Das Freiheitsgrundrecht und die Kriminalität
Erich Buchholz
Das Freiheitsgrundrecht, das im Grundgesetz als das erste und wichtigste geregelt ist, mit der Kriminalität in Verbindung zu bringen, ist doch unerhört.
Nicht ohne Grund heben unsere Politiker die Freiheit des Individuums als besonderen Wert hervor!
Gemach!
Der Autor, Professor für Strafrecht, der auch über praktische Erfahrungen als Richter und Rechtsanwalt verfügt, weiß, worüber er schreibt.
Sobald sich die gemäß Artikel 2 Grundgesetz fast unbe-grenzte Freiheit, vornehmlich im Bereich der Wirtschaft zu entfalten beginnt, auch zu erproben vermag, stehen solche Delikte wie Untreue, Betrug, Korruption und nicht zuletzt Steuerhinterziehung vor der Tür.