Bundesmantelvertrag Ärzte
Kommentar zum gemeinsamen BMV-Ä
Christoph Altmiks, Stefan Hochgesang, Jörg Hofmayer, Herbert Schiller, Gernot Steinhilper, Helga Trieb
Der zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Krankenkassen abgeschlossene Bundesmantelvertrag – seit dem 1. Oktober 2013 als einheitlicher Vertrag für alle Kassenarten – ist das zentrale Regelungswerk zur Gewährleistung bundesweit einheitlicher Standards für die vertragsärztliche Versorgung. Diese rechtlichen Vorgaben gewährleisten eine möglichst einheitliche Versorgungsqualität in der gesetzlichen Krankenversicherung und einheitliche Verfahrensregelungen für die Ärzte, auch um den administrativen Aufwand in den Praxen zu minimieren.
Die Regelungsgegenstände umfassen insbesondere die Voraussetzungen für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, die Qualitätssicherung, allgemeine Grundsätze (z.B. Arztwahl, Vertretung, persönliche Leistungserbringung, Tätigkeit an weiteren Orten, Sprechstunden), Vordrucke, Bescheinigungen und Auskünfte, Regelungen zur Abrechnung, Prüfung und Wirtschaftlichkeit und besondere Rechte und Pflichten der Ärzte, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen.
Das Werk ist für den mit dem Vertragsarztrecht befassten Praktiker eine unverzichtbare Arbeitshilfe.