Das Freizügigkeitsrecht in der EU mit Chopin
Für eine solidarische Euro-Zone, die Justizrechte in Polen und offene Handelsbeziehungen mit Großbritannien
Stephan Freiberg
Gemäß Art. 21 Abs. 1 AEUV hat jeder Unionsbürger das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. In Richtung auf den Arbeitgeber ist für entsandte Arbeitnehmer die neue Arbeitnehmerentsenderichtlinie, umgesetzt im AEntG seit 2020, zu beachten. Wegen der Integration des Tarifvertrags für organisierte Arbeitnehmer in das Konzept der Lohngleichbehandlung bei Tarifbindung des Arbeitgebers, wird der Tarifvertrag – ähnlich wie in Frankreich – künftig eine erga-omnes-Wirkung entfalten.
Am 15.7.2021 entschied der EuGH, dass Polen mit der Disziplinarkammer am obersten Gericht gegen seine Pflichten aus Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV verstoßen hat. Solange die IDSN nicht aufgelöst ist, kann die EU-Kommission die Auszahlung der Corona-Fonds-Gelder gegenüber Polen zurückhalten. Großbritannien hat mit dem Handels- und Kooperationsabkommen seit dem 1.1.2021 die Binnenmarktfreiheiten weiter in seinem Land zu beachten.
Die einzelnen Kapitel dieses Buches werden durch Stationen des Lebens von Fryderyk Chopin illustriert. Die Stationen aus seinem Leben zeigen, welche Kreativität und welche Schaffenskräfte freigesetzt werden können, wenn ein Ort für die Ausübung des Berufs in Europa frei gewählt werden kann.
Stephan Freiberg wurde 1990 mit einer Arbeit zum Einstellungsanspruch an der Universität Göttingen promoviert. Seine Bücher zum EU-Recht und zum Welthandelsrecht behandeln die Grundrechtsmethode der EU und ihre Auswirkungen auf die verschiedenen nationalen Rechtskreise.