Das Domkapitel zu Hildesheim in der Zeit zwischen Preußenkonkordat (1929) und Niedersachsenkonkordat (1965) und seine Statuten von 1984
Andreas Franitza
Das Hildesheimer Domkapitel ist eine Institution mit reicher, wechselvoller Geschichte. Die Arbeit betrachtet unter rechtsgeschichtlicher Hinsicht die Entwicklung des Kapitels zwischen Abschluß des Preußenkonkordates (1929) und des Niedersachsenkonkordates (1965) vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Säkularisation. Untersucht werden die staatskirchenrechtlich relevanten Berührungspunkte des kanonischen und staatlichen Rechtes der Zusammensetzung, der Dotation und des Bischofswahlrechtes des Domkapitels in ihrer rechtstheoretischen wie faktischen Ausgestaltung. Ferner zeichnet die Arbeit die Genese der Statuten des Domkapitels von seiner Neuerrichtung im Jahre 1828 bis zur (Neu-)Abfassung der Kapitelstatuten im Jahre 1984 nach und setzt sie in Beziehung zu den geltenden Normen des kanonischen und staatlichen Rechtes.