Bürgerliches Gesetzbuch nebst Einführungsgesetz
Vom 18. August 1896. Text-Ausgabe mit ausführlichem Sachregister
Hermann Jatzow
Frontmatter — Inhalts-Uebersicht — Erstes Buch. Allgemeiner Theil — Erster Abschnitt. Personen — Zweiter Abschnitt. Sachen — Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte — Vierter Abschnitt. Kristen. Termine — Fünfter Abschnitt. Verjährung — Sechster Abschnitt. Ausübung der Rechte — Siebenter Abschnitt. Sicherheitsleistung — Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse — Erster Abschnitt. Inhalt der Schuldverhältnisse — Zweiter Abschnitt. Schuldverhältnisse aus Verträgen — Dritter Abschnitt. Erlöschen der Schuldverhältnisse — Vierter Abschnitt. Uebertragung der Forderung — Fünfter Abschnitt. Schuldübernahme — Sechster Abschnitt. Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern — Siebenter Abschnitt. Einzelne Schuldverhältnisse — Drittes Buch. Sachenrecht — Erster Abschnitt. Besitz — Zweiter Abschnitt. Allgemeine Umschriften über Rechte an Grundstücke — Dritter Abschnitt. Eigenthum — Vierter Abschnitt. Erbbaurecht — Fünfter Abschnitt. Dienstbarkeiten — Sechster Abschnitt. Vorkaufsrecht — Siebenter Abschnitt. Reallasten — Achter Abschnitt. Hypothek Grundschuld Rentenschuld — Neunter Abschnitt. Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten — Viertes Buch. Familienrecht — Erster Abschnitt. Bürgerliche Ehe — Zweiter Abschnitt. Verwandtschaft — Dritter Abschnitt Vormundschaft — Fünftes Buch. Erbrecht — Erster Abschnitt. Erbfolge — Zweiter Abschnitt. Rechtliche Stellung des Erden — Dritter Abschnitt. Testament — Vierter Abschnitt. Erbvertrag — Fünfter Abschnitt. Pflichttheil — Sechster Abschnitt. Erbunwürdigkeit — Siebenter Abschnitt. Erdverzicht — Achter Abschnitt. Erbschein — Neunter Abschnitt. Erbschaftskauf — Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche — Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften — Zweiter Abschnitt. Verhältniß des K ärgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen — Dritter Abschnitt. Verhältniß des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen — Vierter Abschnitt. Uebergangsvorschriften — Sach-Register