Das gefälschte und das nicht autorisierte Indossament nach der Konvention der Vereinten Nationen zum internationalen Wechsel
Klaus Voit
Die Schaffung eines international geltenden Wechselrechts wurde in diesem Jahrhundert bereits zweimal versucht. Der dritte Anlauf führte zu der 1988 verabschiedeten Konvention der Vereinten Nationen zum internationalen Wechsel. Es handelt sich dabei um einen gelungenen Kompromiß zwischen den beiden wichtigsten Wechselrechtssystemen der Welt. In der vorliegenden Arbeit werden die Lösungen der Konvention zu den Problemen des gefälschten und des nicht autorisierten Indossaments dargestellt. Neben den Regelungen des Genfer Einheitlichen Wechselrechts und des anglo-amerikanischen Rechtssystems werden besonders die Übertragung und die Zahlung auf den Wechsel sowie Schadensersatzansprüche des Berechtigten und die Garantiehaftung des Indossanten behandelt.