abgedruckt. Die Änderungsgesetze im Einzelnen:
• Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
• Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
• Gesetz zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
• Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze