Bürgerliches Gesetzbuch nebst Einführungsgesetz
Mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister
A. Achilles, M. Greiff
Frontmatter — Vorwort zur ersten Auflage — Vorwort zur fünften Auflage — Inhalts -Übersicht — Abkürzungen — Einleitung — Erstes Buch. Allgemeiner Teil — Erster Abschnitt. Personen — Zweiter Abschnitt. Sachen — Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte — Vierter Abschnitt. Fristen. Termine — Fünster Abschnitt. Verjährung — Sechster Abschnitt. Ausübung der Rechte. Selbstverteidigung. Selbsthülfe — Siebenter Abschnitt. Sicherheitsleistung — Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse — Erster Abschnitt. Inhalt der Schuldverhältnisse — Zweiter Abschnitt. Schuldverhältnisse aus Verträgen — Dritter Abschnitt. Erlöschen der Schuldverhältnisse — Viertet Abschnitt. Übertragung der Forderung — Fünfter Abschnitt. Schuldübernahme — Sechster Abschnitt. Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern — Siebenter Abschnitt. Einzelne Schuldverhältnisse — Drittes Buch. Sachenrecht — Erster Abschnitt. Besitz — Zweiter Abschnitt. Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken — Dritter Abschnitt. Eigentum — Vierter Abschnitt. Erbbaurecht — Fünfter Abschnitt. Dienstbarkeiten — Sechster Abschnitt. Vorkaufsrecht — Siebenter Abschnitt. Reallasten — Achter Abschnitt. Hypothek. Grundschuld. Rentenschuld — Neunter Abschnitt. Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten — Viertes Buch. Kamilienrrcht — Erster Abschnitt. Bürgerliche Ehe — Zweiter Abschnitt. Verwandtschaft — Dritter Abschnitt. Vormundschaft — Fünftes Buch. Erbrecht — Erster Abschnitt. Erbfolge — Zweiter Abschnitt. Rechtliche Stellung des Erben — Dritter Abschnitt. Testament — Vierter Abschnitt. Erbvertrag — Fünster Abschnitt. Pflichtteil — Sechster Abschnitt. Erbunwürdigkeit — Siebenter Abschnitt. Erbverzicht — Achter Abschnitt. Erbschein — Neunter Abschnitt. Erbschaftskanf — Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche. — Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften — Zweiter Abschnitt. Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen — Dritter Abschnitt. Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landgesetzen — Vierter Abschnitt. Übergangsvorschriften — Sachregister