Das Emissionskonsortium im Wettbewerbsrecht
Ralf Müller
Die letzten 30 Jahre sind gekennzeichnet durch eine immer stärkere Angleichung des Bankenwettbewerbsrechts an das allgemeine Wettbewerbsrecht; zugleich hat eine immer größere Europäisierung des Wettbewerbsrechts stattgefunden, wodurch die Sonderstellung der Banken schrittweise eliminiert wurde. Mit der 7. GWB-Novelle sind schließlich sämtliche noch bestehenden Ausnahmeregelungen für Banken weggefallen. Nach dieser einschneidenden Entwicklung nimmt die vorliegende Schrift – bezogen auf das Emissionskonsortium – eine Standortbestimmung vor.
Sowohl gemessen an der Zahl der Konsortien als auch an der Höhe der durch sie geleiteten Finanzströme haben Emissionskonsortien allen übrigen Konsortialarten gegenüber ungleich größere Bedeutung. Wenn sich Banken zu Konsortien zur Emission von Wertpapieren zusammenschließen, nimmt diese Art der Zusammenarbeit oft den Charakter eines Dauerkonsortiums an, handelt es sich doch um ein für die Banken ertragreiches Geschäftsmodell. Außenstehende Kreditinstitute haben kaum eine Chance, einem etablierten Konsortium beizutreten, und Emittenten stehen durch die Praxis der Konsortialbildung nur wenige Anbieter auf dem Markt gegenüber, die Wertpapiere platzieren könnten; dies hat zwangsläufig auch Auswirkungen auf die Preisgestaltung gegenüber Emittenten.
Nach einer zivilrechtlichen Einordnung des Emissionskonsortiums untersucht der Verfasser, inwieweit das Wettbewerbsrecht, und zwar die Fusionskontrolle, das Kartellrecht, die Missbrauchskontrolle und das Recht gegen unlauteren Wettbewerb, auf Emissionskonsortien Anwendung finden und inwieweit die Praktiken von Emissionskonsortien im Einklang mit geltendem Recht stehen.