Das Geldwäschegesetz in der notariellen Praxis
André Elsing
Geldwäscheprävention: Alles, was Sie als Notar und als Mitarbeiter im Notariat zu den neuen Veränderungen rund um das GwG wissen müssen! Das Transparenzregister wird stetig weiterentwickelt, sodass die Qualität der Eintragungen steigt und noch weiter (insbesondere durch die Zunahme von Unstimmigkeitsmeldungen und der Verhängung von Bußgeldern des Bundesverwaltungsamts für Nichtmeldungen von wirtschaftlich Berechtigten) verbessert wird. Ab dem 1.1.2026 ist auch die neue Unstimmigkeitsmeldung II zu beachten. Seit dem 1.4.2023 wirkt das neue Bargeldverbot. Dieses muss vor allem bei Kauf- sowie Tauschverträgen und auch bei Abtretungen von Gesellschaftsanteilen an Gesellschaften, die mittelbar oder unmittelbar Immobilien besitzen, beachtet werden. Wurde das Bargeldverbot von den Beteiligten missachtet, ist die Bezahlung der Immobilie durch diese Art der Bezahlung nicht erfolgt. Der Vollzug des Kaufvertrages ist blockiert und die Beseitigung von Fehlleistungen rückt für die Betroffenen, die dann ggf. anwaltliche Hilfe benötigen, in den Vordergrund. Jetzt mehr erfahren! So vermeiden Sie den Verdacht der Geldwäsche in Ihrem Notariat Durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II ist § 20 Abs. 1 S. 2 GwG ergänzt worden, wodurch ausländische Gesellschaften, die Immobilien in Deutschland „halten“ bzw. im Bestand haben, nun gegenüber dem Transparenzregister meldepflichtig sind. Seit dem 1.7.2023 greift deshalb das an eine Nichteintragung anknüpfende erweiterte Beurkundungsverbot. Auch in vielen anderen Bereichen ergeben sich Änderungen, mit denen Sie sich beschäftigen sollten. Dabei hilft Ihnen die 3., komplett überarbeitete Auflage des Handbuchs „Das Geldwäschegesetz in der notariellen Praxis“. Zudem enthält das Werk einen Muster-Download. Alles, was Sie im Notariat wissen müssen, um die Geldwäsche aktiv zu bekämpfen – dieses praktische Buch unterstützt Sie dabei. Ein Ratgeber für die Praxis von einem erfahrenen Fachmann Mit André Elsing hat sich ein erfahrener Fachmann dieses wichtigen Themas angenommen. Er ist Bürovorsteher eines großen Notariats und verfügt über langjährige Berufserfahrung. Seine Fachkompetenz hat er als Autor in notarrechtlichen Fachzeitschriften, als Leiter von Seminaren und Vortragsveranstaltungen sowie als Herausgeber des Infobriefs notarbüro unter Beweis gestellt. In die 3. Auflage seines Buchs hat der Autor praktische Checklisten und hilfreiche Musterschreiben und Verfügungsbögen integriert, um Ihnen die Arbeit mit der heiklen Materie grundlegend zu erleichtern.