Bundeshaushaltsrecht
Kommentar zu den Artikeln 91a bis 91e, 104a bis 104d, 109 bis 115, 125c, 143c, 143d des GG und zur BHO mit rechtsvergleichenden Hinweisen auf das Haushaltsrecht der Bundesländer und ihrer Gemeinden, Stand: Mai 2020, Gesamtwerk inkl. 22. Lfg.
Gerhard Baeumer, Werner Gatzer, Karl-Heinz Heller, Ulrich Keilmann, Thomas Knörzer, Peter Mießen, Andreas Nebel, Karl-Heinz Nöhrbaß, Erwin Piduch
Der „Piduch“ ist seit mehr als vierzig Jahren ein Standardwerk unter den Kommentaren zum Haushaltsrecht. Die Erläuterungen zu den haushaltsrechtlich relevanten Bestimmungen des Grundgesetzes und zu den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) werden ergänzt durch eine Einführung in das staatliche Haushaltswesen, eine Darstellung der europarechtlichen Einflüsse auf das nationale Recht und durch rechtsvergleichende Hinweise auf das Haushaltsrecht der Länder und Kommunen. Den Kommentierungen zu den Regelungen der BHO sind die dazu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften jeweils vorangestellt. Zusätzliche Informationen bieten u.a. der Leitfaden für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Rundschreiben des BMF, Verwaltungsvereinbarung und Richtlinien. Dieser Kommentar wird in Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft gerne zu Rate gezogen und häufig zitiert. Das Loseblattwerk wird kontinuierlich durch Ergänzungslieferungen der aktuellen Rechtsentwicklung angepasst.
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