Das Beamtengesetz für das Königreich Bayern
Nebst der Gehaltsordnung und dem Richterdisziplinargesetz unter Verwertung der Begründung zum Gesetzentwurf und der Kammerverhandlungen
Carl August von Sutner
Frontmatter — Vorwort — Inhaltsangabe — I. Beamtengesetz — Das Beamtengesetz für das Königreich Bayern vom 16. August 1908 — I. Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen — II. Abschnitt. Pflichten der Beamte — III. Abschnitt. Diensteinkommen der etatsmäßigen Beamten — IV. Abschnitt. Bersetzung der etatsmäßigen Beamten in den Ruhestand — V. Abschnitt. Fürsorge für die Hinterbliebenen der etatsmützigen Beamten — VI. Abschnitt. Unfallfürsorge — VII. Abschnitt. Dienstaussicht und Dienststrasrecht — VIII. Abschnitt. Vorläufige Dienstenthebung — IX. Abschnitt. Verfolgung vermögensrechtlicher Ansprüche der Beamten und ihrer Hinterbliebenen — X. Abschnitt. Verfahren bei Ersatzzuweisungen — XI. Abschnitt. Besondere Borschriften für einzelne Klassen von Beamten — XII. Abschnitt. Schluß und Übergangsbestimmungen — Anlagen zum Beamtengesetz — II. Die Gehaltsordnung — III. Das Richterdisziplinargesetz vom 26. März 1881 — Sachverzeichnis