Das Abtretungsverbot nach § 399 2. Alt. BGB und seine Auswirkungen auf den Rechtsverkehr
Matthias Blaum
Der durch eine Abtretung bewirkte Gläubigerwechsel birgt für den Schuldner Gefahren in sich. Die Arbeit untersucht, wie sich ein Abtretungsverbot, das der Schuldner nach 399 2. Alt. BGB zu seinem Schutz vereinbart, auf den freien Rechtsverkehr sowie auf Zwangs- vollstreckungsmassnahmen gegen den Gläubiger und den Konkurs über sein Vermögen auswirkt. Durch das Abtretungsverbot wird der Interessenausgleich stark zugunsten des Schuldners beeinflusst. Das führt zur Untersuchung der Frage, ob die damit einhergehende Benach- teiligung des übrigen Verkehrs rechtsmissbräuchlich ist, insbesondere wenn der Schuldner Zessionen zum Zwecke der Kreditbeschaffung, die versicherungsrechtliche cessio legis oder Lohnabtretungen von Arbeitnehmern ausschliesst.